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Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung

Das Bundesgesundheitsministerium hat im Rahmen der Beteiligung der Verbände einen Entwurf für eine zweite Änderungsverordnung zur Trinkwasserverordnung versendet.

Es ist beabsichtigt, die Änderung in der Bundesratssitzung am 21.09.2012 zu behandeln und so ein Inkrafttreten noch vor Ende Oktober 2012 abzusichern.

vorgesehene Änderungen

Der Referentenentwurf sieht vor, dass in Anlage 4 als neuer regelmäßiger Turnus für die Legionellenprüfung 3 Jahre festgelegt werden. Zudem soll eine Frist für eine erstmalige Prüfung bis zum 31.12.2013 in den Verordnungstext aufgenommen werden.

Der Referentenentwurf sieht weiter vor, dass die Definition der Großanlage zur Trinkwassererwärmung in den Verordnungstext übernommen wird, um so eine zukünftige Änderung der Definition durch Änderung der Regeln der Technik zu vermeiden.

Letztlich soll mit der Änderung auch die Meldepflicht für den Bestand von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung gegenüber den Gesundheitsämtern wieder abgeschafft werden.

Praxishinweis

Das Ziel des Verordnungsgebers, die Überganszeit bis zur erstmaligen Legionellenprüfung zu strecken wird erreicht und eröffnet insoweit Handlungsspielräume für die Unternehmen der Wohnungswirtschaft.

Eine erstmalige Prüfung kann demnach auch auf das Jahr 2013 verschoben werden.

Auf die Bestandsmeldung wird nach der Begründung verzichtet, weil diese ohnehin mit der ersten Ergebnismeldung für die Legionellenprüfung erfolgen würde.

Leider ist die Frage nach der Anzahl der zu prüfenden Steigstränge bislang immer noch nicht endgültig beantwortet. Diesbezüglich ist die für Ende Juni 2012 angekündigte Empfehlung des Umweltbundesamtes abzuwarten.

Martin Alter
Rechtsanwalt