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Gesetzesentwurf zur Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Kinderlärm – beschlossen

Spielende Kinder in Kindergärten, auf Spielplätzen und ähnlichen Einrichtungen sollen in Zukunft kein Grund für Klagen wegen Kinderlärm sein, so sieht das der am 16. Februar 2011 vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzesentwurf des Bundesumweltministeriums vor, der den § 22 des Bundes-Immissionsschutzes ergänzen soll.

Diese Gesetzesinitiative realisiert einen Punkt des Koalitionsvertrages der Bundesregierung.

Ergänzend dazu wird es auch eine Änderung im Rahmen der Bauplanungsrechtsnovelle geben, wo die Baunutzungsverordnung dahingehend geändert werden soll, dass der Bau von Kindereinrichtungen in reinen Wohngebieten möglich sein soll.

In den letzten Jahren war eine deutliche Tendenz hinsichtlich der Großzügigkeit zu Kinderlärm bei gerichtlichen Entscheidungen im Miet- und WEG-Recht erkennbar.

Zukünftig soll Lärm, der von Kindertagesstätten, Spielplätzen und ähnlichen Einrichtungen ausgeht im Regelfall nicht mehr als schädliche Umwelteinwirkung gelten. Bei der Beurteilung der Geräuscheinwirkung durch Kinder, sollen Immissionsgrenz- und –richtwerte wie sie z. B. für Industrie- und Sportanlagen gelten, nicht für Kinderlärm herangezogen werden.

Dietmar Strunz
Rechtsanwalt

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