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Der Mindestlohn steigt ab dem Jahre 2019

Die Mindestlohnkommission hat zum zweiten Mal einen Beschluss zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gefasst und gleichzeitig den 2. Bericht zu den Auswirkungen der Lohnuntergrenze vorgelegt. Mit Wirkung zum 01.01.2019 soll der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 9,19 € brutto je Stunde und mit Wirkung zum 01.01.2020 auf 9,35 € brutto je Stunde steigen. Bei dem Beschluss handelt es sich um eine Empfehlung, welcher von der Bundesregierung in Form einer Rechtsverordnung in Kraft gesetzt wird.

Im Rahmen einer Gesamtabwägung prüft die Mindestlohnkommission, welche Höhe des Mindestlohns für einen angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmer geeignet ist. Zugleich sollen dabei faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen ermöglicht werden, ohne dabei die Beschäftigung im Allgemeinen zu gefährden. Die nachlautende Tarifentwicklung ist maßgeblich für die Festsetzung der Höhe des Mindestlohns, hieran orientiert sich die Empfehlung der Experten aus der Mindestlohnkommission. Die Daten stammen dabei vom Statistischen Bundesamt, das einen Tarifindex veröffentlicht.

 

René Illgen
Rechtsanwalt

Aktuelle Information Nr. 27/2018

Rechtsanwälte Strunz ♦ Alter, Chemnitz