Materialien zur Korrespondenz mit Mietern wegen pandemiebedingten Zahlungsausfällen
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den letzten Tagen erreichten uns zahlreiche Anfragen zur Handhabung der Mietzahlungsausfälle und Stundungs- oder Erlassgesuche.
Die Kanzlei Strunz-Alter Rechtsanwälte PartG mbB stellt Ihnen im Servicebereich (www.strunz-alter.de) aktuelle Unterlagen zur Verfügung, die Sie auf Ihre Bedürfnisse anpassen und für die Korrespondenz mit Ihren Mietern nutzen können.
Sie finden die Materialien unter Service – Mietrecht – Pandemie Covid 19.
- Allgemeine Informationen zur neuen Rechtslage
- Ratenzahlungsvereinbarung
- Vereinbarung über Stundung oder Zahlungsaufschub
- Aufforderung an den Mieter zur Glaubhaftmachung pandemiebedingter Ursachen für den Zahlungsausfall
- Aufforderung an den Wohnungsmieter in einfacher Sprache
Bitte beachten Sie, dass Nachtragsvereinbarungen bei Mietverträgen, die über ein Jahr Mindestlaufzeit haben, in Schriftform erfolgen müssen. Dabei ist mindestens eine Bezugnahme zwischen den Vertragsurkunden erforderlich. Wird die Schriftform nicht gewahrt, ist der Vertrag frei kündbar. Bitte lassen Sie sich im Einzelfall beraten.
Für unsere Mandanten ohne Zugang zum Servicebereich können wir auf Anforderung die gesamten Unterlagen für eine einmalige Gebühr in Höhe von 100,00 € netto zeitnah per Email in den Formaten PDF und DOC oder per Post versenden. Ein dauerhafter Zugang zum Servicebereich mit unserem umfangreichen Dokumetenpool für Wohnungsunternehmen und Vermieter kann selbstverständlich ebenfalls separat vereinbart werden. Bitte fragen Sie bei Interesse unter kanzlei@strunz-alter.de oder 0371 5353-800 an.
Gern stehen wir Ihnen für Rückfragen zur Verfügung. Falls Sie weitere Muster benötigen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir freuen uns über Anregungen aus der Praxis.
Wir hoffen, dass Sie diese schwierige Zeit gut überstehen und wünschen Ihnen für die kommenden Wochen und Monate viel Gesundheit sowie Durchhaltevermögen.
Sebastian Tempel
Rechtsanwalt