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Herzlich Willkommen!

Sie haben Fragen zu Ihrer Immobilie, Ihrer Mieterschaft, Ihren Vertragspartnern oder zur Bewirtschaftung und suchen eine zuverlässige sowie kompetente Beratung oder Vertretung Ihrer Interessen? Sie sind ein kommunales Wohnungsunternehmen, eine Wohnungsgenossenschaft oder privater Vermieter? Dann sind wir Ihr Dienstleister für die Immobilienwirtschaft und bieten Ihnen hierfür ein umfangreiches Portfolio und Fachwissen in fast allen dazugehörigen Rechtsgebieten.

Gern stehen wir Ihnen auch in einem persönlichen Gespräch in unserem Stamm- und Hauptsitz in Chemnitz aber auch in unserer Zweigstelle in Dresden zur Verfügung. Unsere seit dem Jahr 1990 bestehende Kanzlei kann Ihnen eine exzellente Expertise anbieten, die zur Erkennung Ihres Handlungsbedarfs, zur Verifizierung von Sachverhalten und relevanten Tatsachen sowie letztlich zur Lösung der Problematiken und zu Ihrem Erfolg im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich führt.

Wir sind für Sie da.

Strunz-Alter Rechtsanwälte PartG mbB
Zschopauer Straße 216
09126 Chemnitz

+49 (371) 5353800

kanzlei@strunz-alter.de

Reform des Wohnungseigentumsrechts Stand 01.12.2020

Das Wohnungseigentumsgesetz, kurz WEG genannt, wurde mit Wirkung zum 01.12.2020 ...

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Aktuelle Informationen

ZV

Neue Pfändungsfreigrenzen ab dem 01.07.2025

10.06.2025 | Nr. 22 / 2025
Mit Bekanntmachung vom 02.04.2025 (BGBl. 2025, Teil 1, Nr. 110) wurden die Pfändungsfreigrenzen für Lohnpfändungen wieder angepasst.
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WohnM

Keine fachärztliche Attestpflicht mehr bei psychischer Erkrankung des Mieters

23.05.2025 | Nr. 21 / 2025
Mit Urteil vom 16.04.2025, Aktenz. VIII ZR 270/22, hat der BGH in Abkehr seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass ein Mieter nicht mehr zwingend ein ausführliches fachärztliches Attest zum Nachweis vorlegen muss, wenn sich nach Erhalt einer Kündigung auf eine gesundheitliche Härte im Sinne von § 574 Abs. 1 S. 1 BGB beruft.
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WohnM

Anfechtung einer Erbschaftsannahme, wenn Schulden des Erblassers nicht bekannt

16.05.2025 | Nr. 20 / 2025
Das Amtsgericht Frankenthal hat in einer Entscheidung vom 27.02.2025 (Az. 8 O 189/24) geurteilt, dass ein Erbe, der die Erbschaft angenommen hat, diese auch nachträglich noch wirksam wegen Irrtums anfechten kann, sofern er von wesentlichen Forderungen von Nachlassgläubigern keine Kenntnis hatte bzw. irrtümlich übersehen hatte. Dies ist mit Blick auf die Erben und damit „neuen“ Anspruchsgegnern bei verstorbenen Mietern absolut relevant und birgt nachträgliche Risiken für Vermieter, die ihre Forderungen wegen rückständiger Miete, Betriebskosten und Schadensersatz aber auch die Herausgabe der Wohnungen gerichtlich geltend machen wollen.
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EnR

Zustandekommen von Stromlieferungsverträgen bei Mieterwechsel

09.05.2025 | Nr. 19 / 2025
Aktuell führt die Kombination aus Informationen von Energieversorgern zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel und der Veröffentlichung neuerer Rechtsprechung zum Zustandekommen von Stromlieferverträgen zur Verunsicherung unter Wohnungsvermietern.
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WEG

Klage der WEG auf Beseitigung einer ungenehmigten baulichen Veränderung und Widerklage auf Gestattung

09.05.2025 | Nr. 18 / 2025
Der Umgang mit eigenmächtigen baulichen Veränderungen durch einen Wohnungseigentümer bzw. dessen Mieter war Gegenstan des Urteils des BGH vom 21.03.2025 zu Az. V ZR 1/24.
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Veröffentlicht: 07.08.2019