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Die Wahlprogramme der Parteien zur Bundestagswahl 2021 im Bereich Arbeitsmarktpolitik

Die aktuellen Parteien im Bundestag haben in ihren Wahlprogrammen hinsichtlich Arbeitspolitik verschiedene Vorstellungen und Forderungen für die Jahre 2021 – 2025, die nachfolgend in wichtigen Punkten dargestellt werden sollen. Es gibt Forderungen, wo Einigkeit herrscht, wo Unterschiede bestehen und was wohl Zukunftsmusik bleiben wird.

Mindestlohn und andere Zulagen
Die SPD und Die Grünen fordern einen Mindestlohn von 12 €, welchen Die Grünen danach weiter steigern wollen. Die Linke fordert 13 € Mindestlohn. Die AfD  spricht nur vom Beibehalten des Mindestlohnes aber nicht von einer Erhöhung. Mehr Netto vom Brutto für Beschäftigte unterstützt die CDU, die die steuer- und sozialabgabenfreien Sachzuwendungen ausweiten und vereinfachen will. Ein Konzept für die betriebliche Altersvorsorge soll für alle entstehen. Wenn es nach der FDP geht, werden besonders Betriebskindergärten steuerlich gefördert. Dafür wollen beide Parteien die Lohnzusatzkosten und die steuerlichen Abgaben von Unternehmen auf 40 % halten und die FDP sogar weiter senken.

Rechte der Beschäftigten
Die Stärkung von Rechten von Beschäftigten und damit von Betriebsräten und Tarifverträgen unterstützt die CDU. Die Linke strebt eine Tarifbindung für alle Unternehmen und Branchen an und möchte die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen erleichtern. Das will auch die SPD und konkretisiert dies mit einer Ausweitung des Kündigungsschutzes für Betriebsräte. Laut Wahlprogramm der SPD und Die Linke sollen damit auch die Löhne im Osten und Westen angeglichen werden. SPD und Die Grünen wollen zusätzlich die Vergabe von öffentlichen Aufträgen noch stringenter an das Bundestariftreuegesetz binden.

Inklusion von Menschen mit Behinderungen
Die FDP möchte Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt stärken. Die AfD spricht sich für ein Bonussystem für die Einrichtung von  Arbeitsplätzen sowie faire Entlohnungen für Menschen mit Behinderungen aus. Auch Die Grünen wollen die Inklusion vorantreiben und fordern die Erhöhung der Ausgleichsabgabe sowie die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung mindestens auf Mindestlohnniveau.

Meinungen zu diversen Arbeitszeitmodellen
Zeit- und Leiharbeit sollen erhalten bleiben, aber während CDU und FDP nur von mehr Wertschätzung und strengeren Arbeitsschutzkontrollen sprechen, fordern AfD, SPD und Die Grünen Lohnangleichung zu Stammbeschäftigten. SPD und Die Grünen wollen die Befristung von Arbeitsverhältnissen ohne Sachgrund  abschaffen. Mini- und Midijobs spalten die Parteien. CDU und FPD wollen die Grenzen erhöhen, konkret fordert die CDU 550 €, die FDP möchte sie an den Mindestlohn koppeln. Die Linke und Die Grünen möchten die Mini- und Midijobs abschaffen und in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen überführen. Die SPD ist für eine Gleitzone bei Midijobs auf 1.600 € und geringere Beschäftigtenabgaben ohne geringeren Rentenanspruch. Grundlegend setzt sich Die Linke für ein Mindesteinkommen von 1.200 € ein, was bis dahin nicht besteuert wird. Eine flexiblere Aufteilung der Arbeitszeit wollen CDU und FDP ermöglichen. Statt einer täglichen soll es künftig eine wöchentliche Höchstarbeitszeit geben. Die Linke verlangt, dass die Höchstarbeitszeit auf 40 Stunden pro Woche begrenzt und die reguläre Arbeitszeit auf 30 Stunden pro Woche bei vollem Lohn- und Personalausgleich reduziert wird.

Arbeiten nach der Pandemie
Die FDP, Die Linke, SPD und Die Grünen sind sich einig und wollen Home-Office und mobiles Arbeiten stärken. Bei der FDP bleibt es bei der Forderung nach einem ErörterungsErörterungsanspruch, ob dieses Arbeitszeitmodell im Unternehmen geht oder nicht und warum, sowie steuerliche Erleichterungen für das Home-Office. Die Linke, die SPD und Die Grünen fordern ein Recht auf ein mobiles Arbeiten. Zudem will die SPD ein Recht auf Nichterreichbarkeitszeiten und Zeitkonten. Die Linke und Die Grünen fordern die Dokumentation von Arbeitszeiten. Die CDU spricht in ihrem Wahlprogramm nur von der Förderung von Co-Working im ländlichen Raum.

Es bleibt abzuwarten, welche Vorstellungen sowie Forderungen in Zukunft Wirklichkeit werden und was sich in der Arbeitsmarktpolitik nicht durchsetzen lassen wird.

René Illgen
Rechtsanwalt