Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass der gesetzliche Mindestlohn ab dem 01.01.2019 von 8,84 € brutto auf 9,19 € brutto und ab dem 01.01.2020 auf 9,35 € brutto pro Stunde steigt.
Mit Urteil vom 18.07.2018 - veröffentlicht am 05.10.2018 – Aktenzeichen 416 C 5897/18 hat das Amtsgericht München entschieden, dass der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt ist, wenn der Mieter die Wohnung vermüllen lässt.
Im Urteil vom 07.12.2018 zu Az. V ZR 273/17 vertritt der BGH die Auffassung, dass Wohnungseigentümer den zwingenden Einbau und die Wartung von Rauchmeldern durch die Gemeinschaft in sämtlichen Wohnungen auch dann wirksam beschließen können, wenn dies auch Eigentümer betrifft, die bereits eigene Rauchmelder vorinstalliert haben. Voraussetzung ist das Bestehen einer landesrechtlichen Einbaupflicht.
Im Dezember 2018 wird die DIN EN 14676 in der Fassung von 2012 über Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung ersetzt. Die neue DIN besteht aus zwei Teilen, wobei sich der Teil 1 mit Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung beschäftigt und der Teil 2 Anforderungen an den Dienstleistungserbringer definiert.
Der EuGH hat mit Urteil vom 06.11.2018, Az.: C-569/16 und C-570/16 entschieden, dass die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers von dessen ehemaligem Arbeitgeber eine finanzielle Vergütung für den von dem Arbeitnehmer nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub verlangen können. Der Anspruch des verstorbenen Arbeitnehmers auf eine finanzielle Vergütung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub kann nämlich im Wege der Erbfolge auf seine Erben übergehen.
Der BGH hat zur Frage von Ansprüchen auf Verschattung sonniger Eigentumswohnungen und den Voraussetzungen von Duldungs- bzw. Rückbauansprüchen Stellung genommen, Urteil vom 20.07.2018, Az. V ZR 56/17.
Dem Hinweisbeschluss des BGH vom 21.08.2018 zu Az. VIII ZR 188/16 lag die Frage zugrunde, ob der Mieter kraft Gesetzes dazu verpflichtet sei, die Fenster der Mietwohnung von innen und von außen auch dann bei Bedarf zu reinigen, wenn dies eigenhändig nur schwer bzw. risikobehaftet ist, weil es sich um große Fensterflächen mit feststehenden Fensterelementen handelt, die lediglich durch kleinere Öffnungen unterbrochen sind.
Das Bundesarbeitsgericht hat nunmehr mit Urteil vom 25.09.2018, Az. 8 AZR 26/18 entschieden, dass ein Arbeitnehmer keine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 € verlangen kann, wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht pünktlich überweist.
Der BGH hat sich im Urteil vom 19.09.2018 zu Az. VIII ZR 231/17 nochmals zur Thematik der Schonfristzahlungen bei Wohnungsmietvertragskündigungen wegen Zahlungsverzug geäußert.
Der BGH hatte im Urteil vom 17.10.2018 zu Az. VIII ZR 94/17 einen Fall zu entscheiden, in dem ein Wohnraummieter dem Verlangen des Vermieters auf Anpassung der ortsüblichen Vergleichsmiete zunächst zugestimmt hatte, kurz darauf jedoch seine Zustimmung widerrief. Anschließend klagte er auf Rückzahlung der bereits geleisteten Mieterhöhungsbeträge.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Grundstückseigentümer für einen Brand verantwortlich ist, der ein von ihm beauftragte Handwerker bei Reparaturarbeiten an seinem Haus verursacht hat. Die sorgfältige Auswahl des Handwerkers ändert nach Ansicht des Bundesgerichtshofs nichts an der Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers (BGH NJW 2018,1542).
Der Freistaat Bayern hat am 18.09.2018 in der Bunderatsdrucksache 462/18 einen Entwurf einer Verordnung zum Zwecke der flächensparenden Errichtung von Stellplätzen und Garagen im Bundesrat eingebracht verbunden mit dem Antrag, diesen in der Sitzung am 21.09.2018 zu erörtern. Er sieht vor, dass in § 12 der Baunutzungsverordnung eine Regelung eingefügt wird, wonach Stellplätze und Garagen für bauliche Nutzungen nur in Garagengeschossen unterhalb der Geländeoberfläche oder in mehrgeschossigen Gebäuden errichtet werden dürfen, soweit nach landesrechtlichen Vorschriften für das Vorhaben mindestens 30 Stellplätze erforderlich sind.
Im Urteil vom 06.06.2018 zu Az. VIII ZR 38/17 entschied der BGH, dass Kosten der Gebäudeversicherung vollumfänglich gem. § 2 Nr. 13 BetrKV auf einen Wohnraummieter umlagefähig sind, auch wenn in ihr Mietausfallschäden mitversichert sind.
Das Abrunden vor Urlaubsansprüchen ohne vertragliche Regelung ist rechtswidrig. Hat ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Urlaub, der weniger als einen halben Tag umfasst, hat der Arbeitgeber ihm diesen in Bruchteilen zu gewähren. Das hat das Bundesarbeitsgericht in seinem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden (Urteil vom 08.05.2016, Az. 9 AZR 578/17).
Die Miete ist kraft Gesetzes gemindert, wenn der Gebrauch beeinträchtigt ist. Dabei ist irrelevant, ob der Mieter tatsächlich beeinträchtigt oder ortsabwesend war. Es kommt nur auf die Beschaffenheit des Mietobjektes an, so der BGH im Urteil vom 22.08.2018 zu Az. VIII ZR 99/17.
Für die Geschäftsführer von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) wird es nunmehr interessanter. Bekanntlich wurde die neue Gesellschafterlistenverordnung am 28.06.2018 im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I 2018, Seite 870). Obgleich die neuen Regelungen zunächst nur von neu gegründeten Gesellschaften (nach dem Stichtag) zu beachten sind, gilt dies aber auch für langhin bestehende GmbH, die nach dem Stichtag eine Veränderung im Sinne des § 40 Abs. 1 GmbHG vornehmen wollen. In diesem Fall muss ebenfalls zwingend eine aktualisierte Gesellschafterliste gemäß den Vorgaben der neuen Verordnung erstellt und eingereicht werden, explizit angepasst an die neuen Vorgaben.
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Datum vom 23.08.2018, Az. 2 ACR 133/18 entschieden, dass die Speicherung von Bildsequenzen aus einer rechtmäßigen offenen Videoüberwachung, die vorsätzliche Handlungen eines Arbeitnehmers zu Lasten des Eigentums des Arbeitgebers zeigen, nicht durch bloßen Zeitablauf unverhältnismäßig wird, solange die Ahndung der Pflichtverletzung durch den Arbeitgeber arbeitsrechtlich möglich ist.
Der BGH hat im Urteil vom 22.08.2018 zu Az. VIII ZR 277/16 eine weitere Entscheidung zur Unwirksamkeit von formularvertraglichen Schönheitsreparaturklauseln bei zu Anfang unrenoviert übergebenem Wohnraum verkündet. Dieser betraf die besondere Fallkonstellation, dass zwischen dem Mieter und dem Vormieter eine Vereinbarung getroffen worden war, wonach vom Vormieter einige Gegenstände übernommen werden und der Mieter sich zur Übernahme der Renovierungsarbeiten bereit erklärte.
Mietet eine GmbH eine Wohnung, um diese ihren Mitarbeitern zu Wohnzwecken zu überlassen, wird zwischen vermietendem Eigentümer und der GmbH ein Mietvertrag geschlossen, auf den gewerbliches und nicht Wohnraummietrecht anzuwenden ist.
Der für das Mietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit einem Urteil vom 30.05.2018 festgestellt, dass eine Betriebskostenabrechnung nur nach der tatsächlich vorhandenen Wohnfläche erfolgen kann. Hierzu hat er seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben, die eine Abrechnung nach der vereinbarten Wohnfläche zuließ, soweit die vereinbarte Wohnfläche nicht mehr als 10 % von der tatsächlichen Wohnfläche abweicht.
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf weist in seinem Urteil vom 11.07.2018 (Az. 8 Sa 87/18) darauf hin, dass die eigenmächtige Inanspruchnahme von Urlaub ein Kündigungsgrund sei, der an sich sogar eine fristlose Kündigung rechtfertige.
Das OLG Koblenz hat im Urteil vom 25.04.2018 zu Az. 5 U 1161/17 zum Anspruch auf Konkurrenzschutz des Mieters einer gewerblichen Immobilie zum Zweck des Betriebs einer Eisdiele Stellung genommen.
Die Mindestlohnkommission hat zum zweiten Mal einen Beschluss zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gefasst und gleichzeitig den 2. Bericht zu den Auswirkungen der Lohnuntergrenze vorgelegt. Mit Wirkung zum 01.01.2019 soll der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 9,19 € brutto je Stunde und mit Wirkung zum 01.01.2020 auf 9,35 € brutto je Stunde steigen. Bei dem Beschluss handelt es sich um eine Empfehlung, welcher von der Bundesregierung in Form einer Rechtsverordnung in Kraft gesetzt wird.
Nach einem Urteil des für Baurecht zuständigen VII. Senats des Bundesgerichtshofs vom 26.04.2018 (VII ZR 82/17) richtet sich die vom Auftragnehmer zu beanspruchende Vergütung im Falle einer einvernehmlichen Vertragsbeendigung nach § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B, sofern die Vertragsparteien über die Folgen der Vertragsbeendigung keine anderweitige Vereinbarung getroffen haben.
Der aktuelle Basiszinssatz i. S. v. § 247 BGB ab dem 01.07.2018 beträgt weiterhin -0,88 %. Dieser Zinssatz ist eine Bezugsgröße für die Berechnung des gesetzlichen Zinssatzes bei Zahlungsverzug gemäß § 288 BGB. Gegenüber Schuldnern, die Verbraucher sind (z. B. Wohnraummieter), beträgt der Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Ab 01.07.2018 ist also eine Mietschuld aus Wohnraummiete mit 4,12 % p.a. zu verzinsen.
Aufgrund einer neuerlichen Entscheidung des BGH mit Urteil vom 26.4.2018 (Az.: IX ZR 56/17) regen wir an, Ihre Satzungsregelungen hinsichtlich einer Auseinandersetzung mit dem ausscheidenden bzw. ausgeschiedenen Mitglied zu überprüfen. Soweit in den vergangenen Monaten Ihre Satzungen durch uns überprüft und aktualisiert wurden, dürfte sich die Rechtsprechung des BGH dort bereits wiederfinden lassen.
Der BGH hat im Urteil vom 07.02.2018 zu Az. VIII ZR 189/17 verkündet, dass der Mieter auch ohne Darlegung eines besonderen Interesses an der Belegeinsicht in die Einzelverbrauchsdaten anderer Mieter eines gemeinsam versorgten Mietobjektes Einsicht nehmen darf. Solange diesem Verlangen nicht nachgekommen werde, sei der Mieter zur Leistung von Betriebskostennachzahlungen nicht verpflichtet.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit zwei Urteilen vom 14.03.2018 (B12 KR 13/17 R und B12 R 5/16 R) auch zum Gesellschaftsrecht klarstellend entschieden, dass die Geschäftsführer einer GmbH regelmäßig als Beschäftigte der GmbH anzusehen sind und daher auch der Sozialversicherungspflicht regelmäßig unterliegen.
Arbeitnehmer, die sich in einem finanziellen Engpass befinden, haben keinen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber die Direktversicherung zur betrieblichen Altersvorsorge kündigt. Das wäre mit dem Zweck des BetrAVG nicht vereinbar, so das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 26.04.2018, Az. 3 AZR 586/16.
Der BGH hat am 15.05.2018, Az. VI ZR 233/17 entschieden, dass Aufnahmen von Minikameras in Fahrzeugen als Beweismittel vor Gericht verwendet werden dürfen, wobei Bedenken wegen des Datenschutzes im Zweifel nachrangig zu bewerten sind.
Mit dieser Aktuellen Info wollen wir Sie im sächsischen Kommunalrecht informieren, dass zum 31.03.2018 im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 4/2018 die Neufassungen der SächsGemO, der SächsLKrO, des SächsKAG sowie des Gesetzes über die Errichtung der Sächsischen Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung (SAKDG), jeweils vom 09.03.2018, bekanntgemacht wurden.
Nach Ansicht des AG Frankfurt im Urteil vom 11.10.2017, Az. 32 C 365/17, haftet ein Hauseigentümer nicht für Schäden an geparkten Fahrzeugen durch herabfallende Wallnüsse von Wallnussbäumen, die über die Grundstücksgrenze des Nachbarn ragen.
Mietrecht: Im Fall des OLG Celle im Urteil vom 05.01.2018 zu Az. 2 U 94/17 hatte ein Rechtsanwalt Mieträume zum Betrieb eines Rechtsanwaltsbüros gemietet. Im Mietvertrag war vereinbart, dass die Nutzung zu anderen Zwecken der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung bedürfe und die Miete monatlich 1.000 € zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer betrage. Tatsächlich nutzte der Mieter die Räume jedoch als Wohnung. Der Vermieter erhob nach Ablauf einer außergerichtlich bestimmten Frist Unterlassungsklage, um die gewerbliche Nutzung zu untersagen. Der Mieter berief sich auf Verjährung.
Nach Ansicht des Landgerichts Darmstadt ist eine Kleinreparaturklausel in einem gewerblichen Pachtvertrag auch ohne Vereinbarung einer Wertobergrenze für die Kosten einer einzelnen Reparatur wirksam, Urteil vom 27.07.2017, Az. 6 S 373/16.
Das AG Flensburg hat im Urteil vom 29.11.2017 zu Az. 68 C 84/17 die Frage der Anwendbarkeit eines Mietspiegels einer anderen Gemeinde im Rahmen eines Mieterhöhungsverlangens zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete behandelt.
Soll eine Betreuung eines Volljährigen gegen dessen Willen angeordnet werden, muss das Betreuungsgericht zunächst sachverständig gutachterlich feststellen lassen, dass der zu Betreuende aufgrund einer Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, einen freien Willen zu bilden, so der BGH im Beschluss vom 18.10.2017 zu Az. XII ZB 186/17.
Wird in einem Betrieb eine Grippeschutzimpfung durchgeführt, ist der Arbeitgeber grundsätzlich nicht verpflichtet, über mögliche Risiken einer Impfung aufzuklären. Einen etwaigen Verstoß der Aufklärungspflicht seitens des durchführenden Arztes braucht er sich nicht zurechnen zu lassen. Er haftet nicht für Schäden, die aus der Impfung resultieren. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 21.12.2017, Az. 8 AZR 853/16, entschieden.
Nach Ansicht des BGH im Urteil vom 10.11.2017 zu Az. V ZR 184/16 kann Untergemeinschaften im WEG durch die Gemeinschaftsordnung die Kompetenz eingeräumt werden, ohne Beteiligung der übrigen Eigentümer über Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zu beschließen, soweit diese die jeweilige Untergemeinschaft betreffen und sogleich die Kostenverteilung im Innenverhältnis der Mitglieder der Untergemeinschaft geregelt wird.
Befindet sich ein Wohnungseigentümer in Zahlungsverzug und wird für sein Wohneigentum das Zwangsversteigerungsverfahren eröffnet, ist der Verwalter auch ohne Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Anmeldung der Hausgeldforderungen im Rang des § 10 Nr. 2 ZVG verpflichtet, so der BGH im Urteil vom 08.12.2017 zu Az. V ZR 82/17.
Der BGH hat im Urteil vom 31.01.2018 zu Az. VIII ZR 105/17 hohe Voraussetzungen für das Kündigungsrecht des Vermieters gem. § 563 Abs. 4 BGB aufgestellt.
Wohnungseigentum: Gegenstand des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 27.09.2017, Az. 2-13 S 49/16, war das heiß umstrittene Thema der Kompetenzverlagerungen auf Verwalter ohne finanzielle Obergrenzen.
Mit Urteil vom 17.01.2018 zu Az. VIII ZR 241/16 ordnete der BGH den Fall der Weitervermietung einer von einem Arbeitgeber angemieteten Wohnung an seine Arbeitnehmer als Werkswohnung als Fall der gewerblichen Zwischenvermietung ein, § 565 BGB. Demnach tritt der Hauptvermieter bei Beendigung des Hauptmietverhältnisses in die Rechte und Pflichten aus dem Untermietverhältnis zwischen Mieter und Untermieter ein.
Sozialrecht: Befindet sich ein Arbeitnehmer nicht auf direktem Weg von der Arbeitsstätte nach Hause (sog. Um- bzw. Abweg), besteht kein Anspruch auf Versicherungsschutz in der gesetzlichen Wegeunfallversicherung. Das hat das Thüringer Landessozialgericht in einem Urteil vom 08.01.2018 zu Az. L1 U 900/17, erschienen am 29.01.2018, entschieden.
Wohnraummiete: Im Urteil vom 31.01.2018 zu Az. VIII ZR 39/17 gewährte der BGH dem Jobcenter einen direkten Rückzahlungsanspruch gegen den Vermieter für versehentliche Fortzahlungen der Miete nach Vertragsende.
Der für das Baurecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 07.12.2017 (Aktenzeichen VII ZR 101/14) entschieden, dass auch technische Anlagen selbst als Bauwerk im Sinne des Verjährungsrecht zu qualifizieren sein können. Die Abgrenzung, ob ein Bauwerk vorliegt, hat insbesondere in § 634a BGB dahingehend Bedeutung, wie lang die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ist. Im seit 01.01.2018 geltenden neuen Bauvertragsrecht ist der Bauwerksbegriff zentral für die Frage, ob ein Bauvertrag gemäß § 650a BGB vorliegt. Daran sind nach dem neuen Recht weitgehende Rechtsfolgen geknüpft.
Im Urteil vom 27.09.2017 zu Az. XII ZR 114/16 hat der für Geschäftsraummiete zuständige 12. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes Schriftformheilungsklauseln wegen Umgehung der gesetzlich zwingenden Bestimmung des § 550 BGB als unwirksam beurteilt. Mietverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr bedürfen nach § 550 BGB der Schriftform. Wird diese nicht gewahrt, kann der Vertrag nach einem Jahr mit gesetzlicher Frist ordentlich gekündigt werden. Schriftformfehler sind daher immer wieder willkommener Anlass, sich von einem unliebsam oder unrentabel gewordenen langfristigen Mietverhältnis loszusagen.
Das Kammergericht hat im Beschluss vom 02.08.2017 zu Aktenzeichen 19 W 102/17 die bereits herrschende Rechtsprechung bekräftigt, wonach Nachlassgerichte verpflichtet sind, gem. § 1961 BGB eine Nachlasspflegschaft auf Antrag des Vermieters anzuordnen, um diesem die Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Nachlass auf Räumung zu ermöglichen. Dies gelte auch dann, wenn der Mieter vermögenslos war bzw. der Nachlass voraussichtlich dürftig ist.
Nach Ansicht des Amtsgerichts Bremen gehört das Anbringen von Plissee an Velux-Fenstern zur Verdunkelung des Mietobjektes zu dessen vertragsgemäßer Nutzung, jedenfalls in Schlafräumen und Kinderzimmern - selbst dann, wenn die Montage ausnahmsweise nur durch Einbringung von Schrauben in den Fensterrahmen möglich ist, Urteil vom 09.03.2017, Az. 6 C 285/14.
Der aktuelle Basiszinssatz i. S. v. § 247 BGB ab dem 01.01.2018 beträgt weiterhin -0,88 %. Dieser Zinssatz ist eine Bezugsgröße für die Berechnung des gesetzlichen Zinssatzes bei Zahlungsverzug gemäß § 288 BGB.
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