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Facility Management

Der Begriff des Facility Management ist nicht genormt. Es finden sich die unterschiedlichsten Definitionen und Vorstellungen hierzu. Die Definition der DMN Facility Management GbR etwa lautet: ganzheitliche Betrachtung aller Abläufe um und an einem Gebäude mit allen gebäudespezifischen Dienstleistungen zur Optimierung aller Kosten; nach a.A. (Prof. Staudt Innovation – Consulting GmbH ) handelt es sich um die Integration von Leitungsbeiträgen zur Befriedigung von Kundenbedürfnissen rund um die Immobilie, Nachweise bei wikipedia.de. 
 

Unter diese Rubrik lassen sich demnach die vielfältigsten Bereiche der Immibilienbewirtschaftung fassen, insbesondere: 
 

  • Verträge rund um die Bewirtschaftung einer Immobilie,
  • Eigentumsverwaltung und Maklertätigkeit,
  • Haftung und Versicherung, Verkehrssicherung,
  • Kostenmanagement,
  • Heimrecht,
  • Fördermittel,
  • Stadtumbau u.v.m.

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Strunz-Alter Rechtsanwälte PartG mbB

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