Hat die WEG die Kompetenz, über die Fälligkeit der Hausgelder neu zu beschließen?
Das LG Lüneburg hat unter Az. 3 S 13/24 eine interessante Frage zur Rechtslage seit der Reform 2020 aufgeworfen, die sich als durchaus umstritten erweist (dazu ausführlich im Praxistipp).
Sachverhalt
In der Gemeinschaftsordnung aus 1983 war vereinbart, dass die Hausgelder quartalsweise zu zahlen sind. 2023 wurde mehrheitlich beschlossen, auf monatliche Zahlungsintervalle umzustellen. Der Beschluss wurde angefochten.
Entscheidungsgründe
Das Amtsgericht Hildesheim hob den Beschluss auf und sprach der Gemeinschaft die Beschluss-kompetenz ab. Das Berufungsgericht hat in einem veröffentlichten Hinweisbeschluss die gleiche Rechtsauffassung vertreten.
Eine Vereinbarung gehe einer möglichen Regelung durch Beschluss auf der Grundlage von § 28 Absatz 3 WEG vor und könne nur durch erneute Vereinbarung aller Eigentümer geändert werden.
Noreen Walther
Rechtsanwältin