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Auslaufen wichtiger Vorschriften im Grundstücksrecht

Das Grundstücksrecht in den neuen Bundesländern weist entsprechend des Einigungsvertrages einige Besonderheiten auf, die jedoch nicht auf Dauer bestehen.

So ist der 31.12.2010 ein Stichtag für die Wiederherstellung der Gutglaubensvorschriften im Liegenschaftsrecht und für das Auslaufen der Vorschriften über die formale Grundbuchfähigkeit von „ungetrennten Hofraumanteilen“.

Die bis zum 31.12.2010 geltende Beweiserleichterung im Grundbuchverfahren wurde bis zum 31.12.2020 verlängert.

Der 31.12.2010 hat insbesondere für folgende Sachverhalte noch eine besondere Bedeutung:

  • Grundsätzliches Erlöschen von Mitbenutzungsrechten
  • Besondere Mitbenutzungsrechte für Ver- und Entsorgungsleistungen
  • Private Mitbenutzungsrechte und Sachenrechtsbereinigungsgesetz
  • Gesetzliche Neubegründung von besonderen Dienstbarkeiten
  • Bewilligungsbefugnis für beschränkte dingliche Rechte
  • Verfristete Rechtslagen bei Nutzungsverhältnissen nach dem Schuldrechtsanpassungsgesetz.

Wir empfehlen, die noch vorhandenen ungelösten Probleme bei Grundstücken und unklare Grundbuchsituationen unter dem Gesichtspunkt der Verfristung zum 31.12.2010 zu prüfen bzw. einer Klärung zu zuführen.

Dietmar Strunz
Rechtsanwalt