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Sie haben Fragen zu Ihrer Immobilie, Ihrer Mieterschaft, Ihren Vertragspartnern oder zur Bewirtschaftung und suchen eine zuverlässige sowie kompetente Beratung oder Vertretung Ihrer Interessen? Sie sind ein kommunales Wohnungsunternehmen, eine Wohnungsgenossenschaft oder privater Vermieter? Dann sind wir Ihr Dienstleister für die Immobilienwirtschaft und bieten Ihnen hierfür ein umfangreiches Portfolio und Fachwissen in fast allen dazugehörigen Rechtsgebieten.

Gern stehen wir Ihnen auch in einem persönlichen Gespräch in unserem Stamm- und Hauptsitz in Chemnitz aber auch in unserer Zweigstelle in Dresden zur Verfügung. Unsere seit dem Jahr 1990 bestehende Kanzlei kann Ihnen eine exzellente Expertise anbieten, die zur Erkennung Ihres Handlungsbedarfs, zur Verifizierung von Sachverhalten und relevanten Tatsachen sowie letztlich zur Lösung der Problematiken und zu Ihrem Erfolg im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich führt.

Wir sind für Sie da.

Strunz-Alter Rechtsanwälte PartG mbB
Zschopauer Straße 216
09126 Chemnitz

+49 (371) 5353800

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Berliner Räumung

Die umgangssprachlich als Berliner Räumung bekannte besondere Form der ...

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Aktuelle Informationen

ArbR

Nachträgliche Klagezulassung für schwangere Arbeitnehmerinnen

25.04.2025 | Nr. 17 / 2025
Schwangere Arbeitnehmerinnen können auch dann noch Klage gegen ihre Kündigung einreichen, wenn sie erst nach Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist sichere Kenntnis von ihrer Schwangerschaft haben. In diesen Fällen ist die Kündigungsschutzklage nachträglich zuzulassen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Urteil vom 03.04.2025, Az.: 2 AZR 156/24).
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WohnM

Vorsicht bei Kündigung nach nicht gewährter Wohnungsbesichtigung

25.04.2025 | Nr. 16 / 2025
Dem Vermieter steht grundsätzlich bei Nachweis eines berechtigten Interesses nach entsprechender Vorankündigung ein Besichtigungsrecht bezüglich des Mietobjektes zur Seite. Gewährt der Mieter dieses grundlos nicht, kann eine vertragliche Pflichtverletzung vorliegen, die zur Kündigung des Mietverhältnisses führen kann. Vorsicht ist hier allerdings geboten, wenn der Geltendmachung des Besichtigungsrechts nur pauschale Vermutungen oder allgemeine, nicht beweisbare Behauptungen von Dritten zugrunde liegen. 
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WohnM

Beginn der 6-monatigen Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen vor Vertragsende

25.04.2025 | Nr. 15 / 2025
Der BGH hat mit Urteil vom 29.01.2025 zum Aktenzeichen XII ZR 96/23 bestätigt, dass der Ablauf der 6‑monatigen Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen nach § 548 Abs. 1 BGB schon mit dem Einwurf der Schlüssel in den Briefkasten des Vermieters beginnt und zwar auch dann, wenn der Einwurf vor Vertragsende und Ablauf der Kündigungsfrist geschieht.
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InsoR

Zahlung von Miete/Nutzungsentgelt unmittelbar vor Insolvenzeröffnung – Anfechtbarkeit durch den Insolvenzverwalter

07.04.2025 | Nr. 14 / 2025
In einem kürzlich ergangenen Urteil des BGH vom 17.10.2024 (Az. IX ZR 244/22) hat dieser entschieden, dass Mietzahlungen, die nach einer wirksamen Kündigung bis zur Herausgabe der Mietsache an den Vermieter gezahlt werden, nicht von einem Insolvenzverwalter zurückgefordert werden können, auch wenn dies im unmittelbaren Vorfeld einer Insolvenz – also in der Krise des Mieters – erfolgt.
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WohnM

Pauschale für „sonstige Betriebskosten“ in Mietvertrags-AGB unwirksam?

07.04.2025 | Nr. 13 / 2025
In mehreren Medien wurde und wird aktuell auf einen Beschluss des Landgerichts Konstanz vom 11.01.2023 (Aktenzeichen B 61 S 9/22) hingewiesen. Das Landgericht hat in seiner Berufungsentscheidung die Rechtsauffassung vertreten, dass eine Klausel in einem Formularmietvertrag, in der bestimmt wird, dass sich die Miete aus dem Mietzins zuzüglich einer vereinbarten Vorauszahlung auf Nebenkosten und einer weiteren Neben- und Betriebskostenpauschale zusammensetzt, wegen einer unangemessenen Benachteiligung nach § 307 BGB unwirksam sei.
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Veröffentlicht: 07.08.2019