Wohnungsmiete: Der Bundesgerichtshof hielt im Urteil vom 23.09.2015, Az. 8 ZR 300/14, den Zwangsverwalter einer Eigentumswohnung für berechtigt, vom Verwalter des Gemeinschaftseigentums die Herausgabe der Mietkaution zu verlangen, welche der Mieter an ihn geleistet hatte.
Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Lüneburg gemäß Beschluss vom 09.10.2015, Az. 5 B 98/15, ist die Beschlagnahme eines privaten Grundstücks zur Unterbringung von Flüchtlingen auf Grundlage der polizeilichen Generalklausel nur als ultima ratio, also nur dann möglich, wenn andere Möglichkeiten der Unterbringung durch Inanspruchnahme öffentlicher Gebäude oder freiwillig zur Verfügung gestellter privater Gebäude nicht bestehen.
Wohnungseigentum: Das Landgericht München I hat im Urteil vom 06.07.2015 zu Az. 1 S 22070/14 zu den formellen Erfordernissen der Zustimmungserteilung im Rahmen der baulichen Veränderung gemäß §§ 22 Abs. 1 Nr. 1, 14 Nr. 1 WEG Stellung genommen.
Arbeitsrecht: Mit Urteil vom 12.06.2014, Az. C-118/13, entschied der EuGH, dass wenn der Arbeitnehmer verstirbt, der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub besteht und durch den Arbeitgeber abgegolten werden muss. Dieser Auffassung schloss sich nunmehr das Arbeitsgericht Berlin an.
Vergaberecht: Im Urteil vom 17.11.2015 hat der Gerichtshof der Europäischen Union (Az. C-115/14) entschieden, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge durch Gesetz davon abhängig gemacht werden kann, dass ein Mindestlohn gezahlt wird. Es verstößt nicht gegen das Unionsrecht, wenn ein Bieter, der es ablehnt, sich zur Zahlung des Mindestlohns an seine Beschäftigten zu verpflichten, vom Verfahren zur Vergabe eines Auftrages ausgeschlossen wird.
Energierecht: Der VIII. Senat des Bundesgerichtshofs hat sich in zwei Urteilen vom 28.10.2015 (VIII ZR 158/11 und VIII ZR 13/12) mit der Frage auseinander gesetzt, welche Auswirkungen die Unwirksamkeit der Preisänderungsregelung in § 4 Abs. AVBGasV hat. Hintergrund ist, dass der EuGH in seinem Urteil vom 23.10.2014 (Rs. C-359/11) festgestellt hatte, dass die Regelung des § 4 Abs. 2 AVBGasV gegen die Transparenzanforderungen nach europäischem Recht verstoße und daher unwirksam sei.
Insolvenzrecht: Mit einer neuerlichen Entscheidung vom 24.09.2015 (Az.: IX ZR 308/14) hat der Insolvenzsenat des BGH erneut betont, dass der Abschluss und die Durchführung von Ratenzahlungsvereinbarungen in der Krise des Schuldners nicht insolvenzfest sind.
Wohnraummiete: Mit Wirkung zum 01.11.2015 ist das Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft getreten. Damit wird die Vermieterbestätigung – sog. Wohnungsgeberbescheinigung - wieder eingeführt. Nach § 19 Abs. 1 BMG ist der Wohnungsgeber verpflichtet, bei der An- und Abmeldung mitzuwirken. Diese Mitwirkung erfolgt dadurch, dass der Vermieter oder Verwalter der Wohnung der meldepflichtigen Person eine entsprechende Bestätigung über den Ein- bzw. Auszug ausstellt. Die Bestätigung muss nach § 19 Abs. 3 BMG folgende Daten enthalten:
Das OLG Hamm hat im Beschluss von 17.06.2015 zu Aktenzeichen 15 W 210/14 die Auffassung vertreten, dass ein einzelner Sondereigentümer kein Recht zur Grundbucheinsicht in Abteilungen II und III des Wohnungsgrundbuches eines anderen Sondereigentümers geltend machen kann, sondern vielmehr darauf zu verweisen ist, dass der Verwalter entsprechende Einsichtsrechte für die Wohnungseigentümergemeinschaft wahrnehmen kann.
Wohnungseigentum: Nach Ansicht des BGH ist die Frage, „ob ein Mehrheitsbeschluss zur Hundeanleinpflicht auf dem gemeinschaftlichen Grundstück ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, [...] anhand der Umstände des Einzelfalles zu beurteilen.“, Urteil vom 08.05.2015, Az. V ZR 163/14.
Arbeitsrecht: Im Urteil vom 05.08.2015, Az. 2 Sa 132/15 verkündete das Landesarbeitsgericht Nürnberg, dass Arbeitnehmer, die bislang jederzeit eine bezahlte Raucherpause einlegen konnten, regelmäßig keinen Anspruch aus betrieblicher Übung auf Fortsetzung dieser Praxis haben.
Das Amtsgericht Offenbach hat im Urteil vom 07.05.2015 zu Az. 33 C 291/14 die Auffassung vertreten, dass eine schadenersatzpflichtige übergemäße Beanspruchung der Mietsache vorliegt, wenn der Mieter die Verursachung von Substanzschäden am vermietereigenen Eigentum dadurch begünstigt, dass er seine Katze trotz Gelegenheit und Möglichkeit ohne Kontrolle frei gewähren lasse.
Im Urteil vom 24.07.2015, Az. V ZR 275/14, hat der BGH entschieden, dass ein werdender Wohnungseigentümer auch dann Mitglied des Verbands bleibt, wenn er die Einheit unter Abtretung des vorgemerkten Übereignungsanspruchs und Besitzübertragung veräußert, so dass der Erwerber nicht als werdender Wohnungseigentümer anzusehen ist (entspr. amtl. Leitsatz).
Der für die Gewerberaummiete zuständige 12. Senat des BGH hat im Urteil vom 27.05.2015 zu Az. XII ZR 66/13 grundlegende Ausführungen zur Möglichkeit der Minderung einer Nutzungsentschädigung nach beendetem Mietverhältnis bekannt gegeben.
Wohnungseigentum: In dem der Entscheidung vom 17.09.2015 unter Az. I ZR 228/14 zugrunde liegenden Fall hatte die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte GEMA eine Wohnungseigentümergemeinschaft wegen Verletzung von Urheber- und Leitungsschutzrechten auf Zahlung von Schadenersatz für die Weiterleitung von Fernseh- und Hörfunksignalen von der Satellitengemeinschaftsantenne der Wohnanlage über ein Kabelnetz an die Empfangsgeräte der einzelnen Wohnungseigentümer verklagt. Die GEMA hat in sämtlichen 3 Instanzen verloren.
Der BGH hält gemäß Urteil vom 10.07.2015, Az. V ZR 198/14, das Kopfstimmprinzip nach § 25 Abs. 2 WEG auch im Sachbereich des § 16 Abs. 3 WEG für abdingbar.
Mietrecht: Im Urteil vom 05.08.2015, Az. L 7 AS 263/15, verkündete das Bayerische Landessozialgericht, dass der Vermieter vom Jobcenter die Miete nicht verlangen kann, wenn der ALG-II-Empfänger als Mieter die Kosten der Unterkunft und Heizung nicht an den Vermieter weiterleitet.
Der für Nachbarrecht zuständige V. Senat des BGH hat sich in einem Urteil vom 10.07.2015 – V ZR 229/14 –mit der Frage befasst, ob ein Grundstückseigentümer von seinem Nachbarn die Beseitigung von Bäumen verlangen kann, die eine Verschattung seines Grundstücks verursachen.
Der für Baurecht zuständige VII. Senat des BGH hat in einem Urteil vom 25.06.2015 – VII ZR 220/14 – die Nachweispflichten des Bauherren für notwendige Mängelbeseitigungskosten konkretisiert.
Arbeitsrecht: Im Urteil vom 23.07.2015, Aktenzeichen 6 AZR 457/14, verkündete das BAG, dass wegen eines altersbedingt eingetretenen Rentenanspruchs nur der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis kündigen kann, nicht aber der Arbeitgeber. Eine Kündigung des Arbeitgebers ist hiernach aufgrund einer Berechtigung zum Bezug von Altersrente altersdiskriminierend. Eine diskriminierende Kündigung ist sowohl unwirksam als auch entschädigungspflichtig gemäß § 15 Abs.2 AGG.
Gewerberaummiete: Im Urteil vom 13.05.2015, Az. XII ZR 65/14, hat sich der für die Geschäftsraummiete zuständige Senat zu den grundlegenden Auswirkungen einer rechtswidrigen Weigerung des Mieters, die Beseitigung eines Mietmangels zu dulden, sowie zu den Voraussetzungen einer Mietvertragskündigung wegen Zahlungsverzuges mit weniger als zwei Monatsmieten geäußert.
Bau- und Architektenrecht: Das Oberlandesgericht Dresden hat sich in einer Entscheidung zum Architektenrecht (Az: 10 U 1082/12) mit der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen wegen Planungsmängeln bei der Errichtung von Heizungsanlagen beschäftigt. Danach beginnt die Verjährungsfrist bei Fehlen einer Abnahme erst in dem Zeitpunkt, in dem der Auftraggeber keine Erfüllung mehr verlangt. Dies kann insbesondere auch dann der Fall sein, wenn der Auftraggeber die Abnahme endgültig verweigert.
Insolvenzrecht: Mit einem kürzlich veröffentlichtem Beschluss des AG Hamburg vom 17.11.2014 (Az.: 68c IK 619/14) hat ein Insolvenzgericht den neu eingeführten Kündigungsschutz der §§ 67c, 67b GenG bzgl. der Genossenschaftsanteile (anscheinend) torpediert.
Wohnraummiete - Betriebskosten: Mit Urteil vom 06.05.2015 (VIII ZR 193/14) hat der Bundesgerichtshof erstmals seit der Novellierung der Heizkostenverordnung von 2009 über die dort eingeführte Möglichkeit der Abrechnung von Rohrwärme nach allgemein anerkannten Regeln der Technik entschieden. Die Anwendbarkeit der VDI 2077 – Beiblatt Rohrwärme – im Rahmen einer Abrechnung nach der Heizkostenverordnung ist damit höchstrichterlich bestätigt.
Der BGH hat wieder einmal eine überaschende Entscheidung an der Schnittstelle Mietrecht / Insolvenzrecht getroffen und hierbei die Interessen von Vermietern gestärkt (Urteil vom 17.06.2015 (Az.: VIII ZR 19/14).
Inkasso: Der aktuelle Basiszinssatz i. S. v. § 247 BGB beträgt bis zum Jahresende weiterhin - 0,83 %. Dieser Zinssatz ist eine Bezugsgröße für die Berechnung des gesetzlichen Zinssatzes bei Zahlungsverzug gemäß § 288 BGB.
Wohnraummiete: Das Landgericht Freiburg hat im Urteil vom 28.04.2015, Az. 9 S 109/14, die Auffassung vertreten, dass es für die Rechtzeitigkeit der Zahlungsleistung auf den Eingang auf dem Konto des Empfängers ankommt und die Kündigungsvoraussetzungen im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung beim Vertragspartner vorliegen müssen.
Wohnungseigentum: Nach Ansicht des BGH im Urteil vom 08.05.2015, Az. V ZR 128/14, tritt während einer fortdauernden vereinbarungswidrigen Nutzung von Sondereigentum keine Verjährung des Unterlassungsanspruches der anderen Eigentümer ein.
Wohnungseigentum: Im Urteil vom 27.02.2015, Az. V ZR 73/14, verkündete der BGH, dass auch im Wohnungseigentum das Schallschutzniveau anhand der zur Zeit der Errichtung des Gebäudes gültigen DIN-Ausgabe zu bewerten sei - auch wenn der damals vorhandene Teppichboden später durch einen Parkettboden ersetzt werde.
Wohnraummiete: Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einem nunmehr veröffentlichten Beschluss von 12.02.2014 zu Aktenzeichen 3 U 110/13 festgestellt, dass ein Stellplatz, der in Zusammenhang mit einer als hochpreisig, repräsentativ und hochwertig ausgestattet beworbenen Wohnung angeboten werde, mit einem Fahrzeug der gehobenen Mittelklasse mit üblichem Aufwand benutzbar sein muss.
Wohnraummiete: Hiermit möchten wir Sie auf mehrere aktuelle Urteile zur Minderung der Wohnraummiete bei Legionellenbefall sowie die Entscheidung des BGH vom Mai 2015 zur Verkehrssicherungspflicht des Vermieters in diesem Bereich schon vor Inkrafttreten der Änderungen der Trinkwasserverordnung hinweisen.
Wohnraummiete: Die erst neulich am 22.05.2015 veröffentlichte Entscheidung des AG München (Urt. v. 18.11.2014, Az.: 425 C 16113/14) lässt eine außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses ausdrücklich zu, wenn der Mieter einen gewalttätigen Angriff auf einen Mitbewohner unternimmt.
Insolvenzrecht: Mit dem erst kürzlich veröffentlichten Beschluss des BGH vom 12.05.2014 (Az.: IX ZB 85/13) wurde entschieden, dass sämtliche Insolvenzgläubiger eine Antragsbefugnis haben, den Versagungsantrag für die Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren zu stellen.
Arbeitsrecht: Das Arbeitsgericht Berlin, Az. 28 Ca 2405/15 hat mit Urteil vom 17.04.2015 entscheiden, dass eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach Geltendmachung des Mindestlohnes unwirksam ist.
Baurecht: Mit einem Urteil vom 26.03.2015 – VII ZR 92/14 – hat der BGH eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauauftraggebers für unwirksam erklärt, nach der dieser zur Rückgabe einer Gewährleistungsbürgschaft erst dann verpflichtet sein sollte, wenn „alle unter die Gewährleistungsfrist fallenden Gewährleistungsansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können“.
Nach gefestigter Rechtsprechung können Gemeinden die Pflicht zur Reinigung öffentlicher Gehwege und Straßen auf Anlieger satzungsmäßig übertragen. Bei der Gestaltung der kommunalen Satzung sind jedoch bestimmte Voraussetzungen und Grenzen zu beachten, anderenfalls die Pflicht nicht oder nur teilweise auf die Anlieger übertragen wird. Insoweit ist auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 15.10.2014, Az. 9 B 20/14, hinzuweisen.
Wohnungseigentum: Nach dem Urteil des BGH vom 27.02.2015, Az. V ZR 114/14, entspricht die Beschlussfassung über die Bestellung zum Verwalter des gemeinschaftlichen Eigentums nur dann ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn sie in derselben Versammlung wie die Beschlussfassung zu den wesentlichen Eckdaten des Verwaltervertrages, d.h. mindestens zu Laufzeit und Vergütung, erfolgt.
Wohnungseigentum: Der BGH hat ausweislich der bislang vorliegenden Pressemitteilung am 25.03.2015 unter Az. VIII ZR 243/13 entschieden, dass eine WEG in der Regel als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB gelte. Der BGH hält es insbesondere für entscheidend, dass mindestens ein Mitglied der WEG ein Verbraucher ist – es darf sich also nicht um eine reine Teileigentümergemeinschaft bestehend aus gewerblichen Unternehmen handeln.
Insolvenzrecht: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) möchte die Reglungen zur Anfechtung im Insolvenzrecht verbessern und dadurch mehr Rechtssicherheit speziell für Gläubiger und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schaffen. Der Referentenentwurf des BMJV vom 16.03.2015 zeigt hierfür bereits erste ernsthafte Anstrengungen, den Geschäftsverkehr sowie die Arbeitnehmerschaft erheblich von übermäßigen finanziellen sowie aufwandsmäßigen Belastungen freizustellen.
Mietrecht: Am 18.03.2015 hat der BGH unter Az. VIII ZR 185/14 und VIII ZR 242/13 weitere Entscheidungen zu Schönheitsreparaturklauseln in Wohnraummietverträgen verkündet. Die Entscheidungen betreffen insbesondere die laufende Pflichtenübertragung bei unrenoviert überlassenen Wohnungen sowie Quotenabgeltungsklauseln.
Mietrecht: Unter dem 08.08.2014 hat das Amtsgericht München (Az.: 463 C 10947/14; veröffentlicht am 20.02.2015) eine interessante Entscheidung zugunsten der Vermietergemeinschaft getroffen. Das Urteil ist zwischenzeitlich auch rechtskräftig.
Arbeitsrecht: Das BAG (Urteil vom 19.02.2015, Az.: 8 AZR 1700/13) hat entschieden, dass ein Arbeitgeber, der wegen des Verdachts einer vorgetäuschten Arbeitsunfähigkeit einem Detektiv die Überwachung eines Arbeitnehmers überträgt, rechtswidrig handelt, wenn sein Verdacht nicht auf konkreten Tatsachen beruht. Für dabei heimlich hergestellte Abbildungen gilt dasselbe. Eine solche rechtswidrige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann einen Geldentschädigungsanspruch („Schmerzensgeld“) begründen.
Insolvenzrecht: Aus aktuellem Anlass weisen wir auf die Leitsatzentscheidung des BGH vom 09.10.2014 (Az.: IX ZR 69/14) hin. Das Urteil führt im Kern aus, dass ein Insolvenzverwalter, der im eröffneten Insolvenzverfahren ein Gewerbemietverhältnis nicht beendet, bei Verwertung der dem Vermieterpfandrecht unterliegenden Gegenstände nicht selbständig eine Tilgungsreihenfolge bestimmen darf. Dies obliegt vielmehr der Entscheidung des Vermieters/ Gläubigers, der zunächst mit den unsicheren älteren Mietforderungen aus dem Zeitraum vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufrechnen darf.
Mietrecht: Am 04.02.2015 verkündete der BGH unter Az. VIII ZR 175/14 ein Urteil zur Frage, ob der Vermieter von Wohnraum gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB zur fristlosen Mietvertragskündigung wegen Zahlungsverzuges berechtigt ist, obwohl der Mieter seine Geldnot nicht selbst verschuldet hat.
Architektenrecht: In einer Entscheidung vom 18.12.2014 (Aktenzeichen VII ZR 350/13) hat der für Baurecht und Architektenrecht zuständige VII. Senat des BGH entschieden, dass bei einer stufenweisen Beauftragung von Architekten und zwischenzeitlicher Änderungen der Honorarordnung, jeweils die Fassung der Honorarordnung anzuwenden ist, die beim Abruf der jeweiligen Leistungsstufe gilt.
Arbeitsrecht: In der Praxis sollten Unternehmen, die bei der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen auf die Unterstützung von Subunternehmer angewiesen sind, bei der Auftragsvergabe Vorkehrungen zu treffen, die das Risiko der Inanspruchnahme durch Arbeitnehmer ihres Auftraggebers oder die Arbeitnehmer von dessen Nachunternehmen möglichst gering halten. Dies kann z. B. dadurch geschehen, dass mit den jeweiligen Auftragnehmern von Ihrer Seite als Auftraggeber eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen wird, wonach sich die Auftragnehmer zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes verpflichten. Aus diesem Grunde haben wir eine solche Vereinbarung zur Sicherstellung des Mindestlohns mit Dienstleistern und Werkunternehmern im Servicebereich Arbeitsbereich Mustervereinbarungen für Sie eingestellt.
Mietrecht: Das Landgericht Halle hat mit Urteil vom 22.09.2014 (Aktenzeichen 3 S 24/14) entschieden, dass ein Mieter auch dann den Einbau von Rauchwarnmeldern dulden muss, wenn er bereits selbst die Wohnung mit Rauchwarnmeldern ausgestattet hat.
Mietrecht: Der BGH (Urteil vom 10.12.2014 AZ: VIII ZR 9/14) hatte zu entscheiden, ob Mieter in einem Mehrfamilienhaus dazu verpflichtet sind, im Falle eines hohen Wohnungsleerstandes durch die Umlage von Warmwasserkosten einen nicht ganz unerheblichen Teil des Leerstands bedingten Mehrkosten zu tragen.
Inkasso: Der aktuelle Basiszinssatz i. S. v. § 247 BGB ab dem 01.01.2015 beträgt - 0,83 %. Dieser Zinssatz ist eine Bezugsgröße für die Berechnung des gesetzlichen Zinssatzes bei Zahlungsverzug gemäß § 288 BGB.
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