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Zertifizierter Verwalter und Weiterbildungspflicht – 2023 sollten WEG-Verwalter frühzeitig Ihre Weiterbildung planen

Mit der WEG-Reform vom Dezember 2020 wurde in § 19 Abs.2 Nr. 6 WEG die Regelung zum zertifizierten Verwalter eingeführt. Nach dieser Regelung können Wohnungseigentümer als Bestandteil der ordnungsgemäßen Verwaltung verlangen, dass ein zertifizierter Verwalter gemäß § 26a WEG zum WEG-Verwalter bestellt wird.

Die ursprüngliche Übergangsfrist zum 01.12.2022 in § 48 Abs. 4 Satz 1 WEG wurde um ein Jahr verlängert. Nunmehr soll der Anspruch der Wohnungseigentümer auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters ab 01.12.2023 bestehen.

Nach wie vor gilt, dass ein Verwalter, der am 01.12.2020 Verwalter einer Gemeinschaft war, gegenüber den Wohnungseigentümern der Gemeinschaft bis zum 01.06.2024 als zertifizierter Verwalter gilt.

Laut § 26a Abs. 1 WEG darf sich als zertifizierter Verwalter bezeichnen, wer vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen hat, dass er über die rechtlichen, kaufmännischen und technischen Kenntnisse verfügt, die für die Tätigkeit als Verwalter erforderlich sind.

Eine Zertifizierung ist nicht Voraussetzung für die Erteilung einer gewerberechtlichen Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Nr. 4 GewO. Verwalter können ihre Tätigkeit daher auch ab Dezember 2023 grundsätzlich ohne Sachkundenachweis oder Zertifizierung aufnehmen bzw. fortsetzen.

Allerdings entspricht die Bestellung eines nicht zertifizierten Verwalters oder einer gleichgestellten Person dann nichtmehr ordnungsgemäßer Verwaltung.

Für die gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34c GewO ist allerdings der Weiterbildungsnachweis für Immobilienverwalter im Jahr 2023 erneut ein Thema. Nachdem die Weiterbildungspflicht im Jahr 2018 in Kraft getreten war, waren die ersten 3 Jahre, für die eine Nachweispflicht bestand im Jahr 2020 abgelaufen. Der zweite „Weiterbildungsturnus“ endet somit zum 31.12.2023.

Es bietet sich daher an, die Vorbereitung auf eine Prüfung bei der IHK für die Zertifizierung mit der Erfüllung der Weiterbildungspflichten zu verknüpfen.

 

In diesem Zusammenhang weisen wir auf das aktuelle Weiterbildungsangebot des IGW-Institut hin.

Das IGW Institut für die Immobilien-, Wohnungs- und Grundstückswirtschaft hat im Zusammenarbeit mit dem vdiv Mitteldeutschland e.V. und der Kanzlei einen Vorbereitungskurs für die Prüfung zum zertifizierten WEG-Verwalter vorbereitet, der am 03.03.2023 startet.

Der Kurs bietet gleichzeitig die Möglichkeit, den Nachweis bis zu 33 Weiterbildungsstunden als Immobilienverwalter zu erhalten.

 

 

Weitere Informationen finden sie unter:

https://www.strunz-alter.de/veranstaltungen/zertifikatskurs-weg-verwalter/

oder www.igw-institut.de.

 

 

Martin Alter
Rechtsanwalt