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Sie haben Fragen zu Ihrer Immobilie, Ihrer Mieterschaft, Ihren Vertragspartnern oder zur Bewirtschaftung und suchen eine zuverlässige sowie kompetente Beratung oder Vertretung Ihrer Interessen? Sie sind ein kommunales Wohnungsunternehmen, eine Wohnungsgenossenschaft oder privater Vermieter? Dann sind wir Ihr Dienstleister für die Immobilienwirtschaft und bieten Ihnen hierfür ein umfangreiches Portfolio und Fachwissen in fast allen dazugehörigen Rechtsgebieten.

Gern stehen wir Ihnen auch in einem persönlichen Gespräch in unserem Stamm- und Hauptsitz in Chemnitz aber auch in unserer Zweigstelle in Dresden zur Verfügung. Unsere seit dem Jahr 1990 bestehende Kanzlei kann Ihnen eine exzellente Expertise anbieten, die zur Erkennung Ihres Handlungsbedarfs, zur Verifizierung von Sachverhalten und relevanten Tatsachen sowie letztlich zur Lösung der Problematiken und zu Ihrem Erfolg im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich führt.

Wir sind für Sie da.

Strunz-Alter Rechtsanwälte PartG mbB
Zschopauer Straße 216
09126 Chemnitz

+49 (371) 5353800

kanzlei@strunz-alter.de

Berliner Räumung

Die umgangssprachlich als Berliner Räumung bekannte besondere Form der ...

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Aktuelle Informationen

EnR

Weiterentwicklung der BGH-Rechtsprechung zu den Folgen der Unwirksamkeit von Preisänderungsregelungen in Wärmelieferungsverträgen

10.01.2025 | Nr. 2 / 2025
In einer Entscheidung vom 25.09.2024 (Aktenzeichen: VIII ZR 165/21) hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) erneut mit Preiserhöhungsklauseln in Fernwärmelieferungsverträgen beschäftigt. Er hat dabei die sogenannte Dreijahreslösung für die rückwirkende Geltendmachung der Unwirksamkeit von Preisanpassungsregelungen dahingehend weiterentwickelt, dass der Wärmelieferungskunde sich bei Zahlung der folgenden Rechnungen nur auf einen frühzeitigen Widerspruch berufen kann, wenn er innerhalb von drei Jahren sein Festhalten an dem Widerspruch bekräftigt.
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ZV

Änderung des Basiszinssatzes

02.01.2025 | Nr. 1 / 2025
Der aktuelle Basiszinssatz i. S. v. § 247 BGB beträgt seit dem 01.01.2025 nunmehr 2,27 %. Dieser Zinssatz ist eine Bezugsgröße für die Berechnung des gesetzlichen Zinssatzes bei Zahlungsverzug gemäß § 288 BGB.
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GewM

Neues zur Schriftform von Mietverträgen

30.12.2024 | Nr. 44 / 2024
Im Oktober ist eine Änderung des Mietrechts in Kraft getreten, die die Schriftform von längerfristigen Mietverträgen betrifft.
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ArbR

Beschädigung des Fahrzeugs des Geschäftsführers einer Firma durch den Arbeitnehmer mit Dienstfahrzeug: Der Arbeitnehmer haftet wegen mittlerer Fahrlässigkeit (Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 10.04.12024, Az. 2 Sa 642/23)

13.12.2024 | Nr. 43 / 2024
Der Arbeitnehmer hatte auf dem öffentlich zugänglichen Firmenparkplatz ein Fahrzeug beschädigt, das dort parkte. Es gehörte dem Geschäftsführer der Firma. Es war zu diesem Zeitpunkt nicht angemeldet. Der Schaden an dem Fahrzeug des Geschäftsführers betrug 2.315, 06 €. Die Firma rechnete den von ihr geltend gemachten Schadenersatz für den von dem Kläger beschädigten PKW in vorbezeichneter Höhe gegen den Vergütungsanspruch des Klägers für den Monat Januar 2023 auf. Mit der Klage macht der Kläger seinen Vergütungsanspruch geltend.
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WohnM

Streitpunkt Treppenhausreinigung

13.12.2024 | Nr. 42 / 2024
Viele Vermieter haben die Reinigung der Gemeinschaftsflächen im Wohngebäude an Dienstleister vergeben und vereinbaren im Mietvertrag mit den Mietern die Umlage der anfallenden Kosten als Betriebskosten. Streit kann es hier geben, wenn Mieter der Meinung sind, dass die Reinigungsarbeiten nicht ordentlich oder nur unvollständig ausgeführt werden. Das Amtsgericht Elmshorn hatte sich mit so einem Streit im Verfahren 58 C 111/22 auseinanderzusetzen ( AG Elmshorn, Urteil vom 25.01.2024).
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Veröffentlicht: 07.08.2019