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Antragsfrist für Städtebauförderung bis 24.02.2011

Im Sächsischen Amtsblatt vom 30.12.2010 erfolgte Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern für die Programme der Städtebauförderung Programmjahr 2011 vom 16. Dezember 2010. Mittel aus diesen Programmen können bis zum 24.02.2011 bei der Sächsischen Aufbaubank beantragt werden.

Die Bekanntmachung können Sie unter folgendem Web-Link abrufen:

http://www.sab.sachsen.de/media/fpdoc/1002141_amtsblatt_52_2010_a.pdf

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Jacqueline Köppen
Rechtsanwältin