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Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht werden das Individual- und das kollektive Arbeitsrecht unterschieden.

Während sich das Individualarbeitsrecht mit den Rechten und Pflichten der Parteien eines Arbeitsvertrages, nämlich des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers, beschäftigt, betrifft das kollektive Arbeitsrecht sowohl die Rechte und Pflichten des Betriebsrats als auch der Parteien von Tarifverträgen.

Nicht wenige Wohnungsunternehmen verfügen über Betriebsräte und sind noch tarifgebunden. Daher haben beide Rechtsgebiete praktische Relevanz sowohl im außergerichtlichen Bereich als auch in der forensischen Praxis für die hiesige Kanzlei.

Weitere Informationen zum Thema

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt René Illgen

Arbeitshilfen

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Umgang mit Bewerbungen schwerbehinderter Menschen 11/2014
Ordentliche betriebsbedingte Kündigung 11/2014
Checkliste – Social Media Guidlines 09/2014
Erstellung eines Arbeitszeugnisses 07/2014
Die Haftung des Arbeitnehmers 03/2014
Berechnung des Urlaubsanspruchs bei Mutterschutz und Elternzeit 03/2014

Musterschreiben

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Anhörung des Betriebsrates nach § 102 BetrvG 11/2014
außerordentliche Kündigung 03/2014
Absageschreiben – Stellenausschreibung 03/2014
Absageschreiben – Initiativbewerbung 03/2014
Abmahnung 03/2014

Mustervereinbarungen

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Arbeitsvertrag mit Tarifbindung 01/2023
Zusatzvereinbarung Homeoffice aufgrund Corona-Pandemie 04/2020
Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung 08/2022
Sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag 04/2020
Arbeitsvertrag geringfügige Beschäftigung 04/2020