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Erhöhung des Kurzarbeitergeldes – Bundesrat stimmt Sozialschutz-Paket II zu

Die Belastungen des Arbeitsmarktes durch die Corona-Krise sollen weiter abgefedert werden: Der Bundesrat hat am 15.05.2020 dem sog. Sozialschutz-Paket II zugestimmt, das der Bundestag einen Tag zuvor beschlossen hatte.

 

Erhöhung des Kurzarbeitergeldes

Es sieht eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes vor. Für diejenigen, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 % reduzierte Arbeitszeit beziehen, steigt der Betrag ab dem 4. Monat um 10 auf 70 %. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Kindern erhalten weitere 7 % mehr. Ab dem 7. Monat erhöht sich das Kurzarbeitergeld auf 80 % bzw. 87 % für Haushalte mit Kindern. Die Regelungen gelten bis Ende 2020.

 

Erweiterte Möglichkeiten beim Hinzuverdienst

Außerdem weitet das Gesetz die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Kurzarbeiter aus: Ab dem 01.05.2020 dürfen Arbeitnehmer in allen Berufen bis zur vollen Höhe ihres bisherigen Monatseinkommens hinzuverdienen. Die Beschränkung auf systemrelevante Berufe wird aufgehoben. Die Regelungen gelten bis Jahresende.

 

Verlängerung des Arbeitslosengeldes

Erleichterungen kommen auch für Arbeitslose, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld zwischen dem 01.05. und dem 31.12.2020 endet: Sie erhalten drei Monate länger Arbeitslosengeld. Die Weiterbewilligung erfolgt automatisch, ohne dass vom Leistungsempfänger etwas veranlasst werden müsste.

Auch diejenigen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld bereits ab dem 01.05.2020 ausgelaufen ist und deshalb zwischenzeitlich beim Jobcenter Leistungen beantragt haben oder bereits Leistungen nach dem SGB II beziehen, müssen nicht aktiv werden: Jobcenter und Arbeitsagentur verrechnen die Leistungen miteinander.

 

René Illgen
Rechtsanwalt