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Das Flexi-Rentengesetz

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur sog. „Flexi-Rente“ beschlossen, was ab 01.01.2017 in Kraft tritt. Mit ihr soll es einfacher werden, im Alter einem Job nachzugehen und gleichzeitig eine vorgezogene Rente zu beziehen.

Daraus ergeben sich einige Änderungen sowohl für Frührentner als auch für Menschen mit Rentenanspruch, die noch länger arbeiten wollen. Folgende Punkte werden sich mit dem neuen Gesetz ändern:

Wie viel darf ich dazuverdienen?

Bislang ist es abhängig vom Alter, wie viel man sich zur Rente hinzuverdienen darf. Ab Erreichen der Regelaltersgrenze dürfen Rentner sich beliebig viel dazuverdienen. Vorher gibt es feste Grenzen. Gemäß diesen darf ein Rentner seine Rente um 450,00 € im Monat und zweimal im Jahr um 900,00 € aufbessern.

Verdient er mehr, erhält er eine Teilrente und auch für diese Teilrente gibt es eine Hinzuverdienstgrenze, die individuell berechnet wird. Die Rentenzahlungen können bei Überschreiten der Grenze stark gemindert werden oder sogar ganz wegfallen.

Die „Flexi-Rente“ soll diese Regelungen grundlegend ändern. Die festen Grenzen fallen weg. Stattdessen gilt: Wird ab einem Alter von 63 Jahren eine Hinzuverdienstgrenze von 6.300,00 € pro Jahr überschritten, werden künftig 40 % des Betrages darüber von der Rente abgezogen.

Allerdings ist der rentenneutrale Hinzuverdienst auch nach oben gedeckelt. Wer mit Teilrente und Hinzuverdienst mehr als ein früheres Bruttoeinkommen verdient, muss dies voll auf die Rente anrechnen lassen.

Wie viel Teilrente beziehe ich trotz Nebenjob?

Bislang können Teilrenten nur stufenweise bezogen werden. Wenn ein Rentner eine Verdienstgrenze überschreitet, erhält er entweder eine 2/3, 1/2 oder eine 1/3 Rente.

Der mit dem neuen Gesetzentwurf kommende Abzug von 40 % bei Überschreiten der neuen Hinzuverdienstgrenze macht die Teilrente stufenlos. Somit ist ihre Höhe direkter an den individuellen Hinzuverdienst geknüpft.

Wann und wie kann ich Rentenabschläge durch Frührente ausgleichen?

Wenn sich Arbeitnehmer entscheiden, früher als zu ihrem Renteneintrittsalter in Rente zu gehen, erhalten sie Abzüge von ihrem Rentenanspruch. Das sind für jeden Monat, der früher in Rente gegangen wird, 0,3 % weniger. Bislang war es möglich, diese Abschläge durch höhere Einzahlungen auszugleichen. Mehr einzahlen durfte man ab 55 Jahren.

Mit der „Flexi-Rente“ soll diese Grenze nach unten verschoben werden. Es soll schon ab 50 Jahren möglich sein, Ausgleichszahlungen zu tätigen.

Kann ich meine Rentenansprüche aufbessern, wenn ich länger arbeite?

Wenn ein Arbeitnehmer aktuell über das Renteneintrittsalter hinaus arbeitet, erhält er – sofern er keine Rente bezieht – einen Anspruchszuschlag in Höhe von 0,5 % pro Monat. Allerdings muss er keine Sozialversicherungsbeiträge mehr zahlen. Die Einkünfte, die gleichzeitig mit Bezug einer Teilrente erzielt werden, haben somit keinen Einfluss mehr auf die Rentenhöhe.

Das soll sich mit der „Flexi-Rente“ ändern. Die Zuschlag-Regelung bei Nichtbezug von Rente bleibt bestehen. Zusätzlich sollen diejenigen, die freiwillig weiter Beträge zahlen, dadurch auch ihre Rentenansprüche erhöhen.

Wie leicht finde ich einen Nebenjob?

Die Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung für Rentner sollen künftig entfallen. Das macht es für den Arbeitgeber attraktiver, Rentner einzustellen. Die Jobsuche könnte einfacher werden.

René Illgen

Rechtsanwalt

Aktuelle Informationen Nr. 46/2016

Rechtsanwälte Strunz ♦ Alter, Chemnitz