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Berufszulassungsregelungen für Wohnungseigentumsverwalter

Mit Beschluss vom 31.08.2016 hat das Kabinett den vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie vorgelegten Gesetzentwurf zur Einführung einer Berufszulassungsregelungen für gewerbliche Immobilien Makler und Verwalter von Wohnungseigentum auf den Weg gebracht.

Für Immobilienmakler wird als neue Voraussetzung für die Erteilung einer Gewerbeerlaubnis ein Sachkundenachweis eingeführt. Für Wohnungseigentumsverwalter wird eine neue Erlaubnispflicht begründet. Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis ist auch hier der Nachweis der Sachkunde und der nachgewiesene Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.

Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus vor, dass Gewerbetreibende im Bereich der Eigentumsverwaltung sicherstellen müssen, dass Personen, die bei der Verwaltung von gemeinschaftlichem Eigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes mitwirken nur beschäftigt werden dürfen, wenn sie die für die jeweilige Tätigkeit erforderliche Qualifikation verfügen.

Der Sachkundenachweis kann durch Ablegung einer entsprechenden Prüfung erfolgen. Zuständig hierfür sollen die Industrie- und Handelskammern sein. Eine nähere Ausgestaltung der Anforderung wird durch eine Rechtsverordnung erfolgen.

Im Gesetzentwurf ist eine Übergangsregelung vorgesehen, die dazu führt, dass Verwalter die ununterbrochen selbstständig in den letzten 6 Jahren vor Inkrafttreten des Gesetzes als Verwalter von Wohnungseigentum tätig waren einen Sachkundenachweis nicht erbringen müssen.

Durch die Einführung der Sachkundenachweise soll die Qualität der von Wohnungseigentumsverwalter und Immobilienmaklern erbrachten Dienstleistung verbessert werden. Mit der verpflichtenden Berufshaftpflichtversicherung für Wohnungseigentumsverwalter soll sichergestellt werden, dass Wohnungseigentümer vor finanziellen Schäden geschützt sind, die durch eine fehlerhafte Berufsausübung entstehen können.

Derzeit wird mit der Verkündung des Gesetzes im 1. Quartal 2017 gerechnet.

Martin Alter

Rechtsanwalt

im Kanzleiforum 09/2016

Rechtsanwälte Strunz ♦ Alter, Chemnitz