>

Wahl des Beirats in einer WEG nach neuem Recht

Eine Beiratswahl in Form der Blockwahl schränke die Willensbildung der Eigentümer ohne Rechtfertigung ein, so das AG Charlottenburg im Urteil vom 14. Juli 2023 zu 73 C 15/23.

Es sei vielmehr über jede Person einzeln abzustimmen. Dass dadurch auch mehr oder weniger als 3 Mitglieder gewählt würden, sei seit der Reform unschädlich. Das frühere Ziel der Blockwahlen, die Mitgliederzahl von 3 Personen sicherzustellen, trage deshalb die Rechtfertigung nicht mehr.

Im Falle einer Blockwahl müssten die abstimmenden Eigentümer zwangsläufig auch Personen mitakzeptieren, die sie eigentlich nicht wählen wöllten. Das widerspreche ordnungsgemäßer Verwaltung.

 

Noreen Walther
Rechtsanwältin

Praxistipp für eingeloggte Mandanten

Der Praxistipp steht eingeloggten Mandaten zur Verfügung.

Zum Login
Datenschutz-Übersicht
Strunz-Alter Rechtsanwälte PartG mbB

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.

Unbedingt notwendige Cookies

Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.

Matomo

Diese Website verwendet Matomo, um anonyme Informationen wie die Anzahl der Besucher der Website und die beliebtesten Seiten zu sammeln.

Diesen Cookie aktiviert zu lassen, hilft uns, unsere Website zu verbessern.