Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht werden das Individual- und das kollektive Arbeitsrecht unterschieden.
Während sich das Individualarbeitsrecht mit den Rechten und Pflichten der Parteien eines Arbeitsvertrages, nämlich des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers, beschäftigt, betrifft das kollektive Arbeitsrecht sowohl die Rechte und Pflichten des Betriebsrats als auch der Parteien von Tarifverträgen.
Nicht wenige Wohnungsunternehmen verfügen über Betriebsräte und sind noch tarifgebunden. Daher haben beide Rechtsgebiete praktische Relevanz sowohl im außergerichtlichen Bereich als auch in der forensischen Praxis für die hiesige Kanzlei.
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Rechtsanwalt René Illgen