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Stand der Umsetzung der EED in der Heizkostenverordnung

Bis Heiligabend 2020 sind es nur wenige Tage. Dann jährt sich auch das Inkrafttreten der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (Energy Efficiency Directive, EED) zum zweiten Mal.

Eigentlich hat die EED-Richtlinie Fristen für die Umsetzung ihrer Vorgaben in das Recht der Mitgliedsstaaten der EU bis spätesten zum 25. Oktober 2020 vorgesehen. Das ist insofern von Bedeutung, als die Richtlinie nicht unmittelbar für die Bürger und Unternehmen der Mitgliedsstaaten wirkt und daher in nationalen Gesetzen und Verordnungen umgesetzt werden muss. So sieht die EED beispielsweise vor, dass ab 25. Oktober 2020 nur noch fernablesbare Geräte für Erfassung von Heiz- und Warmwasserverbrauch neu installiert werden sollen. Diese Vorgabe gilt aber derzeit in Deutschland nicht, weil eine entsprechende Regelung im deutschen Recht noch fehlt.

Die Umsetzung der EED-Richtlinie wird in Deutschland durch eine Änderung der Heizkostenverordnung erfolgen. Zwar soll ein Entwurf der Änderungsverordnung bereits seit Anfang September 2020 existieren, jedoch wurde er noch nicht im Rahmen der notwendigen Verbändeanhörung zur Vorbereitung des Gesetzgebungsverfahren veröffentlicht. Das federführende Bundeswirtschaftsministerium hatte ursprünglich das Ziel, dass die geänderte Heizkostenverordnung rechtzeitig zum 25. Oktober 2020 in Kraft tritt.

Derzeit ist aber die Rede davon, dass das Gesetzgebungsverfahren politisch blockiert sei. Mutmaßlich liegt das Vorhaben auf Eis, weil eine Einigung innerhalb der Regierungskoalition über die Umlage der Kosten aus der zum 1. Januar 2021 startenden CO2-Bepreisung fehlt. Das Klimaschutzpaket der Bundesregierung enthält den Hinweis, dass diese CO2-Kosten nur anteilig von den Wohnungsnutzern getragen werden sollen. Drei SPD-geführte Ministerien haben in einem Positionspapier gefordert, dass lediglich die Hälfte der Kosten über die Heizkostenabrechnung auf die Wohnungsmieter umgelegt werden sollen.

Derzeit ist nicht absehbar, wann das Gesetzgebungsverfahren der Heizkostenverordnung startet und wann die Änderungen wirksam werden. Sicher ist nur, dass Deutschland zur Umsetzung der EED verpflichtet ist und mit der Umsetzung einige neue Aufgaben auf die Messdienstbranche und die Wohnungswirtschaft zukommen.

Weitergehende Informationen zur Umsetzung der EED finden Sie im EED-Blog (https://www.mti-entrasys.de) der MTI-EnTraSys GmbH, der in Zusammenarbeit mit der Strunz – Alter Rechtsanwälte PartG mbB aktualisiert wird.

 

Martin Alter

Rechtsanwalt