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Bericht vom 17. Deutschen Mietgerichtstag am 13./ 14.03.2015 in Dortmund

Den ca. 420 Personen umfassenden Teilnehmerkreis bildeten wie jedes Jahr ranghohe Vertreter aus Justiz, Verwaltung, Wissenschaft, Anwaltschaft, Verbänden und Sachverständigen. Vom u. a. für das Miet- und Pachtrecht zuständigen XII. Zivilsenat des BGH waren Herr Hans-Joachim Dose und Herr Dr. Peter Günther vertreten. Neben zahlreiche andere Richtern und Rechtsanwälten seien bekannten Mietrechtsautoren wie Herr Hubertus Blank, Herr Dr. Ulf P. Börstinghaus, Herr Prof. Dr. Peter Derleder, Herr Norbert Eisenschmidt, Herr Jost Emmerich, Herr Dr. Hans Langenberg sowie Prof. Dr. Friedemann Sternel genannt.

Daneben nahmen Vertreter des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, einschlägiger Landesministerien, Wohnungswirtschaftlichen Verbänden und Mieterschutzvereinigungen teil.

Die diesjährige Veranstaltung stand unter dem Motto „Grenzen der Vertragsfreiheit im Mietrecht“.

Im ersten Teil der Veranstaltung stand die soeben verabschiedete sog. Mietpreisbremse im Mittelpunkt. Diese wurde unter verschiedenen Gesichtspunkten näher beleuchtet, wobei sich abzeichnete, dass die Frage, welche sog. Vormiete bei der Begrenzung der Miethöhe die größten Probleme bereiten wird.

In den verschiedenen Arbeitskreisen, die sich durch intensive Diskusionen auszeichneten, wurden verschiedene aktuelle Probleme des Mietrechts diskutiert. Das Spektrum reichte vom Minderungsausschluss in der Gewerberaummiete, über Fragen der Einstellung der Räumungsvollstreckung zur Betriebskostenabrechnung nach der Umstellung auf Wärmecontracting bis zur Kündigung wegen wirtschaftlicher Verwertung. Im zweiten Komplex der Arbeitskreise wurden u.a. die insolvenzrechtliche Anfechtung von Mieterleistungen, Unterlassungsansprüche bei rechtswidrigem Verhalten des Vermieters und das Rauchen in der Mietwohnung diskutiert.

Am zweiten Tag befassten sich die Referenten in ihren Vorträgen mit der Frage der Rücknahme von Gestaltungserklärungen, insbesondere der rechtlichen Einordnung der „Rücknahme einer Kündigung“ und die daraus resultierenden Folgen. Auch die vertragslose Wohnungsnutzung, insbesondere nach Beendigung des Mietvertrages und der Fortsetzung des Mietgebrauchs aufgrund eines Vollstreckungsvergleichs. Eine intensive Diskussion rief auch das Thema „Das Widerrufsrecht bei Mietverträgen“ hervor. Dabei zeigte sich, dass gerade im Bereich der Mieterhöhung viele Fragen bisher vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung nicht geklärt sind.

Die Veranstaltung zeichnete sich wieder durch die durchweg intensive Diskussion auf hohem juristischem Niveau zwischen den Referenten und Teilnehmern aus.

Jana Wegert

Rechtsanwältin

im Kanzleiforum 03/2015

Rechtsanwälte Strunz ♦ Alter, Chemnitz