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Urteil des Amtsgerichts München vom 26.04.2011 zur unbefugten Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Internet

Das Amtsgericht München hat im Urteil vom 31.03.2010, Aktenzeichen 161 C 15642/09, eine Entscheidung zur Verletzung des Urheberrechtsschutzes verkündet.

Ein Homepagebetreiber hatte unbefugt einen Stadtplan auf seiner Homepage veröffentlicht und später den direkten Link zu seiner Homepage aufgrund einer kostenpflichtigen Abmahnung gelöscht, die Karte jedoch weiterhin auf seinem Server hinterlegt.

Insoweit war der Kartenausschnitt über eine Suchmaschine weiterhin ohne Probleme auffindbar.

Aus diesem Grunde verurteilte das Amtsgericht München den Homepagebetreiber ein zweites Mal zur Zahlung von Lizenz- und Anwaltsgebühren in Höhe von 1.470,00 €.

Noreen Walther
Rechtsanwältin