Am 17.10.2024 sind Änderungen zu sogenannten Steckersolaranlagen (häufig auch als Balkonsolaranlagen bezeichnet) in § 554 BGB zum Mietrecht und in § 20 Abs. 2 WEG zum Wohnungseigentumsrecht in Kraft getreten. Damit gelten Steckersolaranlagen als privilegierte bauliche Veränderungen. Sowohl Wohnungseigentümer als auch Mieter haben daher grundsätzlich einen Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis zur Errichtung einer Steckersolaranlage.
Eine gesetzliche Regelung, innerhalb welcher Frist ein Verwalter des Gemeinschaftseigentums die Jahresabrechnung zu erstellen hat, ist dem Wohnungseigentumsgesetz nicht zu entnehmen. Die Frage war Gegenstand des Urteils des Landgerichts Koblenz vom 05.02.2024, Az. 2 S 34/23 WEG.
Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 19.07.2024 klargestellt, dass die Kosten, die der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) in einem Beschlussklageverfahren auferlegt werden, Verwaltungskosten im Sinne von § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG sind und damit ohne eine abweichende Regelung der Wohnungseigentümer nach dem allgemeinen Kostenverteilungsschlüssel umgelegt werden müssen, mit der Folge, dass auch der obsiegende Beschlusskläger die Prozesskosten der unterlegenen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer anteilig zu tragen hat.
Im Zuge der großen Reform des Wohnungseigentumsrechts zum 1.12.2020 hat der Gesetzgeber auch neue Beschlusskompetenzen eingeführt. So steht es seither den Wohnungseigentümern frei, durch einfachen Mehrheitsbeschluss für Kosten und Kostenarten eine neue Verteilung zu beschließen. Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 22.03.2024 zu Az. V ZR 81/23 grundlegend zu Grenzen der Beschlusskompetenz Stellung genommen.
Im Rahmen der Verwaltung fremden Eigentums ist die Einholung von Vergleichsangeboten vor Vergabe eines Auftrages an einen Dritten Bestandteil ordnungsgemäßer Verwaltung. Zunehmend ist dies für Verwalter aber nur noch unter erschwerten Bedingungen möglich, was zum Einen der Personalnot zahlreicher Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe geschuldet ist, zum anderen aber auch dem Umstand, dass Wohnungseigentümergemeinschaften aufgrund mitunter recht streitlustiger und vermeintlich besserwissender Miteigentümer häufig als Auftraggeber abgelehnt werden. Das Urteil des AG Buxtehude vom 6. April 2023 zu Az. 31 C 324/22 enthält Hinweise, wie Verwalter mit einer solchen Situation umgehen müssen.
Die Auslegung einer Klausel im WEG-Verwaltervertrag zur Kopplung der Vertragslaufzeit an die Bestelldauer war Gegenstand eines aktuellen Urteils des AG Frankfurt/Main vom 13.04.2023 zu Az. 33 C 3478/22.
Das AG München befasste sich im Urteil vom 15.11.2023 zu Az. 1295 C 16480/22 WEG mit der Anwendung von in der Gemeinschaftsordnung vereinbarten Stimmkraftregeln für Abstimmungen in der Eigentümerversammlung.
Ein Beschluss, durch den "der Wirtschaftsplan genehmigt wird", sei auszulegen und zwar so, wie er nach seinem Wortlaut und Sinn für einen unbefangenen Betrachter nächstliegend zu verstehen ist. Die Eigentümer wöllten lediglich die Höhe der in den Einzelwirtschaftsplänen ausgewiesenen Beträge (Vorschüsse), so der BGH im Beschluss vom 25. Oktober 2023 zu Az. V ZB 9/23.
Eine Beiratswahl in Form der Blockwahl schränke die Willensbildung der Eigentümer ohne Rechtfertigung ein, so das AG Charlottenburg im Urteil vom 14. Juli 2023 zu 73 C 15/23.
Die Gemeinschaft darf nicht über Sanierungsmaßnahmen beschließen, für deren Durchführung nach der Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung der Sondereigentümer zuständig ist, vgl. AG Oldenburg (Holstein), Urteil vom 16.01.2022, Az. 16 C 22/22.
Das LG Frankfurt / Main hat sich zu einer sehr praxisrelevanten Frage in Zusammenhang mit der Beendigung des Verwaltervertrages nach Abberufung positioniert, Urteil vom 7.9.2023, Az. 2-13 S 6/23.
Das Landgericht Frankfurt / Main hat am 12.10.2023 zu Az. 2-13 S 133/22 über die Beschlussanforderungen bezüglich der Änderung eines Umlageschlüssels für die Erhaltungsrücklage geurteilt.
Gegenstand des Urteils des Landgerichts Karlsruhe vom 04.09.2023, Az. 11 S 68/22, war ein nach der Reform des WEG am 15.9.2021 gefasster Beschluss. Demnach sollte der Verwalter im Falle von Beschlussanfechtungsklagen gegen die Gemeinschaft selbst zur Entscheidung darüber befugt sein, welchen Anwalt er zu welchen Konditionen für die Gemeinschaft bezüglich der Klageabwehr mandatiert.
Seit der Reform des WEG 2020 haben sich die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Anfechtung von Beschlüssen, die Jahresabrechnungen betreffen, maßgebend geändert. Das LG Frankfurt a.M. hat sich im Urteil vom 9.3.2023 zu Az. 2-13 S 68/22 mit einem unplausiblen Rechenwerk und Rechnungsabgrenzungsposten befasst.
Die Haftung des vermietenden Sondereigentümers gegenüber einer Wohnungseigentümergemeinschaft für Pflichtverletzungen des Mieters durch Schlüsselverlust war Gegenstand des Urteils des OLG Brandenburg vom 27.04.2023 zu Az. 10 U 100/22.
Das Landgericht Frankfurt a. M. hat sich mit der Auslegung einer Klausel in einer Gemeinschaftsordnung befasst, in welcher die Zulässigkeit der Vertretung der Wohnungseigentümer in der Eigentümerversammlung beschränkt worden war, Az. 2-13 S 54/22.
Bauliche Veränderungen können seit der WEG Reform zum 1.12.2020 mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen werden. Sie dürfen aber nicht beschlossen werden – und sind damit anfechtbar, wenn durch die Baumaßnahme die Wohnanlage grundlegend umgestaltet oder ein Wohnungseigentümer ohne sein Einverständnis gegenüber anderen unbillig benachteiligt werden würde, § 20 Absatz 4 WEG. Zur Frage, wann eine grundlegende Umgestaltung vorliegt, hat sich jüngst das Landgericht Köln im Urteil vom 26.01.2023 zu Az. 29 S 136/22 geäußert.
Eigentümergemeinschaften können Beschlüsse durch Zweitbeschlüsse ändern, ersetzen oder bestätigen. Wird jedoch ein gefasster Beschluss auf Anfechtungsklage hin gerichtlich für ungültig erklärt, darf er nur eingeschränkt inhaltsgleich wiederholt gefasst werden. Dazu hat sich der BGH im Urteil vom 10.02.2023 zu Az. V ZR 246/21 geäußert.
Kosten des Rechtsstreits, die eine am Gerichtsverfahren als Partei beteiligte Wohnungs- oder Teileigen-tümergemeinschaft tragen muss, sind intern nach dem allgemeinen Kostenverteilungsschlüssel zu verteilen. Das gilt auch im Fall einer Anfechtungsklage, wenn der Anfechtungskläger gegen die Gemeinschaft obsiegt. Er hat dann anteilig dennoch die Kosten der unterliegenden Gemeinschaft mit zu tragen. Das ist die Folge aus der Reform des Wohnungseigentumsrechts 2020.
Im Urteil vom 17.03.2023 zu Az. V ZR 140/22 stützte der Bundesgerichtshof die Zielsetzung des Reformgesetzgebers, Umbauten in einer WEG ab 1.12.2020 nur noch aufgrund eines wirksamen Beschlusses zu ermöglichen.
Am Anfang des Jahres sind eine ganze Anzahl von Zahlungen durch die Verwaltungen zu leisten, die möglicherweise durch noch nicht eingegangene Vorschüsse seitens der Eigentümer die Liquidität der Gemeinschaft an ihre Grenzen bringen können. Mit der WEG-Reform ist nun die Möglichkeit kodifiziert worden, neben der Erhaltungsrücklage weitere Rücklagen, wie eine Liquiditätsrücklage, zu beschließen. Selbst die Umwidmung von Teilen der Erhaltungsrücklage ist möglich, solange der Beschluss ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.
In Zeiten hoher Strompreise werden von den Verbrauchern alternative Möglichkeiten der Eigenversorgung gesucht. Die Industrie bietet derzeit eine große Auswahl von kleinen Photovoltaikanlagen an, die etwa als sogenannte Inselanlagen oder Balkonkraftwerke betrieben werden können. Die Installation und Inbetriebnahme in einer Miet- oder Eigentumswohnung kann allerdings ihre Tücken haben.
Mit der WEG-Reform vom Dezember 2020 wurde in § 19 Abs.2 Nr. 6 WEG die Regelung zum zertifizierten Verwalter eingeführt. Nach dieser Regelung können Wohnungseigentümer als Bestandteil der ordnungsgemäßen Verwaltung verlangen, dass ein zertifizierter Verwalter gemäß § 26a WEG zum WEG-Verwalter bestellt wird. Die ursprüngliche Übergangsfrist zum 01.12.2022 in § 48 Abs. 4 Satz 1 WEG wurde um ein Jahr verlängert. Nunmehr soll der Anspruch der Wohnungseigentümer auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters ab 01.12.2023 bestehen.
Das AG Wiesbaden hat sich in seinem Urteil vom 01.07.2022 (AZ 92 C 3463/21) mit der Frage auseinandergesetzt, ob falsche Angaben zu den Kontenständen im Vermögensbericht ebenfalls zur Anfechtung der Beschlüsse über Nachschüsse oder die Anpassung der Vorschüsse führen.
Seit Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes zum 01.12.2020 hat sich die Beschlussfassung zur Jahresabrechnung grundlegend geändert. Die Wohnungseigentümer verfügen nicht mehr über die Beschlusskompetenz bezüglich der Gesamtabrechnung und der Einzelabrechnungen.
Es entspricht seit mind. 2007 der herrschenden Meinung im Wohnungseigentumsrecht, dass die Konten der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht mehr als Treuhandkonten auf den Namen des Verwalters, sondern durch den Verwalter nur noch als Fremdgeldkonten auf den Namen der Gemeinschaft angelegt werden dürfen. Dies hat aktuell das Landgericht Berlin im Urteil vom 15.02.2022 zu Az. 55 S 25/21 WEG bestätigt.
Der BGH hat mit Urteil vom 11.3.2022, Az. V ZR 77/21, entschieden, dass der Verwalter im Beschlussmängelverfahren über die Wirksamkeit seiner Bestellung die übrigen Wohnungseigentümer wirksam vertreten und Zustellungen für diese entgegennehmen darf. Darüber hinaus hat der BGH erneut klargestellt, dass die mangelhafte Einberufung der Eigentümerversammlung durch einen Nichtberechtigten geheilt wird, wenn alle Wohnungseigentümer an der Versammlung und der Abstimmung teilnehmen.
Eine kleine aber wichtige Gesetzesänderung im BGB ist zum 01.03.2022 in Kraft getreten, sie betrifft Vertragsklauseln zur Laufzeit von Verbraucherverträgen (Vertrag zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher), soweit es sich um regelmäßige Dienst-, Werkleistungen oder Warenlieferungen handelt. In der Immobilienwirtschaft tangiert dies insbesondere Verwalterverträge.
Gegenstand des Urteils des AG Pinneberg vom 14.09.2021 zu Az. 60 C 30/20 waren Hausfriedensstörungen durch einen Mieter in vermietetem Sondereigentum. Der Sondereigentümer war über Monate hinweg gegen die Lärmstörungen nicht eingeschritten. Schließlich klagte der gestörte Sondereigentümer in der Nachbarwohnung auf Unterlassung.
Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15.10.2021 - V ZR 225/20 können Wohnungseigentümer die Nutzung des Gemeinschaftseigentums aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht dauerhaft durch Mehrheitsbeschluss verbieten, wenn dadurch auch das Sondereigentum nicht mehr genutzt werden kann.
In seiner heutigen Plenarsitzung hat der Bundesrat der Heizkostenverordnung zugestimmt. Damit kann die Heizkostenverordnung mit einer nur geringfügigen Ergänzung noch im Jahr 2021 in Kraft treten.
Der Bundesrat hat die bereits heftig diskutierten Mängel der neuen Heizkostenverordnung nicht korrigiert und lediglich eine Evaluationsregelung hinzugefügt. Danach soll nach 3 Jahren geprüft werden, ob die Nachrüstung mit fernablesbarer Erfassungstechnik tatsächlich, wie von der Bundesregierung angenommen, kostenneutral erfolgt.
Der BGH hat im Urteil vom 16.07.2021 zu Az. V ZR 284/19 grundlegende Hinweise zur gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen Wohnnutzung in einem Teileigentum gegeben.
Gegen wen richtet sich der Anspruch auf Auskunft zu konkreten Vorgängen in einer WEG? Welche Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein? Muss der Verwalter konkrete Fragen beantworten? Dies war Gegenstand eines Beschlusses des LG Frankfurt/Main vom 27.07.2021 zu Az. 2-13 S 120/20.
Der Bundesgerichtshof hat am 11.06.2021 zu Az. V ZR 215/20 ein Aufsehen erregendes Urteil zu zwei lang umstrittenen Fragen verkündet: Inwieweit dürfen dem WEG-Verwalter durch Verwaltervertrag Entscheidungskompetenzen übertragen werden und wie kann der Verwalter (zusätzlich) vergütet werden? Das Urteil darf nicht ohne Einordnung genossen werden: Der Fall betraf Beschlussfassungen aus dem Jahr 2019, der BGH hat sich also zur Rechtslage vor Inkrafttreten der Reform 2020 geäußert. Zum anderen hat der BGH die AGB-rechtliche Wirksamkeit der Vertragsklauseln gerade ausdrücklich nicht geprüft.
Mit der Verpflichtung des Verwalters zur Einholung und Übersendung von Alternativangeboten vor der Abstimmung über eine Verwaltungsneubestellung befasste sich das Landgericht Frankfurt am Main im Beschluss vom 25.2.2021 zu Az. 2-13 S 23 / 20.
Mit dem Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main vom 25.02.2021 zu Az. 2-13 S 146/19 liegt eine der ersten veröffentlichten Gerichtsentscheidungen dazu vor, welche Verträge der Verwalter ohne vorherige Beschluss-fassung der Eigentümer abschließen darf.
Zwischenzeitlich liegt der Entwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz für die Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (Zertifizierter-Verwalter-Prüfungsverordnung-ZertVerwV) vor, er befindet sich in der Verbändeanhörung.
Für den Fall, dass der Verwalter ohne entsprechende Legitimation einen kostenpflichtigen Auftrag auslöste, hat das Amtsgericht Achim im Urteil vom 14.7.2020 zu Az. 10 C3 112 / 18 entschieden, dass der Verwalter keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten aus ungerechtfertigter Bereicherung geltend machen kann. Das Amtsgericht hat seiner Rechtsprechung die These des Bundesgerichtshofes aus dessen Urteil vom 14.6.2019 zu Az. V ZR 254/17 zugrunde gelegt (s. Aktuelle Information der Kanzlei Nr. 25/2019).
Der neue Stichtag für den nächsten Zensus ist bekanntlich der 15. Mai 2022. Zur Auskunft verpflichtet sind neben Eigentümern auch die Verwalter, ohne Rücksicht darauf, ob sie den Wohnraum oder nur das gemeinschaftliche Eigentum verwalten, § 24 Abs. 1 ZensG.
Nach dem Urteil des BGH vom 20.11.2020 zu Az. V ZR 196/19 handelt es sich bei der vom Bauträger erarbeiteten Gemeinschaftsordnung einer WEG nicht um allgemeine Geschäftsbedingungen, auch wenn der Bauträger ein Unternehmer ist und die Käufer als Verbraucher anzusehen sind.
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 18.12.2020 zu Az. V ZR 193/19 darüber entschieden, inwieweit ein vermietender Sondereigentümer für Schäden haftet, die sein Mieter einem anderen Sondereigentümer zufügt.
Das Urteil des BGH vom 20.11.2020 zu Az. V ZR64/20 erhellt Abstimmungs- und Einberufungsmodalitäten in kleinen, verwalterlosen Wohnungseigentümergemeinschaften.
Das LG Landshut befasste sich unlängst mit Schadenersatzansprüchen eines Sondereigentümers gegen den Verwalter einer Wohneigentumsanlage wegen Verletzung des Datenschutzes, Urteil vom 06.11.2020, Az. 51 O 513/20. Streitgegenständlich waren die Weitergabe einer E-Mail-Adresse und die Information der anderen Eigentümer über einen Legionellenbefall in der Wohnung des Klägers.
Im Urteil vom 25.9.2020 zu Az. V ZR 300/18 stellte der BGH fest, dass die kraft Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung erforderliche Zustimmung zur Vermietung nicht allein aus dem Grund verweigert werden darf, dass der Vermieter den Mietvertrag nicht zuvor vorlegt. Die Entscheidung kann auch für den Verkaufsfall Anhaltspunkte bieten.
Die Bundesländer haben nach Durchführung der Bund-Länder-Telefonkonferenz in der vergangenen Woche jeweils neue Verordnungen zu Kontaktbeschränkungen in der Corona-Pandemie erlassen. Obgleich stets das einheitliche Vorgehen der Bundesländer in der Pandemie betont wird, unterscheiden sich die Regelungen zu Veranstaltungen in den einzelnen Bundesländern doch. Für die drei mitteldeutschen Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt vorläufig (ohne Gewähr):
Der bevorstehende Termin für das Ende des ersten Weiterbildungszeitraums für Wohn- und Immobilienverwalter zum 31.12.2020 und den dazu verbreiteten Hinweise von Weiterbildungsträgern und Verbänden haben zu einer Vielzahl von Nachfragen insbesondere zu der Frage, wann eine Weiterbildungsverpflichtung als Immobilienmakler besteht, geführt.
Die streitige Frage, ob Zahlungsansprüche einer WEG, die nach dem Ausscheiden eines GbR-Gesellschafters entstanden sind, Altverbindlichkeiten seien können, die dessen Nachhaftung auslösen, hat der BGH nunmehr mit Urteil vom 03.07.2020, Aktenz. V ZR 250/19 beantwortet.
Der Bundesgerichtshof hat sich im 03.07.2020 unter Az. V ZR 250/19 erneut zur Frage des Trittschallschutzes in Wohnungseigentümergemeinschaften geäußert.
Bauliche Veränderungen können gemäß § 22 Absatz 1 WEG beschlossen oder verlangt werden, wenn jeder Wohnungseigentümer zustimmt, dessen Rechte durch die Maßnahmen über das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden. Was das in der Praxis konkret für den Verwalter bedeutet, welche Prüf- und Hinweispflichten er zu erfüllen hat und wie ein Beschluss zu verkünden ist, dem nicht sämtliche erheblich beeinträchtigte Eigentümer zugestimmt haben, beschäftigt seit jeher die Gerichte. Der BGH hat nunmehr am 29.05.2020 – kurz vor Inkrafttreten der WEG-Reform ein Grundsatzurteil zur derzeit aktuellen Rechtslage verkündet, Az. V ZR 141/19.
Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 14.02.2020 zu Az. V ZR 1159/19 die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in einer werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft konkretisiert. Die Stellung könne nicht nur durch Erwerb vom teilenden Eigentümer durch Bauträgervertrag erworben werden, sondern vielmehr durch jeden Ersterwerber vom teilenden Eigentümer. Werdender Wohnungseigentümer könne ebenfalls noch werden, wer einen wirksamen Erwerbsvertrag schließt, zu dessen Gunsten eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen wird und wem Besitz überlassen wird noch nach dem ersten Vollerwerb. Dies ist insofern eine grundlegende Neuentscheidung einer bisher hochumstrittenen Frage.
Der BGH befasste sich im Urteil vom 15.05.2020 zu Az. V ZR 64/19 mit der Beschlusskompetenz der Eigentümer bei Beschlüssen, die einzelnen Eigentümern bauliche Veränderungen auf deren Kosten und deren Folgekosten gestatten.
Im Urteil vom 24.01.2020 zu Az. V ZR 110/19 stellte der Bundesgerichtshof fest, dass den Eigentümern spätestens 2 Wochen vor der Eigentümerversammlung die Angebote der zur Auswahl stehenden Verwalter für die zukünftige Amtsperiode vorliegen müssen. Das betrifft mindestens die Namen und Eckdaten der Angebote. Anderenfalls ist aus diesem Grunde der Beschluss über die Verwalterbestellung und den Vertrag anfechtbar wegen Verstoßes gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung.
Nachdem die Bundesregierung im November 2019 angekündigt hatte, noch im Jahr 2019 gesetzliche Regelungen für die Schaffung von Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge in einem umfassenden Entwurf für eine WEG-Rechtsänderung vorzulegen, befindet sich der Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEModG) bereits im Gesetzgebungsverfahren. Ergänzt werden die Regelungen durch einen Entwurf eines Gesetzes zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz – GEIG), der jetzt ebenfalls von der Bundesregierung in den Bundestag eingebracht wurde.
Nach § 34 c Abs. 2 a Gewerbeordnung (GewO), geändert durch das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler gilt für Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler seit dem 01.08.2018 eine Weiterbildungspflicht. Darüber hatten wir bereits im Juni 2017 informiert.
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung darf sich, so der BGH im Urteil vom 28.09.2019 zu Az. V ZR 250/18, durch einen Mitarbeiter eines im Konzern verbundenen Unternehmens in der Wohnungseigentümerversammlung vertreten lassen, obgleich die Gemeinschaftsordnung die Beschränkung der Vertretungsfälle auf Ehegatten, Eigentümer und den Verwalter vorsieht.
Ob Geräte zur Verbrauchserfassung gemeinschaftliches Eigentum darstellen und inwieweit auch überstimmte Eigentümer zur Duldung des Einbaus der Geräte verpflichtet sind, wird in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt. Das LG München I hat im Beschluss vom 14.01.2019 zu Az. 1 S 15412/18 WEG eine gemeinschaftsfreundliche Auffassung vertreten.
In der wohnungseigentumsrechtlichen Praxis herrscht oft Unsicherheit, ob ein Bestandteil einer Eigentumswohnung dem Sonder- oder dem Gemeinschaftseigentum zugehörig ist und wer für die Instandhaltung und -setzung zu sorgen hat. Der BGH entschied am 14.06.19 zu Az. V ZR 254/17 die Frage, ob ein Sondereigentümer der irrtümlich in Verkennung seiner Unzuständigkeit gemeinschaftliches Eigentum instandgesetzt hat, später Erstattung der verauslagten Kosten von der Gemeinschaft verlangen kann.
Stellen sich mehrere Bewerber für das Verwalteramt zur Wahl, ergeben sich in der Praxis immer wieder Unsicherheiten wegen des Ablaufs des Wahlverfahrens. Der BGH stellte nunmehr im Urteil vom 18.01.2019 zu Az. V ZR 324/17 Grundsätze auf.
Der BGH hat im Urteil vom 26.10.2018 zu Az. V ZR 279/17 einen Direkterstattungsanspruch des einzelnen Eigentümers gegen die übrigen Wohnungseigentümer wegen verauslagter Verbindlichkeiten der Gemeinschaft gegenüber Dritten abgelehnt.
Im Urteil vom 12.04.2019 zu Az. V ZR 112/18 legte der Bundesgerichtshof die Grundsätze zur Reichweite von Öffnungsklauseln, die in Gemeinschaftsordnungen von Wohnungseigentümergemeinschaften vereinbart sind, näher dar.
Der BGH hat sich im Urteil vom 14.12.2018 zu Az. V ZR 2/18 nochmals zur Zulässigkeit von Fortgeltungsbeschlüssen bezüglich Wirtschaftsplänen im WEG positioniert.
Nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Bremen vom 23.11.2018 zu Az. 2 B 194/18 können Wohnungseigentümer in gesamtschuldnerischer Haftung für Kanalbenutzungsgebühren in Anspruch genommen werden.
Das Landgericht Düsseldorf hat im Urteil vom 04.10.2018 zu Aktenzeichen 25 S 22/18 einen Anspruch eines Sondereigentümers gegenüber dem Verwalter des Gemeinschaftseigentums in einer WEG, gerichtet auf Einsichtnahme in die Liste der E-Mail-Adressen der übrigen Eigentümer, verneint.
Das LG Berlin hat im Urteil vom 24.08.2018 zu Az. 55 S 86/17 WEG nochmals auf die aktuelle Rechtslage im Wohnungseigentumsrecht hingewiesen. Demnach hat der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft keine gesetzliche Prozessführungsbefugnis und somit auch keine gesetzliche Ermächtigung, einen Rechtsanwalt mit der Erhebung von Hausgeldklagen zu mandatieren. Anders ist dies für Passivprozesse, di sich also gegen die Eigentümer oder gegen die Gemeinschaft richten.
Nach dem Urteil des LG Frankfurt/Main vom 13.09.2018 zu Az. 2-13 S 92/17, welches sich der herrschenden Rechtsprechung insbesondere des BGH im Urteil vom 04.04.2014 zu Az. V ZR 168/13 anschloss, kann eine negative Abrechnungsspitze aus einer Jahresabrechnung keine Grundlage für eine hiermit erklärte Aufrechnung bilden.
Im Urteil vom 07.12.2018 zu Az. V ZR 273/17 vertritt der BGH die Auffassung, dass Wohnungseigentümer den zwingenden Einbau und die Wartung von Rauchmeldern durch die Gemeinschaft in sämtlichen Wohnungen auch dann wirksam beschließen können, wenn dies auch Eigentümer betrifft, die bereits eigene Rauchmelder vorinstalliert haben. Voraussetzung ist das Bestehen einer landesrechtlichen Einbaupflicht.
Der BGH hat zur Frage von Ansprüchen auf Verschattung sonniger Eigentumswohnungen und den Voraussetzungen von Duldungs- bzw. Rückbauansprüchen Stellung genommen, Urteil vom 20.07.2018, Az. V ZR 56/17.
Nach Ansicht des BGH im Urteil vom 10.11.2017 zu Az. V ZR 184/16 kann Untergemeinschaften im WEG durch die Gemeinschaftsordnung die Kompetenz eingeräumt werden, ohne Beteiligung der übrigen Eigentümer über Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zu beschließen, soweit diese die jeweilige Untergemeinschaft betreffen und sogleich die Kostenverteilung im Innenverhältnis der Mitglieder der Untergemeinschaft geregelt wird.
Befindet sich ein Wohnungseigentümer in Zahlungsverzug und wird für sein Wohneigentum das Zwangsversteigerungsverfahren eröffnet, ist der Verwalter auch ohne Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Anmeldung der Hausgeldforderungen im Rang des § 10 Nr. 2 ZVG verpflichtet, so der BGH im Urteil vom 08.12.2017 zu Az. V ZR 82/17.
Wohnungseigentum: Gegenstand des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 27.09.2017, Az. 2-13 S 49/16, war das heiß umstrittene Thema der Kompetenzverlagerungen auf Verwalter ohne finanzielle Obergrenzen.
Beantragt ein Wohnungseigentümer den behindertengerechten Umbau des Hauszugangs bzw. Treppenhauses, müssen vor einer Beschlussfassung sämtliche in Betracht kommenden Umbauvarianten bedacht und geprüft werden, so das AG München im Urteil vom 05.07.2017 zu Az. 482 C 26378/16 WEG.
Wohnungseigentum: Der BGH hat im Beschluss vom 11.05.2017 zu Az. V ZB 52/17 verkündet, dass die Kosten eines Ersatzzustellvertreters Kosten der internen Verwaltung sind, die die WEG dem Vertreter schuldet. Sie seien aber keine im Kostenfestsetzungsverfahren bei Gericht zu berücksichtigenden Kosten des Rechtsstreits.
Der Bundestag hat in der vergangenen Woche in zweiter und dritter Lesung mit den Stimmen von Union und SPD das „Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter“ beschlossen.
Das LG Dortmund hat im Hinweisbeschluss vom 05.10.2016 zu Az. 1 S 205/16 zur Zuständigkeit des Verwalters hinsichtlich der Erstellung der Jahresabrechnung bei Verwalterwechsel entschieden. Das Gericht schloss sich dabei der herrschenden Auffassung an. Demnach ist es Aufgabe des neuen, mit Beginn des Kalenderjahres bestellten Verwalters, die Jahresabrechnung für das vergangene Wirtschaftsjahr zu erstellen.
Wohnraummiete: Nach einer jüngst veröffentlichten Entscheidung des BGH vom 25.01.2017, Az. VIII ZR 249/15, bilde die Jahresabrechnung der WEG keine zwingende Voraussetzung für die Betriebskostenabrechnung, die der Sondereigentümer gegenüber seinem Wohnungsmieter zu erstellen habe. Der BGH hatte zu entscheiden, ob der vermietende Sondereigentümer mit Nachforderungen wegen Versäumung der Abrechnungsfrist ausgeschlossen ist, obgleich der Verwalter des Gemeinschaftseigentums die Jahresabrechnung nicht rechtzeitig erstellt hatte.
Wohnungseigentum: Im Urteil vom 08.04.2016 zu Az. V ZR 104/15 hat der BGH Grundsätze zur Gestaltung der Beschlusssammlung bei sehr umfangreichen Beschlüssen mit Bezugnahme auf Anlagen verkündet.
Für die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen bestehe Beschlusskompetenz. Diese fehle jedoch hinsichtlich der Beschlussfassung über Folgekosten der angestrebten baulichen Veränderungen, so das Landgericht Hamburg im Urteil vom 04.03.2016 zu Az. 318 S 109/15.
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus 16 Einheiten beschloss den Einbau von Rauchwarnmeldern in den einzelnen Sondereigentumseinheiten. Des Weiteren beschloss sie die Annahme eines Angebotes zur Vermietung und Wartung dieser Rauchwarnmelder mit einer Laufzeit von 5 Jahren. Ein einzelner ...
Wohnungseigentum: Das AG München hat zum Urteil Az. 481 C 12070/14 eine Pressemitteilung zum eigenmächtigen Tausch von Außenfenstern durch einen Sondereigentümer veröffentlicht. Dieser hatte in der im 12. Stock gelegenen Wohnung die alten Holz-Alu-Fenster (ohne Mittelsteg) durch weiße Kunststofffenster (mit Mittelsteg) ersetzt, ohne dass zuvor ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft herbeigeführt worden ist.
Wohnungseigentum: Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 29.01.2016 zu Az. V ZR 97/15 die bislang bereits herrschende Rechtsauffassung bestätigt, dass ein Wohnungseigentümer gegen Beitragsforderungen der Gemeinschaft grundsätzlich nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen kann. Dies ergebe sich aus der Natur der Schuld und dem Zweck der geschuldeten Leistungen, die geplanten Vorschüsse tatsächlich zur Verwaltung im betreffenden Wirtschaftsjahr zur Verfügung zu stellen.
Wohnungseigentum: Der BGH vertritt im Urteil vom 23.10.2015 die Auffassung, dass ein Eigentümer, für den ein anderer Eigentümer in erster Instanz ein Anerkenntnis im Rahmen einer Beschlussanfechtung erklärt hat, in späteren mündlichen Verhandlungen widerrufen kann, wenn er ihn dazu nicht ausdrücklich ermächtigt, sich aber auch nicht dagegen verteidigt hatte.
Wohnungseigentum: Im Urteil vom 18.03.2016 zum Az. V ZR 75/15 hat der BGH den Wohnungseigentümern Beschlusskompetenz zuerkannt hinsichtlich des Erwerbs eines Nachbargrundstücks durch die Wohnungseigentümergemeinschaft. Dies stellt eine grundlegende Abkehr von der bisher überwiegend vertretenen Rechtsauffassung dar, die hierfür eine Vereinbarung forderte.
Wohnungseigentum: Das Landgericht München I hat im Urteil vom 06.07.2015 zu Az. 1 S 22070/14 zu den formellen Erfordernissen der Zustimmungserteilung im Rahmen der baulichen Veränderung gemäß §§ 22 Abs. 1 Nr. 1, 14 Nr. 1 WEG Stellung genommen.
Das OLG Hamm hat im Beschluss von 17.06.2015 zu Aktenzeichen 15 W 210/14 die Auffassung vertreten, dass ein einzelner Sondereigentümer kein Recht zur Grundbucheinsicht in Abteilungen II und III des Wohnungsgrundbuches eines anderen Sondereigentümers geltend machen kann, sondern vielmehr darauf zu verweisen ist, dass der Verwalter entsprechende Einsichtsrechte für die Wohnungseigentümergemeinschaft wahrnehmen kann.
Wohnungseigentum: Nach Ansicht des BGH ist die Frage, „ob ein Mehrheitsbeschluss zur Hundeanleinpflicht auf dem gemeinschaftlichen Grundstück ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, [...] anhand der Umstände des Einzelfalles zu beurteilen.“, Urteil vom 08.05.2015, Az. V ZR 163/14.
Im Urteil vom 24.07.2015, Az. V ZR 275/14, hat der BGH entschieden, dass ein werdender Wohnungseigentümer auch dann Mitglied des Verbands bleibt, wenn er die Einheit unter Abtretung des vorgemerkten Übereignungsanspruchs und Besitzübertragung veräußert, so dass der Erwerber nicht als werdender Wohnungseigentümer anzusehen ist (entspr. amtl. Leitsatz).
Wohnungseigentum: In dem der Entscheidung vom 17.09.2015 unter Az. I ZR 228/14 zugrunde liegenden Fall hatte die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte GEMA eine Wohnungseigentümergemeinschaft wegen Verletzung von Urheber- und Leitungsschutzrechten auf Zahlung von Schadenersatz für die Weiterleitung von Fernseh- und Hörfunksignalen von der Satellitengemeinschaftsantenne der Wohnanlage über ein Kabelnetz an die Empfangsgeräte der einzelnen Wohnungseigentümer verklagt. Die GEMA hat in sämtlichen 3 Instanzen verloren.
Der BGH hält gemäß Urteil vom 10.07.2015, Az. V ZR 198/14, das Kopfstimmprinzip nach § 25 Abs. 2 WEG auch im Sachbereich des § 16 Abs. 3 WEG für abdingbar.
Wohnungseigentum: Nach Ansicht des BGH im Urteil vom 08.05.2015, Az. V ZR 128/14, tritt während einer fortdauernden vereinbarungswidrigen Nutzung von Sondereigentum keine Verjährung des Unterlassungsanspruches der anderen Eigentümer ein.
Wohnungseigentum: Im Urteil vom 27.02.2015, Az. V ZR 73/14, verkündete der BGH, dass auch im Wohnungseigentum das Schallschutzniveau anhand der zur Zeit der Errichtung des Gebäudes gültigen DIN-Ausgabe zu bewerten sei - auch wenn der damals vorhandene Teppichboden später durch einen Parkettboden ersetzt werde.
Wohnungseigentum: Nach dem Urteil des BGH vom 27.02.2015, Az. V ZR 114/14, entspricht die Beschlussfassung über die Bestellung zum Verwalter des gemeinschaftlichen Eigentums nur dann ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn sie in derselben Versammlung wie die Beschlussfassung zu den wesentlichen Eckdaten des Verwaltervertrages, d.h. mindestens zu Laufzeit und Vergütung, erfolgt.
Wohnungseigentum: Der BGH hat ausweislich der bislang vorliegenden Pressemitteilung am 25.03.2015 unter Az. VIII ZR 243/13 entschieden, dass eine WEG in der Regel als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB gelte. Der BGH hält es insbesondere für entscheidend, dass mindestens ein Mitglied der WEG ein Verbraucher ist – es darf sich also nicht um eine reine Teileigentümergemeinschaft bestehend aus gewerblichen Unternehmen handeln.
Die Gerichtskosten und Kosten des Anwaltes der Wohnungseigentümergemeinschaft als unterlegener Klägerin sind in der Jahresabrechnung auf sämtliche Eigentümer zu verteilen – unter Einbeziehung des obsiegenden beklagten Eigentümers, so der BGH im Urteil vom 04.04.2014, Az. V ZR 168/13.
Wie auch bereits die Vorinstanzen hat der BGH im Urteil vom 24.01.2014, Az. V ZR 48/13, die Errichtung einer Mobilfunksendeanlage auf dem Haus einer Wohnungseigentümergemeinschaft als bauliche Veränderung im Sinne von § 22 Abs. 1 WEG betrachtet, die der Zustimmung sämtlicher Eigentümer bedarf.
Das AG München (Az. 415 C 3398/13) hat die Unterlassungsklage einer Stellplatznutzerin gegen die Mieterin des benachbarten Pkw-Stellplatzes abgewiesen. Diese habe ihren Renault hin und wieder so weit rechtsseitig aber noch in den Grenzen des gemieteten Stellplatzes geparkt, dass das Einsteigen für die klagende Nutzerin in ihren Opel Corsa behindert worden sei.
Nach Ansicht des LG München in einem nunmehr veröffentlichten Urteil vom 20.02.2013, Az. 21 O 16054/12, kann auch in Wohneigentumsanlagen mit über 300 Wohneinheiten ein vergütungsfreier Privatempfang i. S. d. §§ 20, 20 b UrhG vorliegen.
Das Bundessozialgericht hat im Urteil vom 29.08.2012 unter Az. B 12 R 4/10 zu der Frage Stellung genommen, inwieweit das sog. Haushaltsscheckverfahren gemäß §§ 8 a, 28 a VII SGB IV in Wohnungseigentümergemeinschaften Anwendung finden kann. Geringfügige Beschäftigungen als Hausmeister und ...
Der BGH hat entschieden, dass Wohnungseingangstüren nicht im Sondereigentum des jeweiligen Wohnungseigentümers stehen. Sie sind zwingend dem Gemeinschaftseigentum der Wohnungseigentümer zugeordnet. Auch wenn die Teilungserklärung diese als Sondereigentum zuordnet, ist diese Regelung nichtig, vgl. Beschluss vom 25.10.2013, Az.: V ZR 212/12.
Der Verwalter des Gemeinschaftseigentums ist aufgrund seiner gesetzlichen Vertretungsmacht gemäß § 27 Absatz 2 Nr. 2 WEG im Außenverhältnis berechtigt, die beklagten Wohnungseigentümer umfassend zu vertreten sowie einen Rechtsanwalt zu beauftragen, BGH Urteil vom 05.07.2013, Az. V ZR ...
Für die Anwendung eines gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Betriebskostenumlageschlüssels ist nach Ansicht des BGH im Urteil vom 17.04.2013 (Az. VIII ZR 252/12) kein Raum bei Betriebskostenpositionen, die dem vermietenden Sondereigentümer einer Eigentumswohnung direkt in Rechnung gestellt ...
Im Beschluss vom 16.05.2013, Az. VII ZB 61/12, hat der BGH zu Duldungspflichten von Wohnungseigentümern im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens gegen Planer und Bauherrn Stellung genommen. 1. Sachverhalt Einzelne Sondereigentümer einer WEG strengten gegen den planenden und bauleitenden ...
Der Bundesgerichtshof hat am 08.02.2013 unter Az. V ZR 238/11, ein Urteil verkündet, wonach die Wohnungseigentümer den Einbau von Rauchwarnmeldern in den im Sondereigentum stehenden Wohnungen jedenfalls dann beschließen können, wenn das Landesrecht eine entsprechende Verpflichtung regelt. In ...
Wird ein Mietobjekt oder eine WEG-Anlage aufgrund Hochwassers beschädigt, gelten (abweichende Einzelfallbeurteilung vorbehalten) folgende Grundsätze: 1. Minderung Ist der Gebrauch der Mietsache (Wohnung, Gewerberäume) beeinträchtigt, ist die (Gesamt-)Miete kraft Gesetzes entsprechend gemindert, ...
Das Landgericht Dresden befasste sich unter Aktenzeichen 2 T 407/12 in einem Beschluss vom 04.09.2012 mit der Verteilung der Kosten einer Beschlussanfechtungsklage. Die Eigentümer hatten verschiedene teils anfechtbare, teils sogar nichtige, Beschlüsse gefasst, die auf Beschlussvorschläge der ...
Urteil des Landgerichts Hamburg vom 11.02.2011, ZMR 2011, S. 586 Auch die Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung steht der Zulassung eines abändernden Zweitbeschlusses nicht entgegen. Landgericht Dessau-Rosslau, Urteil vom 08.09.2011, Az. 1 T 208/11 Dem Protokollverfasser (Verwalter) steht ...
Urteil des BGH vom 10.06.2011, Az. V ZR 146/10 Im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens kann die Bestellung eines Notverwalters erfolgen. Urteil des BGH vom 01.04.2011, Az. V ZR 96/10 Bei der Wiederbestellung eines Verwalters ist dieser nicht verpflichtet, Konkurrenzangebote einzuholen, ...
1. Ordnungsgemäße Verwaltung gem. § 21 III WEG Landgericht Bielefeld, Urteil vom 15.06.2011, ZWE 2011, S. 422 Die Aufnahme eines größeren Kredites durch den Verband bedarf der Zustimmung aller Eigentümer. Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 19.07.2011, Az. 11 S 75/10 Der einzelne Eigentümer ...
1. Zuordnung zum Sonder- bzw. Gemeinschaftseigentum OLG München, Beschluss vom 23.09.2011, Az. 34 Wx 247/11, ZWE 2012, S. 37 Der Balkon einer Eigentumswohnung gehört auch ohne ausdrückliche Erklärung in der Teilungserklärung zum Sondereigentum der Wohnung, von der aus er betretbar ist, so dass ...
Im Urteil des BGH vom 28.10.2011, Az. V ZR 253/10, dem Entscheidungen der Vorinstanzen des Amtsgerichts Dresden und des Landgerichts Dresden zugrunde liegen, bekannte sich der für Wohnungseigentumssachen zuständige V. Zivilsenat zur grundsätzlichen Zulässigkeit der Vereinbarung des Objekt- oder ...
Nach Aufhebung des früheren § 26 Abs. 3WEG im Zuge der Reform des Wohnungseigentumsrechtes bestand lange Zeit Unsicherheit wie die Fälle zu behandeln sind, in denen die Bestellung eines Notverwalters erforderlich ist. § 26 Abs. 3 WEG lautete in der Fassung bis zum 30.06.2007: „Fehlt ein ...
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes, verkündet im Urteil vom 18.02.2011, Az. V ZR 82/10, gibt die in § 22 Abs. 2 WEG „angeordnete entsprechende Heranziehung der mietrechtlichen Regelung des § 559 Abs. 1 BGB Anlass zu einer großzügigeren Handhabung des Modernisierungsbegriffes“. Der ...
Im Kanzleiforum Dezember 2010 erörterten wir ausführlich die aktuelle Rechtslage bezüglich der Einordnung eines Balkonanbaus als bauliche Veränderung bzw. Modernisierungsmaßnahme im Sinne des § 22 WEG. Nunmehr wurde im Januar eine Entscheidung des Amtsgerichts Hannover vom 26.10.2010, erlassen ...
Der Bundesgerichtshof hat am 20.01.2010 unter Aktenzeichen VIII ZR 329/08 verkündet, einzelne Wohnungseigentümer haften nicht als Gesamtschuldner für die Forderung des Wasserversorgungsunternehmens auf Zahlung von Wasserkosten in Höhe von ca. 3.600,00 € für Leistungen in den Jahren 2006 und ...
Urteil des BGH vom 04.12.2009, Aktenzeichen V ZR 44/09 Gegenstand des Rechtsstreits war die isolierte Anfechtung eines Teils einer beschlossenen Jahresabrechnung, der die fehlerhafte Darstellung von Zuführungen zur Instandhaltungsrücklage betraf. Der BGH stellte zunächst die Voraussetzungen für ...
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