Unter Bezugnahme auf unsere Allgemeine Information Nr. 23/2023 vom 16.06.2023 möchten wir auf ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 04.07.2023 (Az. 67 S 20/23) hinweisen, welches in diesem Kontext die Frage der Wirksamkeit einer Kündigung gegenüber Erben eines verstorbenen Mieters zum Gegenstand hatte.
Der Sächsische Verfassungsgerichtshof hat vor einigen Monaten eine Verfassungsbeschwerde als unzulässig zurückgewiesen (Beschluss v. 30.08.2023, Az. Vf. 40-IV-23 (HS)), mit der ein psychisch erkrankter Mieter die Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes gemäß Art. 18 Abs. 1 SächsVerf i. V. m. dem Staatsziel aus Art. 7 Abs. 2 SächsVerf gerügt hatte. Er wendete sich damit gegen ein Urteil des Amtsgerichtes Dresden vom 09.02.2023 (Az. 146 C 757/22), mit dem er zur Räumung und Herausgabe seiner Wohnung an die Vermieterin verurteilt worden war. Die dagegen eingelegte Berufung hatte das Landgericht Dresden mit Beschluss vom 26. Juni 2023 (4 S 88/23) ebenfalls zurückgewiesen.
Die Auslegung einer Klausel im WEG-Verwaltervertrag zur Kopplung der Vertragslaufzeit an die Bestelldauer war Gegenstand eines aktuellen Urteils des AG Frankfurt/Main vom 13.04.2023 zu Az. 33 C 3478/22.
Das AG München befasste sich im Urteil vom 15.11.2023 zu Az. 1295 C 16480/22 WEG mit der Anwendung von in der Gemeinschaftsordnung vereinbarten Stimmkraftregeln für Abstimmungen in der Eigentümerversammlung.
Gegenstand eines Urteils des AG Berlin-Mitte vom 13.10.2023, Az. 16 C 217/22, war die Frage, ob die Grundmiete einer WG-Wohnung ebenfalls auf der Grundlage des örtlichen Mietspiegels in gleicher Weise angepasst werden kann, wie dies für gewöhnliche Wohnraumvermietungen der Fall ist. Mieter wenden häufig ein, dass es sich bei WG-Wohnungen um einen nicht vergleichbaren Teilmarkt handelt. Der Mietspiegel traf keine Aussagen über die Anwendung auf derartige Wohnungsformen.
Ein sehr häufiges Streitthema zwischen Mietern und Vermietern sind von Vögeln verursachte Verschmutzungen des vermieteten Balkons. Treten diese Verunreinigungen gehäuft auf, stellt sich nicht selten die Frage, ob diese in den Verantwortungsbereich des Vermieters fallen und von diesem zu beseitigen sind. Über diese Rechtsfrage hatte nunmehr das Amtsgericht Hanau, Urteil vom 25.10.2023, Aktenz. 94 C 21/22, zu befinden.
Ein Beschluss, durch den "der Wirtschaftsplan genehmigt wird", sei auszulegen und zwar so, wie er nach seinem Wortlaut und Sinn für einen unbefangenen Betrachter nächstliegend zu verstehen ist. Die Eigentümer wöllten lediglich die Höhe der in den Einzelwirtschaftsplänen ausgewiesenen Beträge (Vorschüsse), so der BGH im Beschluss vom 25. Oktober 2023 zu Az. V ZB 9/23.
Eine Beiratswahl in Form der Blockwahl schränke die Willensbildung der Eigentümer ohne Rechtfertigung ein, so das AG Charlottenburg im Urteil vom 14. Juli 2023 zu 73 C 15/23.
Mit einer neuen Entscheidung vom 09.11.2023 hat der BGH u. A. die Überwachungspflichten für Organe (z. B. Vorstand einer Genossenschaft oder Geschäftsführer einer GmbH) nochmals klar bekräftigt, aber auch die Beschränkung der haftungs- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit durch interne Zuständigkeitsregelungen innerhalb des Organs als weiterhin möglich erachtet (BGH Urt. v. 09.11.2023 - Az. III ZR 105/22).
Zur weithin umstrittenen Frage, ob eine Staffel- und eine Indexmietklausel in einem Vertrag kombiniert werden können, hat sich unlängst das OLG Brandenburg geäußert, Urteil vom 27.06.2023, Az. 3 U 88/22.
Der aktuelle Basiszinssatz i. S. v. § 247 BGB beträgt seit dem 01.01.2024 beträgt 3,62 %. Dieser Zinssatz ist eine Bezugsgröße für die Berechnung des gesetzlichen Zinssatzes bei Zahlungsverzug gemäß § 288 BGB.
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