Vertragspaket für Messdienstunternehmen

Die Verbrauchsabrechnung für Energie und Wasser ist in diversen Gesetzen und Verordnungen vom Energiewirtschaftsgesetz bis zur Heizkostenverordnung geregelt. Erheblichen Einfluss auf die Dienstleistungen der Messdienstbranche haben auch das Eichrecht, eine große Anzahl von Regeln der Technik und nicht zuletzt die gesetzlichen Vorgaben zur Digitalisierung aus der Energie-Effizienrichtlinie der EU und dem Messtellenbetriebsgesetzt.

Aus den umfangreichen Erfahrungen, die im Rahmen der Beratungstätigkeit zu energie- und mietrechtlichen Fragen für die Wohnungswirtschaft und auch für zwei Verbände von Messdienstunternehmen gewonnen wurden, hat die Kanzlei Musterverträge für das Geschäftsfeld entwickelt.

Das Vertragspaket wird unter Berücksichtigung von Rechtsprechung und Gesetzesänderungen aktualisiert und kann zum Preis von 200,00 € pro Jahr zzgl. einer einmaligen Freischaltgebühr von 150,00 € und der gesetzlichen Umsatzsteuer abonniert werden.

Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Martin Alter

Mustervereinbarungen

Stand PDF Word
Subunternehmervertrag Eichaustausch und Montage von Messgeräten 01/2019
Subunternehmervertrag zur Ablesung von Messgeräten und Servicearbeiten 01/2019
Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung nach DS-GVO 01/2022
Vertrag über Verbrauchsabrechnung 05/2021
Vertrag über die Bereitstellung unterjähriger Verbrauchsinformationen 12/2021
Mietvertrag für Verbrauchserfassungsgeräte 05/2021
Inspektionsvertrag für Rauchwarnmelder 05/2021
Mietvertrag für Rauchmelder 05/2021
Kauf- und Installationsvertrag für Rauchwarnmelder 01/2019
Vertrag zur Legionellenprüfung 05/2021
Vertrag über Ablesung und Datenbereitstellung 01/2022