Novellierung der Trinkwasserverordnung zum 01.11.2011
Ein halbes Jahr nach der Beschlussfassung des Bundesrates ist die Erste Verordnung zur Veränderung der Trinkwasserverordnung am 11. Mai 2011 im Bundesgesetzblatt verkündet worden.
Grund für die Verzögerung waren Änderungen am Verordnungsentwurf durch den Bundesrat.
Die Änderungen der Trinkwasserverordnung, welche erweiterte Verpflichtungen auch für Wohnungsvermieter beinhalten, treten am 01.11.2011 in Kraft.
Neben Untersuchungspflichten bezüglich Legionellenbefalls begründet die novellierte Verordnung auch neue Überwachungs-, Anzeige und Informationspflichten, deren Umfang und Ausgestaltung komplex geregelt wurde. Derzeit liegt noch keine offizielle Lesefassung der geänderten Trinkwasserverordnung vor. Auch sind die notwendigen Strukturen bei den Gesundheitsämtern noch nicht geschaffen, die für die Abarbeitung der Anzeigepflichten von Wasserversorgungsanlagen benötigt werden.
Dennoch besteht für die Akteure der Wohnungswirtschaft die Notwendigkeit sich auf die Erfüllung der Verpflichtungen nach der Trinkwasserverordnung vorzubereiten, da Pflichtverstöße nicht nur bußgeldbewährt sondern auch haftungsrelevant sind.
Die Kanzlei wird die Verpflichtungen für die Wohnungswirtschaft aus der neuen Trinkwasserverordnung im Kanzleiforum September 2011 darstellen.
Darüber hinaus ist für den 10. Oktober 2011 ein Seminar zu den Regelungen der Trinkwasserverordnung, den Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit dem Betrieb der Trinkwasseranlagen und zum Umgang mit den entstehenden Kosten geplant.
Martin Alter
Rechtsanwalt