Im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 67 vom 30.12.2020 wurde das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22.12.2020 verkündet.
Der aktuelle Basiszinssatz i. S. v. § 247 BGB ab dem 01.01.2021 beträgt weiterhin -0,88 %. Dieser Zinssatz ist eine Bezugsgröße für die Berechnung des gesetzlichen Zinssatzes bei Zahlungsverzug gemäß § 288 BGB.
Das LG Landshut befasste sich unlängst mit Schadenersatzansprüchen eines Sondereigentümers gegen den Verwalter einer Wohneigentumsanlage wegen Verletzung des Datenschutzes, Urteil vom 06.11.2020, Az. 51 O 513/20. Streitgegenständlich waren die Weitergabe einer E-Mail-Adresse und die Information der anderen Eigentümer über einen Legionellenbefall in der Wohnung des Klägers.
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