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Hinweis zum Fristablauf am 31.12.2025 für die Eintragung von Eigentümerbeschlüssen im Grundbuch

Am 31.12.2025 endet die vom WEG-Reformgesetzgeber 2020 bestimmte Übergangsfrist zur Eintragung vereinbarungsändernder Beschlüsse im Grundbuch. Für Verwalter besteht Handlungsbedarf. Beschlüsse, die aufgrund einer gesetzlichen Öffnungsklauseln ergehen, bedürfen keiner Eintragung im Grundbuch.

Die weiteren Erläuterungen sind Mandanten mit Zugang zum Praxistipp vorbehalten.

 

Noreen Walther
Rechtsanwältin

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