>

Keine Änderung des Basiszinssatzes

Der aktuelle Basiszinssatz im Sinne von § 247 BGB beträgt seit dem 01.01.2011 weiterhin 0,12 %.

Dieser Zinssatz ist eine Bezugsgröße für die Berechnung des gesetzlichen Zinssatzes bei Zahlungsverzug gemäß § 288 BGB.

Gegenüber Schuldnern, die Verbraucher sind (z.B. Wohnraummieter), beträgt der Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Ab 01.01.2009 ist also eine Mietschuld aus Wohnraummiete mit 5,12 % p.a. zu verzinsen.

Bei Schulden aus einem Rechtsgeschäft, an dem kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der Verzugszinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Ab 01.01.2009 ist also eine solche Schuld (z.B. Gewerberaummietforderung eines Immobilienunternehmens) mit 8,12 % p.a. zu verzinsen.

Gültigkeitszeitraum Basiszinssatz Verzugszins Wohnraummiete
01.01.-30.06.2005 1,21 % 6,21 %
01.07.-31.12.2005 1,17 % 6,17 %
01.01.-30.06.2006 1,37 % 6,37 %
01.07.-31.12.2006 1,95 % 6,95 %
01.01.-30.06.2007 2,70 % 7,70 %
01.07.-31.12.2007 3,19 % 8,19 %
01.01.-30.06.2008 3,32 % 8,32 %
01.07.-31.12.2008 3,19 % 8,19 %
01.01.-30.06.2009 1,62 % 6,62 %
01.07.-31.12.2009 0,12 % 5,12 %
01.01.-30.06.2010 0,12 % 5,12 %
01.07.-31.12.2010 0,12 % 5,12 %
01.01.-30.06.2011 0,12 % 5,12 %

Quelle: Deutsche Bundesbank

Noreen Walther
Rechtsanwältin

Datenschutz-Übersicht

Strunz-Alter Rechtsanwälte PartG mbB

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.

Unbedingt notwendige Cookies

Unbedingt notwendige Cookies sollten jederzeit aktiviert sein, damit wir deine Einstellungen für die Cookie-Einstellungen speichern können.

Matomo

Diese Website verwendet Matomo, um anonyme Informationen wie die Anzahl der Besucher der Website und die beliebtesten Seiten zu sammeln.

Diesen Cookie aktiviert zu lassen, hilft uns, unsere Website zu verbessern.