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Alle Jahre wieder – Zulässige Weihnachtsdekoration aus mietrechtlicher Sicht

Kurz vor Weihnachten stellt sich für viele Vermieter und Mieter wieder die alljährliche Frage, welche Weihnachtsdekoration mietrechtlich erlaubt ist und welche nicht. Die nachfolgende Übersicht setzt sich mit den häufigsten Streitpunkten auseinander, um mögliches Konfliktpotenzial erkennen und rechtlich einordnen zu können.

Lichterketten am Balkon, im Fenster und in der Wohnung sind grundsätzlich vom vertragsgemäßen Mietgebrauch gedeckt, sofern sie das übliche Maß nicht überschreiten und den Gesamteindruck des Hauses nicht zu stark verändern (so AG Eschweiler, Urteil v. 01.08.2014, Aktenz. 26 C 43 / 14; LG Berlin, Urteil v. 01.06.2010, Aktenz. 65 S 390/09).

Allerdings gilt auch bei der Weihnachtsdekoration das mietrechtliche Rücksichtnahmegebot, welches die Mieter zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet und eine unverhältnismäßige Störung der Nachbarn durch die Dekoration verbietet. Eine nicht mehr hinzunehmende Dekoration liegt bspw. vor, wenn die Weihnachtsbeleuchtung das Schlafzimmer des Nachbarn massiv ausleuchtet, sodass dieser an seinem Schlaf gehindert wird. In solchen Fällen müssen Lichter zum Schutz der Nachbarn gedimmt oder zu einer bestimmten Uhrzeit abgestellt werden. In der Regel ist eine Beleuchtung bis 22:00 Uhr jedoch zulässig. Im Einzelfall kann auch ein Entfernen der Beleuchtung notwendig werden. Im Sinne von § 536 BGB kann bei einer massiven Beeinträchtigung sogar eine Mietminderung zulässig sein, wobei hier stets auf den konkreten Fall abgestellt werden muss.

Dekoration an der Außenseite des Balkons oder an der Fassade müssen sicher befestigt werden, ohne das Eigentum des Vermieters zu beschädigen. Bauliche Veränderungen wie das Bohren in die Fassade dürfen stets nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters erfolgen. Das Anbringen von Weihnachtsdekorationen im Garten wie Lichterketten ist nur dann zulässig, wenn der Garten mitvermietet ist oder der Mieter vorab die Zustimmung des Vermieters eingeholt hat. Nach dem Urteil des LG Berlin, Urteil v. 01.06.2010, Aktenz. 65 S 390/09, soll eine Kündigung aufgrund der Geringfügigkeit der Pflichtverletzung jedoch nicht möglich sein. Da es auch bei dieser Frage auf den Einzelfall ankommt, ist durchaus auch eine andere Beurteilung möglich, insbesondere bei Wiederholungstaten.

Nach dem Beschluss des LG Düsseldorf v. 10.10.1989, Aktenz. 25 T 500/89 – sind Adventskränze an der Außenseite von Wohnungstüren in Mietshäusern ebenfalls vom üblichen Mietgebrauch gedeckt. Anders sieht es jedoch aus, wenn Mieter das gesamte Treppenhaus nach ihren Vorstellungen dekorieren. Das müssen Mieter und Vermieter nicht akzeptieren und können die Dekoration wieder entfernen (so AG Münster, Urteil v. 23.7.2008, Aktenz. 38 C 1858/08; AG Münster, Urteil v. 22.07.2003, Aktenz. 3 C 2122/03). Sofern die Dekoration die Benutzung des Treppenhauses als Fluchtweg behindert oder eine Brandgefahr darstellt, sind Vermieter sogar zum Tätigwerden verpflichtet.

In der Weihnachtszeit werden nicht nur optische Dekorationen verwendet. Für Viele ist Weihnachten auch die Zeit der Düfte. Ganz nach dem Motto „Des einen Freud, des andern Leid“ müssen Vermieter und Hausbewohner die Verwendung von Räucherkerzen oder Duftlampen in den Wohnungen allerdings selbst dann hinnehmen, wenn der Duft ins Treppenhaus oder sogar in die Nachbarwohnung zieht, solange das übliche Maß dabei nicht überschritten wird.

In jedem Fall müssen Mieter stets ihre mietrechtliche Sorgfaltspflicht beachten, insbesondere bei gefahrträchtigen Dekorationen und Gebräuchen, wie Kerzen oder offenes Feuer, um Schadenersatzansprüche oder Probleme mit dem Versicherungsschutz zu vermeiden. So sprach bspw. das LG Offenburg mit Urteil v. 17.10.2002, Aktenz. 2 O 197/02, dem Mieter grobe Fahrlässigkeit zu, nach dem dieser Wunderkerzen am Weihnachtsbaum entzündet und dadurch ein Feuer verursacht hatte.

Bei Beachtung der vorstehenden mietrechtlichen Vorgaben und Gebote dürfte einer friedvollen Weihnachtszeit nichts mehr im Wege stehen.

 

Eva-Maria Meichsner
Rechtsanwältin