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Der neue Bußgeldkatalog

Die Änderungsverordnung in Form einer Ersten Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV-Novelle) wurde am 19. Oktober 2021 im Bundesgesetzblatt (BGBI. I S. 4688) verkündet und ist am 9. November 2021 in Kraft getreten.

 

Zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr im Allgemeinen und insbesondere für den Rad- und Fußverkehr sind folgende Änderungen der Buß- und Verwarngelder vorgesehen:

 

Parken und Halten

 

  • Die BKatV-Novelle sieht abschreckende Geldbußen für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe vor. Für diese Verkehrsverstöße werden Geldbußen bis zu 110 Euro fällig.

 

  • Bei schweren Verstößen ist darüber hinaus der Eintrag eines Punktes im Fahreignungsregister vorgesehen: wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine             Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt.           Die Einstufung des Verstoßes erfolgt durch die zuständigen Behörden vor Ort.

 

  • Darüber hinaus werden für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz Geldbußen von 55 Euro vorgesehen.

 

  • Ebenfalls für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge oder einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge wird fortan eine Geldbuße von 55 Euro fällig werden.

 

  • Für das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen bzw. im Bereich einer scharfen Kurve sieht die BKatV-Novelle eine Geldbuße von 35 Euro vor.
  • Für einen allgemeinen Halt- und Parkverstoß werden jetzt bis zu 25 Euro fällig.

 

Rettungsgasse

 

  • Die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse wird jetzt genauso verfolgt und geahndet wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Als Folge dieser Sanktionen ist die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister vorgesehen.

 

Sonstige Regelverstöße

 

  • Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird nun mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.

 

  • Auch das sogenannte Auto-Posing kann nun wirksam geahndet werden: Die BKatV-Novelle sieht für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie das unnütze Hin- und Herfahren Bußgelder bis zu 100 Euro vor.

 

  • Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t ist aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7, max. 11 km/h) vorgeschrieben. Verstöße hiergegen können nun mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sanktioniert werden. Außerdem wird ein Punkt im Fahreignungsregister     eingetragen

 

  • Daneben sieht die BKatV-Novelle auch die Anpassung weiterer Geldbußen vor, so z. B. für fehlerhafte Abbiegungsvorgänge oder Sorgfaltspflichtverletzungen beim Ein- bzw. Aussteigen.

 

Der neue Bußgeldkatalog enthält folgende Sanktionen für Geschwindigkeitsverstöße für normale PKW

 

  • Bis 3,5 t in Form von Geldstrafen in Euro wie folgt:

 

 

innerorts

außerorts

Überschreitung in km/h

BKat neu

BKat neu

Bis 10

30

20

11 – 15

50

40

16 – 20

70

60

21 – 25

115

100

26 – 30

180

150

31 – 40

260

200

41 – 50

400

320

51 – 60

560

480

61 – 70

700

600

Über 70

800

700

 

 

 

René Illgen

Rechtsanwalt