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Mindestlohn wird stufenweise erhöht

Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass der gesetzliche Mindestlohn ab dem 01.01.2019 von 8,84 € brutto auf 9,19 € brutto und ab dem 01.01.2020 auf 9,35 € brutto pro Stunde steigt.

Mit der schrittweisen Erhöhung in den Jahren 2019 und 2020 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn um insgesamt 5,8 %. Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet das im Jahr 2019 eine Lohnerhöhung von etwa 790 Mio. € und im Jahr 2020 von rund 390 Mio. €.

Mit der „Zweiten Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns“ wird die von der Mindestlohnkommission am 26.06.2018 beschlossene Erhöhung rechtsverbindlich. Die Mindestlohnkommission entscheidet nach dem Mindestlohngesetz alle zwei Jahre über die Höhe des Mindestlohns. Sie wägt ab, ob er den Beschäftigten eine angemessene Mindestschutz bietet, faire Wettbewerbsbedingungen ermöglicht und die Beschäftigung nicht gefährdet.

Ob Arbeitgeber den Mindestlohn einhalten, wird vom Zoll kontrolliert. Laut Verdienst-Erhebung des Statistischen Bundesamtes von April 2017 haben Arbeitgeber in der Vergangenheit nicht immer den Mindestlohn eingehalten. So haben im Jahr 2017 weniger als 830.000 Beschäftigte weniger als den gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 € brutto je Stunde erhalten. Weitere 500.000 Beschäftigungsverhältnisse haben unter 8,50 € brutto je Stunde gelegen.

Wer unter Mindestlohn bezahlt, muss mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 € rechnen. Um die konsequente Umsetzung des Mindestlohns sicherzustellen, will die Bundesregierung den Zoll durch mehr Personal verstärken. Diese Legislaturperiode sind 7500 zusätzliche Stellen beim Bund in den Sicherheitsbehörden geplant. Die Befürchtung, dass mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns Jobs verlorengehen könnten, haben sich bisher nicht bestätigt.

 

René Illgen
Rechtsanwalt

Aktuelle Information Nr. 50/2018

Rechtsanwälte Strunz ♦ Alter, Chemnitz