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Sie haben Fragen zu Ihrer Immobilie, Ihrer Mieterschaft, Ihren Vertragspartnern oder zur Bewirtschaftung und suchen eine zuverlässige sowie kompetente Beratung oder Vertretung Ihrer Interessen? Sie sind ein kommunales Wohnungsunternehmen, eine Wohnungsgenossenschaft oder privater Vermieter? Dann sind wir Ihr Dienstleister für die Immobilienwirtschaft und bieten Ihnen hierfür ein umfangreiches Portfolio und Fachwissen in fast allen dazugehörigen Rechtsgebieten.

Gern stehen wir Ihnen auch in einem persönlichen Gespräch in unserem Stamm- und Hauptsitz in Chemnitz aber auch in unserer Zweigstelle in Dresden zur Verfügung. Unsere seit dem Jahr 1990 bestehende Kanzlei kann Ihnen eine exzellente Expertise anbieten, die zur Erkennung Ihres Handlungsbedarfs, zur Verifizierung von Sachverhalten und relevanten Tatsachen sowie letztlich zur Lösung der Problematiken und zu Ihrem Erfolg im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich führt.

Wir sind für Sie da.

Strunz-Alter Rechtsanwälte PartG mbB
Zschopauer Straße 216
09126 Chemnitz

+49 (371) 5353800

kanzlei@strunz-alter.de

Übersicht über die Beendigung von Garagennutzungsverträgen

Auf dem Gebiet der neuen Bundesländer erfolgte vor dem 03.10.1990 häufig die ...

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Aktuelle Informationen

EnR

Wann und wie Preisänderungsklauseln in Wärmelieferverträgen geändert werden können

04.12.2023 | Nr. 45 / 2023
Der Bundesgerichtshofs (BGH) hat sich in zwei Urteilen vom 27.09.2023 mit den Aktenzeichen VIII ZR 249/221 und VIII ZR 263/222 mit der Frage des Gestaltungsspielraums eines Fernwärmeversorgungsunternehmens bei der Ausgestaltung einer im laufenden Vertragsverhältnis einseitig angepassten Preisänderungsklausel befasst.
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WEG

Abberufung des WEG-Verwalters nach neuem Recht

04.12.2023 | Nr. 44 / 2023
Das LG Frankfurt / Main hat sich zu einer sehr praxisrelevanten Frage in Zusammenhang mit der Beendigung des Verwaltervertrages nach Abberufung positioniert, Urteil vom 7.9.2023, Az. 2-13 S 6/23.
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BauR

Kein Schaden- oder Aufwendungsersatz ohne vorherige Mangelbeseitigungsfrist

10.11.2023 | Nr. 43 / 2023
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat in seinem Beschluss vom 03.02.2021 (Az. 16 U 90/20) wichtige Grundsätze zur Mängelbeseitigung im Bauvertragsrecht bekräftigt. Der Beschluss bestätigt die Relevanz einer ausreichenden Fristsetzung für die spätere Durchsetzung von Mängelrechten.
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WEG

Einzahlung zur Erhaltungsrücklage in der WEG

10.11.2023 | Nr. 42 / 2023
Das Landgericht Frankfurt / Main hat am 12.10.2023 zu Az. 2-13 S 133/22 über die Beschlussanforderungen bezüglich der Änderung eines Umlageschlüssels für die Erhaltungsrücklage geurteilt.
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WohnM

Kündigungsrecht auch bei ausstehender Nachzahlung aus Betriebskosten

01.11.2023 | Nr. 41 / 2023
Neuerlich hatte das Amtsgericht Mannheim darüber zu entscheiden, ob ein Kündigungs- und damit verbundenes Räumungsbegehren auch auf einen Zahlungsrückstand betreffend Nachforderungen aus Betriebs- und Heizkostenabrechnungen gestützt werden kann. Im Einzelnen:
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Veröffentlicht: 07.08.2019