Bankrecht: Mit Urteilen vom 13.05.2014 (Az.: XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13) hatte der BGH entschieden, dass AGB-Klauseln in Kreditverträgen von Banken, in denen Bearbeitungsentgelte normiert wurden, gegenüber Verbrauchern unwirksam sind. Mit weiterem Urteil vom 28.10.2014 (Az.: XI ZR 348/13) wurde ergänzend entschieden, dass die hieraus resultierenden Rückforderungen der Verbraucher von Entgeltend aus dem Zeitraum 01.01.2004 bis 31.12.2011 sämtlichst zum 31.12.2014 verjähren.
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 18.11.2014, Az.: 9 AZR 584/13 entschieden, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unter Verwendung der Zufriedenheitsskala in Anlehnung an das Schulnotensystem die Note „befriedigend“ erteilt, wenn er ihm bescheinigt die ihm übertragenen Aufgaben „zur vollen Zufriedenheit“ erfüllt zu haben.
Der BGH hat erstmals jeweils mit Urteilen vom 28.10.2014, Az.: XI ZR 348/13 und Az.: XI ZR 17/14 über die Frage des Verjährungsbeginns für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksamen formularmäßig vereinbarten Darlehensbearbeitungsentgelten befunden. In beiden Verfahren begehren die Kläger von den jeweils beklagten Banken die Rückzahlung von Bearbeitungsentgelten, die die Beklagten im Rahmen von Verbraucherdarlehensverträgen formularmäßig berechnet haben.
Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 23.10.2014, Az. B 11 AL 6/14 R entschieden, dass Wohnungseigentümergemeinschaften für von ihnen im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums Beschäftigten keine Insolvenzgeldumlage zahlen müssen.
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 21.10.2014, Az.: 9 AZR 956/12 entschieden, dass ein Arbeitgeber unter dem Gesichtspunkt des Schutzes älterer Beschäftigter diesen mehr Urlaubstage als jüngeren Kollegen gewähren kann.
Das Amtsgericht Karlsruhe bestätigt in seinem Urteil vom 28.01.2014, Az. 5 C 452/13, die Rechtsprechungstendenz: Wohnraummieter können formularvertraglich nicht wirksam zur Vornahme von Wartungsarbeiten sondern nur zur Kostenbeteiligung verpflichtet werden.
Das Landgericht Bonn hat sich in einem nunmehr veröffentlichten Berufungsurteil vom 05.06.2014, Az. 6 S 173/13, der mieterfreundlichen Auffassung angeschlossen: Der Vermieter gerate in Annahmeverzug, wenn er ohne Angabe triftiger Gründe die vorzeitige Rückgabe der Mietsache durch den Mieter ablehnt.
Nach Ansicht des OLG Nürnberg im Hinweisbeschluss vom 17.01.2014, Az. 3 U 1355/13, kann eine unterlassene Geltendmachung einer Indexmieterhöhung aufgrund mietvertraglicher Klausel über einen Zeitraum von mehr als 4 Jahren verwirkt sein, so dass der Anspruch nicht mehr erfolgreich geltend gemacht werden kann.
Das AG Brandenburg hat im Urteil vom 01.09.2014, Az. 31 C 32/14, zur Haftung des Mieters bei Verlust des Schlüssels auf dem Postwege sowie zu den erforderlichen Abzug „neu für alt“ im Rahmen des Schadenersatzanspruches des Vermieters Stellung genommen.
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 18.09.2014, Az. 6 AZR 636/13, entschieden, dass die Staffelung der Kündigungsfristen des § 622 BGB nicht das Verbot der mittelbaren Altersdiskriminierung verletzt. Die vom Arbeitgeber einzuhaltende gesetzliche Kündigungsfrist des § 622 Abs. 1 BGB beträgt 4 Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats und verlängert sich gemäß § 622 Abs. 2 S.1 BGB bei längerer Betriebszugehörigkeit in mehreren Stufen.
Zunehmend geraten auch Unternehmen der Immobilienwirtschaft ins Visier der „Abmahnwelle“ wegen Urheberrechtsverletzungen und Verstößen gegen gesetzliche Informationspflichten, insbesondere auf den eigenen Internetpräsenzen aber auch in sozialen Medien. Einige Aspekte hatten wir bereits im Rahmen des Mandantentreffens erläutert. Aus Anlass aktueller Rechtsstreitigkeiten möchten wir nochmals auf wichtige Punkte hinweisen.
Der für das Wohnraummietrecht zuständige 8. Zivilsenat des BGH hat am 04.06.2014 unter Az. VIII ZR 289/13 zu Mietvertragsklauseln betreffend das Besichtigungsrecht des Vermieters Stellung genommen.
Das Amtsgericht Dresden hat mit Urteil vom 11.11.2013, Az. 148 C 53/13, entschieden, dass eine deutlich höhere Legionellenkonzentration im Trinkwasser als nach der Trinkwasserverordnung festgelegt (14.000 KBE/100ml statt 100 KBE/ml) eine Mietminderung von 25 % rechtfertigt.
Die Gerichtskosten und Kosten des Anwaltes der Wohnungseigentümergemeinschaft als unterlegener Klägerin sind in der Jahresabrechnung auf sämtliche Eigentümer zu verteilen – unter Einbeziehung des obsiegenden beklagten Eigentümers, so der BGH im Urteil vom 04.04.2014, Az. V ZR 168/13.
In unmittelbarer Zukunft wird aller Voraussicht nach das neue „Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“ in Kraft treten. Den einschlägigen überarbeiteten Entwurf der Bundesregierung hat der Deutsche Bundestag nunmehr verabschiedet, so dass das Inkrafttreten alsbald mit Verkündung des Gesetzes zu erwarten ist. Die vorliegend hier nicht thematisierten gleichzeitigen Änderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes treten bereits zum 01.08.2014 in Kraft (BR-Drucks. 292/14).
Der Bundesgerichtshof hat in einer neuerlichen Entscheidung im Insolvenzrecht die oftmals ausufernden Befugnisse von Insolvenzverwaltern eingeschränkt. In seinem Urteil vom 22.05.2014 (Az.: IX ZR 136/13) thematisierte das höchste deutsche Gericht die Befugnis zum Empfang eines Betriebskostenguthabens im Mietverhältnis.
Der EuGH wirbelt das deutsche Urlaubsrecht wieder einmal durcheinander. In der Entscheidung vom 12.06.2014, C-118/13, verkündete der EuGH, dass auch wenn der Arbeitnehmer verstirbt, der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub besteht und durch den Arbeitgeber abgegolten werden muss.
Mit Urteil vom 12.06.2014 entschied das Arbeitsgericht Darmstadt, dass Übergewicht keine Behinderung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes darstellt.
Unsere Mandanten mit Beratungsvertrag möchten wir darauf hinweisen, dass im geschützten Service-Bereich in der Rubrik „Wohnraummietrecht – Mustervereinbarungen“ Musterformulare für Widerrufsbelehrungen sowie Widerrufserklärungen als Word-Dateien eingestellt sind. Des Weiteren befindet sich im Button „Download“ eine Arbeitshilfe, die eine Erläuterung zum aktuellen Gesetzestext sowie Hinweise für die Anwendung der neuen Rechtslage enthält.
Der aktuelle Basiszinssatz i. S. v. § 247 BGB ab dem 01.07.2014 beträgt - 0,73 %. Dieser Zinssatz ist eine Bezugsgröße für die Berechnung des gesetzlichen Zinssatzes bei Zahlungsverzug gemäß § 288 BGB. Gegenüber Schuldnern, die Verbraucher sind (z.B. Wohnraummieter), beträgt der Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Ab 01.07.2014 ist also eine Mietschuld aus Wohnraummiete mit 4,27 % p.a. zu verzinsen.
Durch Wetterkapriolen mit verbundenem Starkregen kam es und kommt es immer wieder zu Schäden durch Schlammlawinen auf (bebauten) Grundstücken. Der BGH hat mit Beschluß vom 17.10.2013, Az.: V ZR 15/13 entschieden, dass nicht der Eigentümer eines höher gelegenen Grundstücks verpflichtet ist, ...
Durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung werden mit Wirkung zum 13.06.2014 die bereits bestehenden Widerrufsrechte in Verbrauchsverträgen bei Haustürgeschäften und bei Fernabsatzgeschäften den europarechtlichen Vorgaben angepasst. Dies hat auch Auswirkungen auf das Mietrecht für die Wohnungswirtschaft.
In einem Honorarstreit hat der für Architektenrecht zuständige Senat des BGH (Urteil vom 24.04.2014 - VII ZR 164/13) entschieden, dass die in § 6 Abs. 2 HOAI 2009 eingeführte Regelung zur Vereinbarung der abrechnungsrelevanten Baukosten unwirksam ist. Im Ergebnis wurde der Bauherr verpflichtet, das auf der Grundlage der tatsächlich höheren anrechenbaren Kosten berechnete Mindestsatzhonorar zu zahlen.
Zum 01.05.2014 ist die Änderung Energieeinsparverordnung in Kraft getreten und damit sind auch die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen gemäß § 16a EnEV zu erfüllen. Wie zu erwarten war, sind bereits am Morgen des 1. Mai Abmahnschreiben an Wohnungsunternehmen versendet worden. Unserer Kanzlei liegen Anfragen zur Abmahnung der Bunkering Logistic Inc., Panama, vor.
Nach wochenlangem Hin und Her über den Anwendungsbereich des geplanten bundesweiten Mindestlohns hat es der Gesetzesentwurf zum gesetzlichen Mindestlohn ins Parlament geschafft. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, sieht das Mindestlohngesetz zum 1. Januar 2015 einen gesetzlichen Mindestlohn von ...
Am 1. Mai 2014 treten die Änderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Neben Änderungen bei den Energieausweisen und Nachrüstpflichten für Bestandsgebäude sind für Vermieter vor allem die neu eingeführten Pflichtangaben in Immobilienanzeigen von Bedeutung.
Mit Urteil vom 09.04.2014 (Az.: VIII ZR 107/13) hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit den rechtlichen Folgen der sog. Freigabeerklärung des schuldnerischen Mietverhältnisses durch den Insolvenzverwalter sowie einer Falschangabe des Mieters in der Vorvermieterbescheinigung befasst (veröffentlicht am 09.04.2014).
Der BGH hat am 04.04.2014, Az. V ZR 275/12, entschieden, dass bei unverhältnismäßig hohen Beseitigungskosten von Mängeln am Grundstück der Schadensersatzanspruch des Käufers auf Ersatz des mangelbedingten Minderwertes des Grundstückes begrenzt ist. Im konkreten Rechtsfall ging es um die Beseitigungskosten für den Hausschwammbefall des veräußerten Grundstückes. Der BGH ging in seiner Entscheidung davon aus, dass die Ermittlung der Unverhältnismäßigkeit eine umfassende Würdigung des Einzelfalles bedarf.
In einem Urteil vom 01.10.2013 hat das Amtsgericht Breisgau über die Wirksamkeit des Widerrufs eines Mietaufhebungsvertrages durch den Mieter nach Abschluss in der Mietwohnung zu entscheiden. Es hat den Widerruf der Vereinbarung als Haustürgeschäfts für wirksam erklärt.
Das geplante Gesetz um die Mietpreisbremse nimmt konkrete Formen an. Unter dem Datum vom 18. März 2013 existiert ein Referentenentwurf unter der Bezeichnung Mietrechtsnovellierungsgesetz (MietNovG).
Das Amtsgericht München hat am 15.10.2013 entschieden, dass Vermieter zur Erlaubnis der Untervermietung verpflichtet werden kann, sofern sich die Vermögensverhältnisses des Mieters nach Mietvertragsschluss so sehr ändern, dass dieser die Miete nicht mehr vollständig bezahlen kann. (Az.: 422 C 13968/13, veröffentlicht am 10.02.2014).
Das Oberlandesgericht Hamm hat am 18.12.2013 geurteilt, dass Wahlergebnisse und Beschlüsse einer nicht nach den zwingenden Vorschriften der Satzung einberufenen Mitgliederversammlung bereits deswegen unwirksam sein können (Az.: 8 U 20/13, veröffentlicht am 06.02.2014). Im entschiedenen Fall eines Vereins wurde nicht wie satzungsmäßig zwingend vorgeschrieben, über die Vereinszeitschrift zur jährlichen Mitgliederversammlung eingeladen, sondern mit persönlichem Infopost-Brief.
Bereits am 07.06.2013 entschieden (veröffentlicht am 03.02.2014) hat das Amtsgericht München, dass der Mieter eines Balkons Anspruch auf das Anbringen einer Markise hat, da der Schutz vor Sonne auf dem Balkon als sozial übliches Verhalten zum berechtigten Wohngebrauch gehört (Az.: 411 C 4836/13). Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.
Wie auch bereits die Vorinstanzen hat der BGH im Urteil vom 24.01.2014, Az. V ZR 48/13, die Errichtung einer Mobilfunksendeanlage auf dem Haus einer Wohnungseigentümergemeinschaft als bauliche Veränderung im Sinne von § 22 Abs. 1 WEG betrachtet, die der Zustimmung sämtlicher Eigentümer bedarf.
Mit Urteil vom 16.01.2014 hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden, dass ein Bewerber, der sich erfolglos auf eine altersdiskriminierende Stellenanzeige beworben hat, ohne ernsthaft an der Stelle interessiert zu sein, keine Entschädigung nach dem AGG verlangen kann.
Das AG Koblenz hat mit Urteil vom 20.12.2013 – Az.: 162 C 939/13 entschieden, dass dem Vermieter bei erlaubter Hundehaltung kein Schadensersatzanspruch gemäß § 280 Abs. 1 BGB wegen Veränderung oder Verschlechterung der Mietsache zustehe, da diese im Rahmen eines vertragsgemäßen Gebrauchs herbeigeführt worden und vom Vermieter nicht zu vertreten sei.
Die 2. Verordnung zur Änderung der EnEV wurde am 21.11.2013 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 67 S. 3951 verkündet und tritt am 01.05.2014 in Kraft. U.a. sind neben den Neuerungen zum Inhalt und der Gestaltung von Energieausweisen, baulichen Beschaffenheitsanforderungen an Neubauten und bei Modernisierungen sowie der Erweiterung der Austauschpflicht für alte Heizkessel folgende Neuregelungen zu beachten:
Erfolgt die Abrechnung der Heizkosten nach Verbrauch aufgrund einer Zwischenablesung, ist nach der Entscheidung des AG Starnberg (Az. 2 C 281/13) die Verteilung der Vorgabe auf den Vor- und Nachmieter anzugeben und verständlich zu erläutern. Anderenfalls sei die Heizkostenabrechnung formell fehlerhaft. Eine Ausweisung der Kaltverdunstung genüge nicht, die jeweilige Verteilung müsse auch begründet werden, ebenso bereits AG Flensburg 61 C 7/91.
Das AG München (Az. 415 C 3398/13) hat die Unterlassungsklage einer Stellplatznutzerin gegen die Mieterin des benachbarten Pkw-Stellplatzes abgewiesen. Diese habe ihren Renault hin und wieder so weit rechtsseitig aber noch in den Grenzen des gemieteten Stellplatzes geparkt, dass das Einsteigen für die klagende Nutzerin in ihren Opel Corsa behindert worden sei.
Nach Ansicht des LG München in einem nunmehr veröffentlichten Urteil vom 20.02.2013, Az. 21 O 16054/12, kann auch in Wohneigentumsanlagen mit über 300 Wohneinheiten ein vergütungsfreier Privatempfang i. S. d. §§ 20, 20 b UrhG vorliegen.
Das Bundessozialgericht hat im Urteil vom 29.08.2012 unter Az. B 12 R 4/10 zu der Frage Stellung genommen, inwieweit das sog. Haushaltsscheckverfahren gemäß §§ 8 a, 28 a VII SGB IV in Wohnungseigentümergemeinschaften Anwendung finden kann. Geringfügige Beschäftigungen als Hausmeister und ...
Der aktuelle Basiszinssatz i. S. v. § 247 BGB ab dem 01.01.2014 beträgt - 0,63 %. Dieser Zinssatz ist eine Bezugsgröße für die Berechnung des gesetzlichen Zinssatzes bei Zahlungsverzug gemäß § 288 BGB. Gegenüber Schuldnern, die Verbraucher sind (z.B. Wohnraummieter), beträgt der ...
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