Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 19.09.2024, 8 AZR 21/24 entschieden, dass ein Entschädigungsanspruch eines Bewerbers nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nicht besteht, wenn dessen Vorgehen als systematisch und ausschließlich auf die Erlangung einer Entschädigung – und damit rechtsmissbräuchlich – ausgerichtet ist.
Mit seinem Urteil vom 20.12.2024 zum Aktenz. 33 C 33/24 hat das Amtsgericht Brandenburg die Möglichkeit einer fristlose Mietvertragskündigung wegen eines Zahlungsverzugs mit einer Nachforderung aus einer Betriebskostenabrechnung bejaht.
Die Grundsteuerreform ist bekanntlich am 01.01.2025 in Kraft getreten. Noch nicht jeder Eigentümer hat bereits den neuen Steuerbescheid von der Kommune bekommen, weiß also noch nicht, was er zukünftig zu zahlen hat. Hier bestehen teilweise noch Unklar- und Unsicherheiten.
In einer Entscheidung vom 25.09.2024 (Aktenzeichen: VIII ZR 165/21) hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) erneut mit Preiserhöhungsklauseln in Fernwärmelieferungsverträgen beschäftigt. Er hat dabei die sogenannte Dreijahreslösung für die rückwirkende Geltendmachung der Unwirksamkeit von Preisanpassungsregelungen dahingehend weiterentwickelt, dass der Wärmelieferungskunde sich bei Zahlung der folgenden Rechnungen nur auf einen frühzeitigen Widerspruch berufen kann, wenn er innerhalb von drei Jahren sein Festhalten an dem Widerspruch bekräftigt.
Der aktuelle Basiszinssatz i. S. v. § 247 BGB beträgt seit dem 01.01.2025 nunmehr 2,27 %. Dieser Zinssatz ist eine Bezugsgröße für die Berechnung des gesetzlichen Zinssatzes bei Zahlungsverzug gemäß
§ 288 BGB.
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