Neues Bauplanungsrecht vorgelegt
Am 04.07.2012 hat der Bundesbauminister dem Kabinett den zweiten Teil der Reform des Bauplanungsrechts vorgelegt.
Schwerpunkte dieses zweiten Teiles sind Fragen der Reduzierung des Flächenverbrauchs und die Gestaltung der Möglichkeiten der Gemeinden zur planweisen Regelung der Entwicklung in den Außenbereichen, auch der Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude.
Mit dem neuen Baugesetzbuch soll das Instrument des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren zur Entscheidung der Genehmigung von Vergnügungsstätten genutzt werden können. Damit wird den Kommunen die städtebaurechtliche Entscheidung zu dieser Thematik wesentlich erleichtert.
Durch Änderung der Baunutzungsverordnung wird es zukünftig möglich sein, Kindereinrichtungen in reinen Wohngebieten zu genehmigen.
Im Rahmen der Reduzierung des Landschaftsverbrauches soll den Kommunen die Ausübung des Vorkaufsrechtes erleichtert werden. An die Begründung der Umnutzung von forst- und landwirtschaftlichen Flächen werden höhere Anforderungen gestellt.
Im Rahmen des Schutzes der Außenbereiche sollen gewerbliche Tierhaltungsanlagen nur dann privilegiert zulässig sein, wenn diese eine bestimmte Größe nicht überschreiten und nicht verpflichtend eine Umweltverträglichkeitsprüfung begründen.
Vor der Beschlussfassung im Kabinett wird der Gesetzesentwurf in ausgewählten Städten einer Praxistauglichkeitsprüfung unterzogen, so u.a. in der Stadt Leipzig.
Dietmar Strunz
Rechtsanwalt