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Standortkonzeption in Sachsen und die Auswirkungen auf die Immobilienwirtschaft

1. Ausgangslage und Ziel

Bereits im Kanzleiforum – Ausgabe September 2008 – hatten wir über die Verwaltungsreform in Sachsen und deren Auswirkungen berichtet. Nunmehr hat das Sächsische Kabinett am 25.01.2011 ein Standortkonzept beschlossen, welches bis zum Jahr 2020 reicht und die Verwaltungs- und Staatsmodernisierung zur Verschlankung der Verwaltung aus der Koalitionsvereinbarung fortsetzt.

Ziel ist die Schaffung einer effektiven, straffen und zukunftsfesten Behördenstruktur. Der Freistaat Sachsen will schlanker, mobiler, bürger- und unternehmerfreundlicher werden, wobei die Effizienz in der Verwaltung und der Service gesteigert werden sollen. Bis 2020 sollen wesentliche Bereiche der Kommunikation zwischen Bürger/ Unternehmer und Verwaltung ohne Behördengang zu erledigen sein. Dazu wurde bereits die einheitliche Behördenrufnummer „D115“ und der Bürgerservice Amt24, der über die Homepage www.sachsen.de erreichbar ist, geschaffen.

Im Folgenden sollen die für die Immobilienbranchen relevanten Änderungen dargestellt werden.

2. Regelung einzelner Bereiche

a) Landesdirektionen

Der dreistufige Verwaltungsaufbau in Sachsen soll erhalten bleiben. Die drei Landesdirektionen in Chemnitz, Dresden und Leipzig sollen zu einer Landesdirektion Sachsen mit Sitz in Chemnitz und zwei Standorten in Dresden und Leipzig zusammengefasst werden.

b) Justiz

Bereits 2008 wurden die Gerichtszuständigkeiten teilweise geändert. Mit dem Standortkonzept sind nur Zuständigkeitsänderungen verbunden, die durch die Reduzierung von Gerichtsstandorten infolge der beabsichtigten Verschlankung der Justiz verbunden, wobei dies häufig dadurch erfolgt, dass bestehende Gericht zu Außenstellen anderer Gerichte umgewandelt werden.

Von den derzeit sechs Landgerichten im Freistaat soll das Landgericht Bautzen zur Außenkammer des Landgerichts Görlitz umgewandelt werden, so dass sich die Anzahl der Landgerichte auf fünf reduzieren würde. Dadurch würde auch die Staatsanwaltschaft Bautzen zur Außenstelle der Staatsanwaltschaft Görlitz. Geschlossen werden soll die Außenkammer des Landgerichts Zwickau in Plauen. Die derzeit 30 Amtsgerichte sollen sich auf insgesamt 25 Amtsgerichte reduzieren, indem das Amtsgericht Annaberg geschlossen und vier weitere Amtsgerichte zu Außenstellen anderer Amtsgerichte gemacht werden. Davon sind folgende Amtsgerichte betroffen:

bisheriges Amtsgericht zukünftige Außenstelle des
Amtsgericht Hainichen Amtsgerichts Döbeln
Amtsgericht Löbau Amtsgerichts Zittau
Amtsgericht Oschatz Amtsgerichts Torgau
Amtsgericht Stollberg Amtsgerichts Aue

Die Außenstelle des Amtsgerichts Grimma in Wurzen wird geschlossen.

Mit der Reduzierung der Amtsgerichte auf 25 senkt sich auch die Anzahl der Grundbuchämter. Zukünftig soll jedoch nicht jedes verbleibende Amtsgericht über ein eigenes Grundbuchamt verfügen, sondern sechs Grundbuchämter an bestehenbleibenden Amtsgerichten zu Außenstellen anderer Grundbuchämter werden, so dass sich deren Zahl auf insgesamt auf 19 minimieren würde.

Die Auswirkungen dieser Maßnahmen für die Immobilienwirtschaft dürften gering sein, da lediglich die Schließung des Amtsgerichts Annaberg zu einer Zuständigkeitsänderung führt. Zukünftig ist für Fälle, die derzeit in die Zuständigkeit des Amtsgerichts Annaberg fallen, das Amtsgericht Marienberg zuständig.

c) Polizei

Derzeit verfügt die sächsische Polizei über 13.911 Stellen, die bis zum Jahr 2020 auf 11.280 reduziert werden sollen. Begründet wird dies mit dem fortschreitenden Bevölkerungsrückgang. Die Zahl der Polizeidirektionen soll von derzeit sieben auf fünf reduziert werden durch die Zusammenführung der Polizeidirektionen Oberes Elbtal-Osterzgebirge und Dresden sowie Westsachsen und Leipzig. Die örtlichen Zuständigkeiten sollen an die sächsischen Landkreise angepasst werden, so dass die gewachsenen Bindungen zu den Staatsanwaltschaften, Landkreisen und Ordnungsbehörden erhalten bleiben würden. Die geplanten Einsparungen im Bereich der Polizeidirektionen betreffen vorwiegend den Bereich Führung, Stab und Verwaltung, wo insgesamt 982 Stellen eingespart werden sollen.

Beim Landeskriminalamt sollen 100 Stellen und bei der Bereitschaftspolizei 110 Stellen eingespart werden, wobei bei letzterer der Hauptanteil im Bereich der Verwaltung und des Stabs gespart werden soll. Die bisherige Anzahl der Streifenbeamten von 2.688 soll beibehalten und die Zahl der Bürgerpolizisten von derzeit 424 soll auf 434 erhöht werden.

Von den bisherigen 72 Polizeirevieren sollen 41 Reviere erhalten bleiben, wobei die entfallenden als Polizeistandorte erhalten bleiben sollen.

Welche Auswirkungen die geplante Reform im Polizeibereich in der täglichen Praxis dann haben wird, bleibt abzuwarten. Ob dadurch die Sicherheit der Bürger vor Straftaten und deren Aufklärungsquote erhöht wird und eine Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr erreicht wird, wird sich erst einige Zeit nach Umsetzung des Standortkonzeptes beurteilen lassen.

d) Finanzen

Zukünftig sollen in jedem Landkreis ein Finanzamt und in kreisfreien Städten zwei Finanzämter existieren. Damit reduziert sich die derzeitige Anzahl von 28 Finanzämtern auf 16. Die Finanzämter in Borna, Döbeln, Freiberg, Hohenstein-Ernstthal, Hoyerswerda, Löbau, Mittweida, Oschatz, Stollberg, Zschopau und eins der drei in Dresden werden geschlossen. Das Finanzamt Schwarzenberg soll Sonderaufgaben übernehmen.

Den ersten Schritt der Neustrukturierung im Bereich der Finanzen stellt die Zusammenlegung des Landesamtes für Finanzen und der Oberfinanzdirektion Chemnitz zum Landesamt für Steuern und Finanzen mit Standorten in Chemnitz, Dresden und Leipzig am 01.01.2011 dar. Der Hauptstandort des Landesamtes ist Dresden. Der Standort Chemnitz bleibt als Außenstelle erhalten, der Standort Leipzig soll bis 2020 aufgelöst werden.

Die Sächsische Aufbaubank (SAB) soll mittelfristig ihren Sitz von Dresden nach Leipzig verlegen, womit der Finanzplatz Leipzig gestärkt werden soll. Der Sächsische Rechnungshof mit seinem Sitz in Leipzig und den Außenstellen in Chemnitz und Dresden soll zukünftig seinen Sitz in Döbeln haben.

e) Verkehr

Auch die Straßenbauverwaltung soll neu strukturiert werden. Mit der Gründung des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr zum 01.01.2012 werden, das Autobahnamt Dresden, die fünf Straßenbauämter in Bautzen, Chemnitz, Leipzig, Meißen-Dresden und Plauen sowie die drei Zweigstellen in Döbeln, Dresden und Bad Schlema zusammengefasst. Der Sitz des Landesamtes soll Dresden werden mit fünf Niederlassungen in Bautzen, Leipzig, Meißen, Plauen und Zschopau.

3. Fazit

Während die Änderungen im Bereich Justiz, Finanzen und Verkehr eher organisatorischen Charakter haben dürften und im Bereich Finanzen und Verkehr für einige mit einer örtlichen Änderung der zuständigen Behörde einhergehen wird, stellen sich die geplanten Einsparungen und Umstrukturierungen im Bereich der Polizei am gravierendsten dar.

Ob die beschlossene Standortkonzeption in ihrer Gesamtheit dann tatsächlich so umgesetzt oder noch verändert wird, wird sich in den nächsten Monaten zeigen. Der konkrete Zeitplan für die einzelnen Maßnahmen steht noch nicht fest.

Die geplanten Einsparungen sind sicher begrüßenswert, wenn damit auch tatsächlich eine Verbesserung der Effizienz der staatlichen Daseinsfürsorge eingeht und auch für den Bürger wie die Unternehmen ein verbesserter Service einhergeht.

Jana Lippmann
Rechtsanwältin

im Kanzleiforum 03/2011

Rechtsanwälte Strunz ♦ Alter, Chemnitz