>

Gesetz zur Reform der Sachaufklärung tritt am 01.01.2013 in Kraft

Das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29. Juli 2009 tritt am 01.01.2013 in Kraft.

Die wesentlichsten Änderungen birgt die neue Vermögensauskunft in sich. Die bisher bekannte eidesstattliche Versicherung wird ab dem 01.01.2013 durch die Vermögensauskunft ersetzt. Diese kann dann aller zwei Jahre, nicht mehr nur aller drei Jahre, dem Schuldner durch den Gerichtsvollzieher abgenommen werden.

Ebenso entfällt zukünftig der vorherige erfolglose Vollstreckungsversuch, der bislang noch notwendig ist, um die Voraussetzungen für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung zu schaffen. Ab dem neuen Jahr genügt eine erfolglose Zahlungsaufforderung durch den Gerichtsvollzieher.

Das neue Recht ist aber nur für Verfahren anzuwenden, welche ab dem 01.01.2013 eingeleitet werden. Wir empfehlen daher, in diesem Jahr keine Zwangsvollstreckungsaufträge mit anschließender Abnahme der eidesstattlichen Versicherung mehr zu fertigen, sondern bis zum Inkrafttreten des neuen Rechts abzuwarten.

Kathrin Eckert
Rechtsfachwirtin