>

Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2019

Im Bundesgesetzblatt 2019, Teil I, Nr. 12, S. 443, wurde am 04.04.2019 verkündet, dass sich die aktuellen Pfändungsfreigrenzen nach § 850 c und § 850 f der Zivilprozessordnung ab dem 01.07.2019 erhöhen.

 

Zukünftig sind daher monatliche Nettolöhne grundsätzlich wie folgt pfändbar:

 

ohne Unterhaltspflicht                                     ab 1.180,00 €
Unterhaltspflicht für eine Person                      ab 1.630,00 €
Unterhaltspflicht für zwei Personen                  ab 1.870,00 €
Unterhaltspflicht für drei Personen                   ab 2.120,00 €
Unterhaltspflicht für vier Personen                   ab 2.370,00 €
Unterhaltspflicht für fünf Personen                   ab 2.620,00 €.

 

 

 

 

 

 

Vorsorglich ist ebenfalls auf die Möglichkeit hinzuweisen, dass die Pfändungsfreigrenzen in Ausnahmefällen auf Antrag des Schuldners beim zuständigen Gericht heraufgesetzt werden können.

Im Servicebereich der Sozietät können Mandanten mit bestehendem Beratungsvertrag jederzeit kostenlos die aktuellen Pfändungsfreigrenzen einsehen und herunterladen.

 

Sebastian Tempel
Rechtsanwalt

Aktuelle Information Nr. 20/2019

Rechtsanwälte Strunz ♦ Alter, Chemnitz

Datenschutz-Übersicht
Strunz-Alter Rechtsanwälte PartG mbB

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.

Unbedingt notwendige Cookies

Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.

Matomo

Diese Website verwendet Matomo, um anonyme Informationen wie die Anzahl der Besucher der Website und die beliebtesten Seiten zu sammeln.

Diesen Cookie aktiviert zu lassen, hilft uns, unsere Website zu verbessern.