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AG Zwickau wird zentrales Vollstreckungsgericht in Sachsen

Im Kanzleiforum März 2010 haben wir die geplante Reform des Zwangsvollstreckungsrechts mit den zahlreichen Verbesserungen zugunsten der Gläubiger vorgestellt.

Unter anderem sollen demnach in den einzelnen Bundesländern zentrale Vollstreckungsgerichte eingerichtet werden, bei denen ausschließlich die Schuldner- und Vermögensverzeichnisse zentral geführt werden.

Die bis dahin noch nötigen Anfragen an verschiedene – miteinander nicht vernetzte – Gerichte, in deren Bezirken der Schuldner im stetigen Wechsel seinen Wohnsitz hatte, entfällt dann beispielsweise.

Für Sachsen ist nunmehr das Amtsgericht Zwickau als zentrales Vollstreckungsgericht ab dem 01.01.2013 bestimmt worden.

Noreen Walther
Rechtsanwältin