>

Mietern sind Maßnahmen zur Schimmelvermeidung zumutbar

Gerade jetzt in der kalten Jahreszeit ist die Schimmelproblematik ein aktuelles Thema bei jedem Vermieter. Ursächlich für die Schimmelbildung in einer Wohnung ist meist ein falsches Heiz- und Lüftungsverhalten des Mieters. Auch das Landgericht Hanau hat sich erst kürzlich mit der Problematik befasst und ausgeführt, welche Maßnahmen dem Mieter zumutbar sind, um Schimmel zu vermeiden.

 

Sachverhalt

Die klagende Vermieterin machte ausstehende Mietzahlungen vor dem Amtsgericht Hanau geltend. Der Klagebetrag ergibt sich daraus, dass die beklagte Mieterin von Oktober 2017 bis Dezember 2019 die monatliche Miete wegen eines angeblichen Schimmelbefalls um 187,00 € minderte.

Das Amtsgericht hat der Klage vollumfänglich entsprochen. Ein Sachverständiger hatte im gerichtlichen Verfahren ausgeführt, dass keine baulichen Mängel vorhanden wären, sondern vielmehr Möbelstücke ungünstig zu nah an die Wände gestellt wurden.

Der Beklagte legte gegen das Urteil Berufung ein. Mit Erfolg?

 

Rechtliche Würdigung

Das Landgericht sieht die Berufung als erfolglos an und rät dem Beklagten die Rücknahme der Berufung an. Im Einzelnen:

Das Landgericht erachtet das Urteil des Amtsgerichts als rechtsfehlerfrei. Insbesondere wurde die Sphärentheorie ordnungsgemäß angewandt. Nach der Sphärentheorie ist zunächst der Vermieter verpflichtet darzulegen und zu beweisen, dass die Schimmelursache nicht im Verantwortungsbereich des Vermieters liegt. Dies wurde durch das Sachverständigengutachten erfüllt. Im Gutachten wurde umfangreich ausgeführt, dass kein baulicher Mangel gegeben ist und vielmehr ein unsachgemäßes Nutzungsverhalten für die Schimmelbildung ursächlich ist.

Weiter wurde durch das Landgericht ausgeführt, dass regelmäßiges Fensterlüften (in Form von Stoßlüften), eine ausreichende Beheizung der Räumlichkeiten oder auch das Abrücken bzw. Umstellen größerer Möbelstücke von Außenwänden dem Mieter zumutbar sind. Das notwendige Nutzungsverhalten kann nicht allgemein dargestellt werden, da die Umstände eines jeden Einzelfalls zu berücksichtigen sind. Hierbei sind insbesondere die Art und das Alter des Gebäudes sowie die Höhe der Miete ausschlaggebend.

 

 

Michelle Freitag
Rechtsanwätin

Praxistipp für eingeloggte Mandanten

Der Praxistipp steht eingeloggten Mandaten zur Verfügung.

Zum Login