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Sie haben Fragen zu Ihrer Immobilie, Ihrer Mieterschaft, Ihren Vertragspartnern oder zur Bewirtschaftung und suchen eine zuverlässige sowie kompetente Beratung oder Vertretung Ihrer Interessen? Sie sind ein kommunales Wohnungsunternehmen, eine Wohnungsgenossenschaft oder privater Vermieter? Dann sind wir Ihr Dienstleister für die Immobilienwirtschaft und bieten Ihnen hierfür ein umfangreiches Portfolio und Fachwissen in fast allen dazugehörigen Rechtsgebieten.

Gern stehen wir Ihnen auch in einem persönlichen Gespräch in unserem Stamm- und Hauptsitz in Chemnitz aber auch in unserer Zweigstelle in Dresden zur Verfügung. Unsere seit dem Jahr 1990 bestehende Kanzlei kann Ihnen eine exzellente Expertise anbieten, die zur Erkennung Ihres Handlungsbedarfs, zur Verifizierung von Sachverhalten und relevanten Tatsachen sowie letztlich zur Lösung der Problematiken und zu Ihrem Erfolg im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich führt.

Wir sind für Sie da.

Strunz-Alter Rechtsanwälte PartG mbB
Zschopauer Straße 216
09126 Chemnitz

+49 (371) 5353800

kanzlei@strunz-alter.de

Übersicht über die Beendigung von Garagennutzungsverträgen

Auf dem Gebiet der neuen Bundesländer erfolgte vor dem 03.10.1990 häufig die ...

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Aktuelle Informationen

WohnM

Die Untervermietung ist keine zulässige Einnahmequelle

06.02.2026 | Nr. 5 / 2026
Der BGH hat mit seiner Entscheidung vom 28.01.2026 zum Aktenzeichen VIII ZR 228/23 klargestellt, dass Mieter durch die Untervermietung keinen Gewinn erzielen dürfen. Damit hat er der nicht selten praktizierten Untervermietung als „Geschäftsmodell“ eine Absage erteilt.
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WEG

Die Zulässigkeit einer Übertragung der Versammlungsleitung bei Wohnungseigentum

06.02.2026 | Nr. 4 / 2026
Über die Zulässigkeit einer Übertragung der Versammlungsleitung vom WEG-Verwalter auf eine dritte, seinem Geschäftsbetrieb nicht zugehörige aber grundsätzlich teilnahmeberechtigte Person, musste am 08.05.2025 das Landgericht München I, Aktenz. 36 S 14653/23 WEG, entscheiden.
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ArbR

Keine Lohnfortzahlung bei selbst verschuldeter Arbeitsunfähigkeit

23.01.2026 | Nr. 3 / 2026
Arbeitnehmer, die sich freiwillig tätowieren lassen und dadurch arbeitsunfähig werden, haben keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung (Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.05.2025 – 5 Sa 284a/24).
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EnR

Übergangsregelung für Kundenanlagen nach dem EnWG

16.01.2026 | Nr. 2 / 2026
Zum Jahreswechsel ist eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in Kraft getreten, die unter anderem eine neue Regelung zum Betrieb von Kundenanlagen enthält und damit Rechtssicherheit in Bezug auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mai 2025 bringen soll.
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ZV

Keine Änderung des Basiszinssatzes

09.01.2026 | Nr. 1 / 2026
Der aktuelle Basiszinssatz i. S. v. § 247 BGB beträgt seit 01.07.2025 und ab 2026 weiterhin 1,27 %.  Dieser Zinssatz ist eine Bezugsgröße für die Berechnung des gesetzlichen Zinssatzes bei Zahlungsverzug gemäß § 288 BGB.
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Veröffentlicht: 07.08.2019
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