>

Krankschreibung ab Tag der Kündigung – Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert

Arbeitnehmer, die direkt nach einer Kündigung eine Krankschreibung vorlegen und der Arbeit bis zum Ablaufen der Kündigungsfrist fernbleiben, können nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 08.09.2021 – 5 AZR 149/21 nicht automatisch mit einer Gehaltsfortzahlung rechnen.

Kündigt ein Arbeitnehmer und wird am Tag der Kündigung arbeitsunfähig geschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) insbesondere dann erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst.

 

Sachverhalt

Die Mitarbeiterin einer Zeitarbeitsfirma hatte Anfang 2019 zum Monatsende gekündigt und am selben Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht. Sie soll laut dem Arbeitgeber am Tag der Ausstellung einem Kollegen in ihrem damaligen Einsatzbetrieb telefonisch angekündigt haben, nicht mehr zur Arbeit zu kommen. Von einer Arbeitsunfähigkeit sei in dem Gespräch keine Rede gewesen.

Das Landesarbeitsgericht hatte der Klage der Frau stattgegeben und den Anspruch auf Lohnfortzahlung bestätigt. Der Senat gab jedoch entgegen der Entscheidung der Vorinstanzen dem Arbeitgeber Recht, der die Krankschreibung angezweifelt und keine Gehaltsfortzahlung geleistet hatte, und wies die Klage ab.

 

Rechtliche Würdigung

Aus Sicht der Richter wurde der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert, weil sie exakt die Restlaufzeit abdeckte. Die Klägerin habe darauf nicht ausreichend nachgewiesen, dass sie für die Dauer der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung tatsächlich arbeitsunfähig war, so dass damit ein Anspruch auf Lohnfortzahlung ausschied.

 

 

René Illgen

Rechtsanwalt

 

Praxistipp für eingeloggte Mandanten

Der Praxistipp steht eingeloggten Mandaten zur Verfügung.

Zum Login
Datenschutz-Übersicht
Strunz-Alter Rechtsanwälte PartG mbB

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.

Unbedingt notwendige Cookies

Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.

Matomo

Diese Website verwendet Matomo, um anonyme Informationen wie die Anzahl der Besucher der Website und die beliebtesten Seiten zu sammeln.

Diesen Cookie aktiviert zu lassen, hilft uns, unsere Website zu verbessern.