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Öffentliche Auftragsvergabe: Neue Schwellenwerte ab 22.03.2012

Am 21.03.2012 wurde die 5. Verordnung zur Änderung der Vergabeverordnung (VgV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Nach ihrem Art. 2 tritt sie am Tag nach Veröffentlichung in Kraft, also am 22.03.2012. Ab diesem Zeitpunkt gelten auch für die klassischen öffentlichen Auftraggeber die erhöhten Schwellenwerte.

  • für Bauvorhaben gem. § 2 Nr. 2 VgV: 5 Mio €
  • für Dienstleistungs- und Lieferaufträge gem. § 2 Nr. 3 VgV: sowie 200.000 €

Für Sektorenauftraggeber gelten bereits seit 01.01.2012 neue Schwellenwerte.

Jacqueline Klemd
Rechtsanwältin