Herzlich Willkommen!

Sie haben Fragen zu Ihrer Immobilie, Ihrer Mieterschaft, Ihren Vertragspartnern oder zur Bewirtschaftung und suchen eine zuverlässige sowie kompetente Beratung oder Vertretung Ihrer Interessen? Sie sind ein kommunales Wohnungsunternehmen, eine Wohnungsgenossenschaft oder privater Vermieter? Dann sind wir Ihr Dienstleister für die Immobilienwirtschaft und bieten Ihnen hierfür ein umfangreiches Portfolio und Fachwissen in fast allen dazugehörigen Rechtsgebieten.

Gern stehen wir Ihnen auch in einem persönlichen Gespräch in unserem Stamm- und Hauptsitz in Chemnitz aber auch in unserer Zweigstelle in Dresden zur Verfügung. Unsere seit dem Jahr 1990 bestehende Kanzlei kann Ihnen eine exzellente Expertise anbieten, die zur Erkennung Ihres Handlungsbedarfs, zur Verifizierung von Sachverhalten und relevanten Tatsachen sowie letztlich zur Lösung der Problematiken und zu Ihrem Erfolg im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich führt.

Wir sind für Sie da.

Strunz-Alter Rechtsanwälte PartG mbB
Zschopauer Straße 216
09126 Chemnitz

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Reform des Wohnungseigentumsrechts Stand 01.12.2020

Das Wohnungseigentumsgesetz, kurz WEG genannt, wurde mit Wirkung zum 01.12.2020 ...

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Aktuelle Informationen

ArbR

Gleiche Qualifizierung, gleiche Tätigkeit und trotzdem keine gleiche Vergütung?

20.03.2023 | Nr. 11 / 2023
Gleiche Qualifizierung, gleiche Tätigkeit und trotzdem keine gleiche Vergütung – nur weil es sich einmal um einen Vollbeschäftigten und das andere Mal um einen „Minijobber“ handelt?  Das geht nicht, entschied das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 18.01.2023 – 5 AZR 108/22.
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WEG

Umwidmung von Teilen der Erhaltungsrücklage möglich?

20.03.2023 | Nr. 10 / 2023
Am Anfang des Jahres sind eine ganze Anzahl von Zahlungen durch die Verwaltungen zu leisten, die möglicherweise durch noch nicht eingegangene Vorschüsse seitens der Eigentümer die Liquidität der Gemeinschaft an ihre Grenzen bringen können. Mit der WEG-Reform ist nun die Möglichkeit kodifiziert worden, neben der Erhaltungsrücklage weitere Rücklagen, wie eine Liquiditätsrücklage, zu beschließen. Selbst die Umwidmung von Teilen der Erhaltungsrücklage ist möglich, solange der Beschluss ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.
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BauR

Vereinbarung einer förmlichen Abnahme schließt konkludente und fiktive Abnahme aus

20.03.2023 | Nr. 9 / 2023
Die nachfolgende Entscheidung des OLG München befasst sich mit den Folgen einer Vereinbarung zur förmlichen Abnahme sowie den Grundsätzen zur Vertragserfüllungsbürgschaft in Kombination mit einer Gewährleistungssicherheit.
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WEG

Kein Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Zustimmung zu einem Balkonkraftwerk

27.02.2023 | Nr. 8 / 2023
In Zeiten hoher Strompreise werden von den Verbrauchern alternative Möglichkeiten der Eigenversorgung gesucht. Die Industrie bietet derzeit eine große Auswahl von kleinen Photovoltaikanlagen an, die etwa als sogenannte Inselanlagen oder Balkonkraftwerke betrieben werden können. Die Installation und Inbetriebnahme in einer Miet- oder Eigentumswohnung kann allerdings ihre Tücken haben.
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WEG

Zertifizierter Verwalter und Weiterbildungspflicht – 2023 sollten WEG-Verwalter frühzeitig Ihre Weiterbildung planen

27.02.2023 | Nr. 7 / 2023
Mit der WEG-Reform vom Dezember 2020 wurde in § 19 Abs.2 Nr. 6 WEG die Regelung zum zertifizierten Verwalter eingeführt. Nach dieser Regelung können Wohnungseigentümer als Bestandteil der ordnungsgemäßen Verwaltung verlangen, dass ein zertifizierter Verwalter gemäß § 26a WEG zum WEG-Verwalter bestellt wird. Die ursprüngliche Übergangsfrist zum 01.12.2022 in § 48 Abs. 4 Satz 1 WEG wurde um ein Jahr verlängert. Nunmehr soll der Anspruch der Wohnungseigentümer auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters ab 01.12.2023 bestehen.
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Veröffentlicht: 07.08.2019