Geplante Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung (Wohnungsvermittlungsgesetz)
Ziel der Gesetzesänderung soll sein, dass künftig in der Regel der Vermieter die Provision zahlt, die im Falle der Einschaltung von Maklern zum Zweck der Wohnungsvermittlung fällig wird.
Der Bundesrat will in das Wohnungsvermittlungsgesetz das sogenannte Bestellerprinzip einfügen. Der von der Länderkammer vorgelegte Gesetzesentwurf wurde in der Bundestags-Drucksache 17/14361 veröffentlicht.
Mit dem Gesetzesentwurf soll erreicht werden, dass nur die Mieter, die einen Makler mit der Wohnungssuche beauftragen, die Maklerprovision zu zahlen haben.
Hat der Vermieter oder Immobilienverwalter zeitlich den Maklerauftrag für die Vermittlung einer Wohnung vor dem Auftrag des Mieters zur Wohnungssuche ausgelöst, hat dieser auch die fällige Vermittlungsprovision zu zahlen.
Es soll auch künftig grundsätzlich untersagt sein, die Kosten einer Provision vertraglich auf den Mieter zu überwälzen.
Das Ziel dieser Gesetzesänderung besteht darin, den Mieter zu Beginn eines Mietverhältnisses neben der Mietkaution vor einer finanziellen Überforderung zu schützen.
Dietmar Strunz
Rechtsanwalt