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Gesetzliche Änderungen zum 01.01.2012

Mit dem 01.01.2012 sind eine Vielzahl von Neuregelungen und Gesetzesänderungen in Kraft getreten. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über einige wichtige Gesetzesänderungen:

Pfändungsschutz nur noch mit P-Konto

Seit dem 01.01.2012 besteht ein einheitlicher Pfändungsschutz über das sog. Pfändungsschutzkonto. Unabhängig von der Art der Einkünfte ist auf einem P-Konto ein Betrag in Höhe von 1.028,89 € pfändungsfrei. Ist der Schuldner gegenüber Angehörigen zum Unterhalt verpflichtet, kann dieser Betrag erhöht werden. Die Banken sind verpflichtet Konten binnen 4 Tagen – auch nach erfolgter Pfändung – in ein P-Konto umzuwandeln. Per Gerichtsentscheidung kann Pfändungsschutz hingegen nicht mehr gewährt werden. Auch die 14-Tages-Schutzfrist für Sozialleistungen und Kindergeld ist zum 01.01.2012 entfallen.

Verzögerungen bei der elektronischen Lohnsteuerkarte

Der Starttermin für das neue Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale und deren Abruf verzögert sich bis zum 01.01.2013.

Rente mit 67

Zum 01.01.2012 beginnt auch die Erhöhung des Renteneintrittsalters. Alle ab 1964 Geborenen erreichen das Rentenalter mit 67 Jahren. Für alle ab 1947 Geborenen steigt das Renteneintrittsalter schrittweise bis zum Jahrgang 1958 um einen Monat, danach um zwei Monate pro Jahrgang.

Familienpflegezeitgesetz

Das zum 01.01.2012 in Kraft getretene Familienpflegezeitgesetz gilt neben dem bereits seit 2008 geltenden Pflegezeitgesetz. Im Unterschied zum Pflegezeitgesetz gibt das Familienpflegezeitgesetz dem Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Einräumung von Pflegezeit durch den Arbeitgeber. Die Inanspruchnahme von Pflegezeit durch das Familienpflegezeitgesetz bedarf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Zum Familienpflegezeitgesetz werden wir Sie im Kanzleiforum März 2012 ausführlich informieren.

Schwerbehindertenausgleichsabgabe erhöht

Arbeitgeber mit 20 oder mehr Arbeitsplätzen sind verpflichtet, wenigstens 5% dieser Plätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Für jeden nicht mit einem schwerbehinderten Menschen besetzten Pflichtarbeitsplatz ist eine Ausgleichsabgabe zu entrichten. Zum 01.01.2012 erhöht sich die Ausgleichsabgabe wie folgt: bei 3 bis unter 5% von 105 € auf 115 €, bei 2 bis unter 3% von 180 € auf 200 €, bei 0 bis unter 2% von 260 € auf 290 €.

Die erhöhten Sätze sind erstmals zum 31.03.2013 zu zahlen, wenn die Ausgleichsabgabe für das Jahr 2012 fällig wird.

Erneuerbare-Energien-Gesetz geändert

Durch die Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wird die Förderung erneuerbarer Energien stärker an den Markt angepasst. Die Produktion soll sich künftig noch mehr an der Nachfrage orientieren; Prämien sollen Anreize dazu schaffen. Die bislang hohe Vergütung für Biomasseanlagen sinkt, während die Förderung für Windenergieanlagen auf See steigt. Bei der Photovoltaik wird die Vergütung umso stärker sinken, je schneller der Ausbau gelingt. Die Vergütung der Photovoltaik fällt deswegen zum 01.01.2012 um 15%. Für die zweite Jahreshälfte ist eine weitere Senkung vorgesehen, voraussichtlich um sechs bis neun Prozent.

Jacqueline Klemd
Rechtsanwältin