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Achtung Verjährung droht!

Wir befinden uns bereits in der zweiten Hälfte des Jahres 2013 und möchten auf das Problem der Verjährung hinweisen.

Am 31.12.2013 verjähren die Forderungen aus rückständiger Miete des Jahres 2010 sowie Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen des Jahres 2009.

Bitte prüfen Sie, ob diesbezüglich alle Rückstände bereits tituliert sind. Sofern dies nicht der Fall sein sollte, wollen Sie uns bitte eine entsprechende Forderungsaufstellung

  zum 14. Oktober 2013

zukommen lassen.

Um die Verjährung zu unterbrechen, werden wir sodann noch vor Jahresabschluss ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.

Bei dieser Gelegenheit dürfen wir nochmals an die kurze Verjährungsfrist von sechs Monaten für Forderungen aus einem beendeten Mietverhältnis erinnern. Diese Frist beginnt mit dem Tage, an dem die Herausgabe der Wohnung stattfand.

Bei Vorliegen eines solchen Verjährungsfalls bitten wir vor Übergabe der Unterlagen um Prüfung der aktuellen Wohnanschrift des Schuldners.

Kathrin Eckert
Rechtsfachwirtin