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Aktuelle Urteile zum Legionellenbefall

In einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des Amtsgerichts München vom 25.06.2014, Az. 452 C 2212/14, stellte dieses fest, dass ein Minderungsrecht des Mieters bei Legionellenbefall einer Mietwohnung erst dann besteht, wenn der Grenzwert für eine Gesundheitsgefährdung erreicht werde.

Im konkreten Fall hatte das Labor lediglich ein Mal einen etwas erhöhten Legionellenbefall von 1.700 kbE/100ml an einer Entnahmestelle und nicht in der Wohnung des Beklagten gemessen. Eine Überschreitung des technischen Maßnahmewertes von 100 kbE/100 ml begründe noch keine Gesundheitsgefahr. Letzterer sei lediglich ab Überschreitungen des Grenzwertes von 10.000 kbE/100 ml anzunehmen.

Bereits im Urteil vom 11.11.2013 zu Aktenzeichen 148 C 5353/13 hatte das Amtsgericht Dresden festgestellt, dass bei einer Legionellenkonzentration von 14.000 kbE/100 ml eine Minderung von 25 % gerechtfertigt und ein Mangel im Hinblick auf eine zu befürchtende Gesundheitsgefährdung erst ab Bekanntwerden der Gefahr durch die Vertragsparteien anzunehmen sei.

Ausweislich der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 06.05.2015 hat dieser unter Aktenzeichen VIII ZR 161/14 entschieden, dass eine Verkehrssicherungspflichtverletzung des Vermieters durch Legionellenbefall auch für die Zeit vor Inkrafttreten der Trinkwasserverordnung am 01.11.2011 in Betracht kommt. Der BGH verwies den Rechtsstreit lediglich zur weiteren Beweisaufnahme an die Vorinstanz zurück, da aus den Akten noch nicht mit erforderlicher Gewissheit festgestellt werden könne, dass die Legionellenerkrankung des zwischenzeitlich verstorbenen Mieters auf das kontaminierte Trinkwasser zurückzuführen sei.

 

Noreen Walther
Rechtsanwältin

Aktuelle Informationen Nr. 19/2015

Rechtsanwälte Strunz ♦ Alter, Chemnitz