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Die Vergütung des WEG-Verwalters nach der Reform 2020

Bei Übernahme eines neuen Verwaltungsmandates bedarf es der sorgfältigen Kalkulation der Verwaltervergütung. Leider basieren in der Praxis viele Angebote der Verwalter noch einzig auf pauschalen Durchschnittswerten, abhängig von der Marktlage und nach Zahl der zu verwaltenden Einheiten, oft sogar ohne Vorbesichtigung und Unterlageneinsicht.

Dabei trifft den Verwalter ein erhebliches Haftungsrisiko. Der Gesetzgeber hat in der Reform die gesetzlichen Handlungsbefugnisse aber auch die Pflichten des Verwalters weit gefasst.

Tatsächlich „rechnet sich“ der Vertrag nur, wenn der voraussichtlich in der konkreten Gemeinschaft anfallende Zeitaufwand passgenau prognostiziert wird. Dazu sind konkrete Informationen über die Gemeinschaft erforderlich, die über eine vollständige Einsicht in die Verwaltungsunterlagen gewonnen werden könnte, was jedoch praxisfern erscheint. Die wichtigsten Aspekte für die Kalkulation des zukünftigen Aufwandes und mögliche Informationsquellen werden im Folgenden – ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Wertigkeit der Reihenfolge genannt:

 

Fakt

Relevanz für z. B.:

Informationsquelle mind.:

Qualität des Vorverwalters

Ein- und Nacharbeitungsaufwand,

Risiken für Fehler wegen übersehener, in Kürze ablaufender Fristen, Aufwand für Beschaffung von Unterlagen und Informationen, Geltendmachung von Regress- und Herausgabeansprüchen; Anzahl von Versammlungen und Umlaufverfahren; Erwartungshaltung der Eigentümer

 

Beschluss-Sammlung

letzte Jahresabrechnung

gepflegte und vollständige Grundlagenurkunden (Teilungserklärung/ Gemeinschaftsordnung, Nachträge etc.)

Software des Vorverwalters

Möglichkeit der erleichterten Datenübertragung

 

Vorverwalter

Finanzierungslage der Gemeinschaft

Wie oft muss unterjährig eine Versammlung stattfinden, um Geld einzusammeln, bevor Verträge geschlossen werden können? Sind Kreditverbindlichkeiten zu bedienen?

Zahl der zu bedienenden und abzurechnenden Konten, Zahl von SEPA-Mandaten und Selbst-zahlern (Buchhaltungsaufwand)

Nachvollziehbarkeit der Jahresabrechnung

Hausgeldschuldner – Inkassoaufwand

letzte Gesamtabrechnung

Beschluss-Sammlung

Rücklagen: Zahl, Höhe, Nachvollziehbarkeit der Buchungen

Abrechnungsaufwand für eine oder mehrere Rücklagen (Erhaltung, Prozesskosten, bauliche Veränderungen, Jahresanfangsrücklage etc.)

letzte Jahresabrechnung

gewählte Umlageschlüssel

Sind Flächenberechnungen bekannt? Müssen Personenzahlen überwacht werden?

 

Beschluss-Sammlung

Gemeinschaftsordnung

Stimmrechts-regelungen

Mehrheitseigentümer? Komplizierte Stimmkraftberechnungen?

 

Gemeinschaftsordnung

Regelungen für Eigentümerver-sammlungen

schwierige Teilnahmestreitigkeiten wg. Vertretervollmachten; leichter Einladungs-versand (Klausel: Absendung an letzte Adresse genügt); Hybridversammlung zugelassen?

Tools für Onlineteilnahme in WEG schon vorhanden?

 

Gemeinschaftsordnung

 

Beschluss-Sammlung

Baulicher Zustand der Anlage (Alter, Sanierungsbedarf)

Anzahl und Umfang der anstehenden Bauprojekte in der Verwaltungszeit;
Legionellenbelastung?
Verkehrssicherungsrisiken?

Besichtigung; Instandhaltungsplan des Vorverwalters

Größe und tech-nische Ausstattung der Anlage

Betreuungsaufwand für Prüfung und Erhaltung sowie Jahresabrechnung

Besichtigung

Planungen für Baumaßnahmen

z. B. E-Ladung, Aufzugsanbau, Balkonanbau (in Vergangenheit schon andiskutiert?)

Besichtigung, Versammlungsprotokolle, Beschluss-Sammlung

Besondere Bauten?

z. B.: BHKW, Tiefgarage, Bad, Sauna

 

Besichtigung

Anzahl der Selbstnutzer und Kapitalanleger

 

auch Teileigentümer, werdende Eigentümer?

voraussichtliches Mitwirkungsinteresse, erforderliche Korrespondenz mit Mietern
(z. B. § 15 WEG, Belegeinsicht – lt. BGH in Originalbelege!) oder mit Sondereigentumsverwalter

Auswirkungen der Nutzung gewerblichen Teileigentums; Überwachung und Datenpflege bei Eigentumsübertragung

Adressliste

 

Vorverwalter

Grundbuchamt

Veräußerungsbe-schränkungen § 12 WEG

Aufwand für Prüfung der Eignung des Erwerbs-interessenten; Aufwand für Notartermine, Vereinbarung Sondervergütung

 

Gemeinschaftsordnung Beschluss-Sammlung

Verwaltungsbeirat

Ansprechpartner für Zweifels- oder Streitfragen, Aufwand für Beiratssitzungen und -konsultationen

Beschluss-Sammlung

Streitlust der Beteiligten

Zeitaufwand für Korrespondenz mit Beirat, Anwälten, Gericht, Information der Eigentümer, Nachbarn; Überwachung Konto-deckung

Beschluss-Sammlung

Besichtigung zum Nachbargrundstück hin (Grenzbaum, Grenzbebauung)

laufende Verträge

Überwachungs- und Erfüllungsaufwand, evtl. bei ablaufenden / Kurzfristverträgen baldige Angebotseinholung

Beschluss-Sammlung – aber Achtung: Verwalter durfte auch Verträge ohne Beschluss abschließen – dafür siehe Verwaltungsunterlagen,

letzte Jahresabrechnung

Hat die WEG Ange-stellte (z. B. Haus-meister)?

Lohnabrechnungsaufwand

letzte Jahresabrechnung;

Beschluss-Sammlung

 

Grundbuchstand

Gibt es Erbengemeinschaften, laufende Zwangs- oder Insolvenzverwaltungen, Versteigerungsverfahren? Sind Beschlusseintragungen nachzuholen?

 

Grundbuchamt; Gemeinschaftsordnung (vereinbarte Beschlusskompetenzen)

Laufende Versiche-rungen und offene Versicherungsfälle

 

Überwachung und Bearbeitung

Beschluss-Sammlung

Bestellter Vertreter der Gemeinschaft

Fälle des Insichgeschäfts; Entgegennahme von Erklärungen des Verwalters gegenüber WEG

 

Beschluss-Sammlung

Aktuelle gesetzliche Pflichten?

 

Stand Zensusvorbereitung / Umsetzung?

Vorverwalter

Hausordnung

Sind Grundsatzfragen geklärt oder muss Verwalter erst einen Entwurf erarbeiten? Gibt es Gärten in Sondernutzung / Sondereigentum? 

 

Hausordnung

Klare Zuordnung Sonder- / Gemeinschafts-eigentum

Nachvollziehbare Klauseln in der Teilungs-erklärung? Nachträgliche Umbauten? Zuständigkeit des Verwalters

 

Gemeinschaftsordnung

Beschluss-Sammlung

Besichtigung

Datenschutz

Ansprechpartner in WEG? Ausreichende Rege-lungen dazu (Auftragsdatenvereinbarungen geschlossen oder nachzuholen etc.)?

Daten der Mieter für § 15 WEG-Verfahren bekannt?

 

Beschluss-Sammlung

Vorverwalter

Stand der Digitalisierung der WEG

Muss der Verwalter erst noch alles scannen? Zahlreiche Ordner lagern? Eigentümerportal?

 

Vorverwalter

Schließanlage

Aufwand bei Schlüsselverlust

 

Vorverwalter

Stand Abnahme des Gemeinschaftseigentums

Bauträgerstreitigkeiten, Mängelbeseitigung, laufende Fristen

Vorverwalter

Beschluss-Sammlung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Es ist denkbar, dass Vorverwalter oder Beirat keine Einsicht in die Unterlagen gewähren wollen. Das kann einerseits bereits darauf hindeuten, dass es sich nur um ein Scheininteresse handelt, um drei Angebote für die Beschlussvorbereitung nachweisen zu können, der neue Verwalter aber im Grunde bereits „feststeht“. Andererseits können auch ernst zu nehmende Datenschutz- und Geheimhaltungsinteressen eine Rolle spielen. Letzteren kann mit einer Verschwiegenheitserklärung abgeholfen werden. Oder aber der Vorverwalter bzw. Beirat füllen einen entsprechenden Fragebogen des Bewerbers aus.

Zusammenfassend lässt sich konstatieren: unverzichtbar ist die Einsicht in die Notarurkunden, die Beschluss-Sammlung sowie die letzte Jahresabrechnung. Des Weiteren muss eine Besichtigung vor Ort stattfinden, vorzugsweise mit dem Beirat.

 

 

 

Noreen Walther
Rechtsanwältin