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Die Übergabe von Unterlagen bei einem Grundstücksverkauf (BGH Urteil vom 11.11.2011, Az. V ZR 245/10)

Bei einem Grundstücksverkauf bestehen seitens des Verkäufers Aufklärungspflichten gegenüber dem Käufer.

Neben der Übergabe von Unterlagen, insbesondere von Bauunterlagen, bestehen für beide Vertragsteile Pflichten der Aufklärung über Umstände, die den Vertragszweck des anderen maßgeblich beeinflussen könnten und daher für den Entschluss zu diesem Rechtsgeschäft von wesentlicher Bedeutung sind.

Im durch den BGH zu entscheidenden Fall ging es darum, dass in die Einfriedung des verkauften Grundstückes, Teile des Nachbargrundstückes einbezogen waren.

In der Urteilsbegründung wurde darauf verwiesen, dass Teile des eingefriedeten Grundstückes nicht mit verkauft werden konnten. Die bloße Übergabe von Bauunterlagen reiche nicht aus, sondern der Grenzverlauf des Grundstückes muss dem Käufer im Vorfeld des Kaufvertragsabschlusses bekannt gemacht werden.

Der Verkäufer des Grundstückes wurde wegen Verletzung von Aufklärungspflichten zur Zahlung von 60.000 € verurteilt.

In Auswertung dieses Urteiles verweisen wir darauf, dass sich der Veräußerer vor Führung der Vertragsverhandlungen mit den tatsächlichen Gegebenheiten des jeweiligen Grundstückes vertraut machen sollte.

Dietmar Strunz
Rechtsanwalt