Nachtrag zur AI 44/2010 – Dauer von Gerichtsverfahren
Das Sächsische Staatsministerium hat im Sommer 2010 auf eine sog. Kleine Anfrage eines Abgeordneten hin ausführlich Auskunft zu durchschnittlichen Verfahrensdauer an Gerichten der ordentlichen (Zivil- und Straf-) Gerichtsbarkeit und in der Fachgerichtsbarkeit erteilt.
Im Jahre 2009 habe die durchschnittliche Verfahrensdauer in Zivilsachen am Amtsgericht 4,4 Monate, in Zivilsachen als Berufungssachen am Landgericht durchschnittlich 6,2 Monate betragen.
Für das Jahr 2008 liegen auch Vergleichszahlen mit dem Bundesdurchschnitt vor:
Gericht | Sachsen | Bund |
Amtsgericht | 4,1 Monate | 4,5 Monate |
Landgericht
als Berufungsinstanz |
5,7 Monate | 5,5 Monate |
Quelle: Staatsministerium der Justiz und für Europa
Die ausführlichen Materialien sind im Internet unter Drs. 5/2605 sowie Drs. 5/2581 auf der Internetpräsenz des Landtages http://edas.landtag.sachsen.de/ abrufbar.
Noreen Walther
Rechtsanwältin