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Die Möglichkeiten von Altersteilzeit für Arbeitnehmer

Die Altersteilzeit dient als Modell zur Arbeitszeitverkürzung vor dem Eintritt in die gesetzliche Altersrente. Dabei geht der Arbeitnehmer für seine verbleibende Arbeitszeit in ein Teilzeitmodell über. Auf diese Weise wird dem Arbeitnehmer gemäß § 1 AltTZG ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente ermöglicht, gleichzeitig kann der Arbeitgeber den Arbeitsplatz neu besetzen.

Eine Altersteilzeitregelung kann nur auf freiwilliger Basis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zustande kommen. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber müssen der Teilzeit im Alter zustimmen. Allerdings können Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen den Arbeitgeber dazu zwingen, den Angestellten die Teilzeit zu gewähren.

 

Gemäß § 2 Abs. 1 AltTZG unterliegt die Altersteilzeit folgenden Voraussetzungen:

  • Der Arbeitnehmer hat das 55. Lebensjahr zum Zeitpunkt des Beginns der Altersteilzeit vollendet.
  • Der Arbeitnehmer war in den letzten 5 Jahren vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Dazu zählen auch Phasen in Krankengeld, Hartz IV oder Arbeitslosengeld I. Eine Vollzeitbeschäftigung ist dabei nicht erforderlich – auch Tage, die in Teilzeit gearbeitet wurden, werden als volle Tage gezählt.
  • Die Arbeitszeit muss auf die Hälfte der bisherigen Arbeitszeit vermindert werden.
  • Die Altersteilzeit ist vor ihrem Beginn zu vereinbaren und muss sich zwingend auf einen Zeitraum erstrecken, welcher mit dem Beginn der Altersrente endet. Liegt das vereinbarte Ende der Altersteilzeit vor dem Erreichen des Rentenalters, sind die Voraussetzungen des AltTZG nicht erfüllt.

In Deutschland wird zwischen zwei verschiedenen Altersteilzeitmodellen unterschieden: dem Blockmodell und dem Gleichverteilungsmodell. Gemeinsam ist beiden Varianten, dass sowohl die Arbeitszeit als auch die Vergütung über die gesamte Dauer der Altersteilzeit verringert werden.

 

Altersteilzeit, Arbeit im Blockmodell

Die erste Hälfte der Altersteilzeit im Blockmodell wird als Arbeitsphase bezeichnet. Der Arbeitnehmer arbeitet Vollzeit, erhält jedoch bereits ein reduziertes Altersteilzeit-Gehalt.

 

Altersteilzeit, Arbeit im Gleichverteilungsmodell

Beim Gleichverteilungsmodell wird die Arbeitszeit auf die Hälfte reduziert und über den Gesamtzeitraum der Altersteilzeit verteilt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer entscheiden gemeinsam, wie viele Stunden der Arbeitnehmer pro Woche arbeitet.

Die Dauer der Altersteilzeit kann vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Sinne der Vertragsfreiheit grundsätzlich frei bestimmt werden. In der Praxis hat sich jedoch eine Dauer von mindestens 3 und höchstens 6 Jahren bewährt.

Bei der Altersteilzeit werden neben der Arbeitszeit auch die Gehaltszahlungen halbiert. Zudem können, je nach Inhalt des Arbeitsvertrages, Sonderzahlungen, wie bspw. Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld, entfallen.

Allerding muss der Arbeitgeber gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1a AltTZG das hälftige Gehalt oder mindestens 20 % des Regelarbeitsentgeltes aufstocken. Als Regelarbeitsentgelt gelten nach § 6 Abs. 1 AltTZG die regelmäßigen monatlichen Zahlungen, nicht jedoch Sonderzahlungen.

Mit der Altersteilzeit besteht die Möglichkeit für den Arbeitnehmer, das Berufsleben langsam und vorzeitig ausklingen zu lassen, und für den Arbeitgeber die Möglichkeit, in der Freistellungsphase den Arbeitsplatz wieder neu besetzen zu können.

 

 

René Illgen

Rechtsanwalt