Gesetz zur Einführung einer Berufsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler beschlossen
Der Bundestag hat in der vergangenen Woche in zweiter und dritter Lesung mit den Stimmen von Union und SPD das „Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter“ beschlossen.
Hintergrund:
Im September 2016 brachte die Bundesregierung auf der Basis der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag einen Gesetzentwurf ein. Darin waren vorgesehen die Einführung eines Sachkundenachweises zum Zwecke der Verbesserung der von Immobilienmaklern und Wohnungseigentumsverwaltern erbrachten Dienstleistungen und zur Stärkung des Verbraucherschutzes angestrebt sowie zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung und Modernisierung von Wohnimmobilien sowie die Einführung einer Berufshaftpflichtversicherung für Wohnungseigentumsverwalter zum Schutz der Wohnungseigentümer vor finanziellen Schäden.
Nach der Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat dieser dem Bundestag empfohlen, auf den Sachkundenachweis im Hinblick auf die Freiheit der Berufsausübung und die erheblichen bürokratischen Aufwendungen zu verzichten.
Neuerung:
Der Bundestag hat nunmehr stattdessen ein Gesetz verabschiedet, das voraussichtlich im Frühsommer 2018 in Kraft tritt und im Wesentlichen regelt:
- In § 34c der Gewerbeordnung wird die Erteilung einer behördlichen Erlaubnis statt der bisherigen Anzeigepflicht für die Verwaltertätigkeit neu eingeführt.
- Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn der Verwalter zuverlässig ist, über geordnete Vermögensverhältnisse verfügt sowie eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen hat.
- Der Makler / Verwalter hat eine Fortbildung im Umfang von 20 Stunden innerhalb von 3 Jahren (auch für bei ihm für diese Tätigkeit Beschäftigte) nachzuweisen und hierüber seinen Kunden auch Auskunft zu erteilen. Ein Sachkundenachweis für die erstmalige Zulassung ist nicht erforderlich.
- Die Neuregelung gilt für gewerbliche Makler sowie gewerbliche Verwalter von Wohnimmobilien, somit also für WEG- wie für Mietverwalter – einheitlich nunmehr als Wohnimmobilienverwalter bezeichnet.
- Einzelheiten werden noch in einer Rechtsverordnung geregelt.
- Falls der Bundesrat im Sommer zustimmt und nicht den Vermittlungsausschuss anruft, kann das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden und ca. im Mai 2018 in Kraft treten.
Bedauerlicherweise ist der angestrebte Sachkundenachweis weggefallen, so dass auch weiterhin unqualifizierte und unlautere Verwalter am Markt mit agieren dürfen, während sie Millionenvermögen betreuen. Die im Gesetzgebungsverfahren involvierten Verbände, insbesondere der DDIV e.V. als Interessenvertreter der Verwalter, und der Verbraucherverband Wohnen im Eigentum e.V. streben jedoch weiterhin die Einführung eines Sachkundenachweises an, um Verbraucher besser – insbesondere im Hinblick auf Investitionen in Altersvorsorge – zu schützen, aber auch um das Ansehen qualifizierter und seriöser Verwalter zu stärken.
Noreen Walther
Rechtsanwältin
Quellen:
BR-Drs 496/16 (Gesetzentwurf)
BT-Drs 18/10190 (Gesetzentwurf)
BT-Drs 18/12831 (Beschlussempfehlung und Bericht)
Aktuelle Information Nr. 24/2017
Rechtsanwälte Strunz ♦ Alter, Chemnitz